Von den Pfründen zum staatlichen Kirchensteuereinzug. Warum der Staat den Kirchen (so) viel Geld zahlt

Prof. Dr. Thomas Großbölting
Prof. Dr. Thomas Großbölting

Wohl nur selten schafft es ein katholischer Generalvikar in die ZDF-Politsatire ‚Heute Show’. Auf dem Höhepunkt der Affäre um den Limburger Bischof Tebartz-van Elst und dessen kostspieliges Bauprojekt spielte Moderator Oliver Welcke am 18. Oktober 2013 den Ausschnitt einer Nachrichtensendung ein: Ja, äußerte sich da Generalvikar Clemens Stroppel, oberster Finanzchef des Bistums Rottenburg-Stuttgart, man gehe davon aus, dass die vereinbarten Staatsleistungen weiter gezahlt würden, denn sie stünden der Kirche zu. „Erst neulich“ - 1803 nämlich - sei diese Verpflichtung entstanden, so erklärte Welcke unter Gelächter des Publikums und gab damit eine Steilvorlage für einen Wutausbruch seines Sidekicks und Schauspielcholerikers Gernot Hassknecht.

Wie so oft ist mit Schaden Spott verbunden. Ob man das lustig findet oder nicht, das sei dem persönlichen Geschmack überlassen. Die öffentliche Skandalisierung der Verhältnisse gibt aber Anlass, das komplizierte und historisch hoch verflochtene Verhältnis von Staat und Kirche in finanzieller Hinsicht einmal aufzudröseln. Licht und Schatten liegen dabei, so wird die Analyse zeigen, eng beieinander.

Wer klären will, um wie viel Geld es geht, muss genau benennen, welche Posten zur Diskussion stehen: Etwa 10 Milliarden Euro haben evangelische und katholische Kirche einschließlich ihrer Untergliederungen wie den Gemeinden jeweils jährlich in ihren offiziellen Haushalten zur Verfügung. Das Gros dieser Einnahmen kommt aus der Kirchensteuer, die in Deutschland vom Staat eingezogen wird. Hinzu kommt eine Reihe von weiteren staatlichen Leistungen, die von direkten Dotationen bis hin zu Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen reichen. Nicht eingerechnet sind dabei staatliche Zahlungen an Caritas und Diakonie sowie die hier zusammengefassten Trägerorganisationen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Wie auch die zahlreichen Bildungseinrichtungen erhalten diese im eigentlichen Sinne keine Subventionen, sondern werden von Kommunen und Ländern für entsprechende Dienstleistungen bezahlt. Ob in der sogenannten ‚freien Wohlfahrtspflege’ von einem fairen Wettbewerb verschiedener Träger zu sprechen ist, lässt sich trefflich problematisieren. Tatsächlich haben Caritas und Diakonie wie auch die kirchlichen Träger vielfach regional und branchenspezifisch eine Monopolstellung, die in anderen Bereichen sicher das Kartellamt auf den Plan riefe.

Im engeren Sinne ist es also die Kirchensteuer sowie eine Reihe von direkten Geldzahlungen, die den Staat und die christlichen Konfessionsgemeinschaften finanziell so eng miteinander verflechten. Beide gehen zurück auf den Anfang des 19. Jahrhunderts. Es waren die Kriege Napoleons, die auch die Verhältnisse im deutschen Reich grundlegend durcheinanderwirbelten. Im Frieden von Lunéville trat der unterlegene Kaiser Franz II. 1801 alle Gebiete westlich des Rheins an die Französische Republik ab. Die auf diese Weise enteigneten Fürsten sollten dann rechtsrheinisch entschädigt werden. Praktisch dienten dazu die Reichsbistümer, die entsprechenden Klöster und Abteien mit ihrem jeweiligen Besitz. Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 löste dazu die geistlichen Territorien und die meisten kirchlichen Institutionen wie Klöster und Stifte auf. Obwohl zweieinhalb Mal mehr Land zur Verfügung stand, als zur Entschädigung der linksrheinisch enteigneten Fürsten benötigt wurde – 463 Quadratmeilen brauchte man, 1131 umfassten die geistlichen Staaten –, setzte der siegreiche Napoleon die Totalsäkularisation durch. Dem Franzosenkaiser ging es darum, in Deutschland Verbündete zu gewinnen und den Kaiser zu schwächen. Neben die Herrschaftssäkularisation trat die Vermögenssäkularisation: Reiche Klöster wurden, so hieß es treffend im Paragraphen 35, „zur Erleichterung ihrer Finanzen“ aufgelöst, das Vermögen ging an den weltlichen Herrscher über. Zu den Gewinnern dieser Entwicklung zählten mit dem König von Preußen, dem Kurfürsten von Bayern und dem Herzog von Württemberg die wichtigsten Herrscher der Zeit. Wie bedeutend diese Zugewinne teilweise waren, zeigt das Beispiel des Markgrafen von Baden. Dessen Herrschaftsgebiet vervierfachte sich durch die Säkularisation, die Zahl seiner Untertanen stieg um das Fünffache. Der Besitz von Domkapiteln, Stiften und kirchlichen Stiftungen wurde zu ‚Nationalgut’ erklärt, verkauft oder anderweitig genutzt. Viele unserer heutigen Museen fingen damit an, die früheren Messkelche, Goldkreuze und andere Sakralgegenstände auszustellen. Und so manches Klostergebäude mutierte auf diese Weise zum kommunalen Gefängnis.

Für die Kirchen bedeutete die Säkularisation einen eklatanten Einschnitt: Vom Fürstbischof, der seine Untertanen schröpfte, bis hin zum kleinen Pfarrer, der das Kirchenland für den Eigenbedarf bewirtschaftete – die Kirche des 18. Jahrhunderts finanzierte sich vor allem mit Einkünften aus den eigenen Pfründen, sprich: dem Grundbesitz, den selbst erhobenen Steuern wie auch Stiftungen und Schenkungen. Mit der Säkularisation war dieses Modell am Ende. Was nun?
An die Stelle des alten Systems traten nun die zwei Finanzierungsquellen, die Staat und Kirche bis heute eng aneinander binden. Um die Kirchen für ihre Verluste zu entschädigen, aber auch um deren Arbeit weiterhin aufrecht zu erhalten, verpflichtete sich der Staat zu Geldzahlungen auf den verschiedensten Gebieten. Ganz nach dem französischen Modell, das die Priester als Staatsbeamte einstufte und bezahlte, übernahm der Staat somit beispielsweise die Besoldung der Bischöfe, stellte aber auch Gebäude zur Verfügung oder übernahm die vormals kirchlichen Aufgaben. Die theologischen Fakultäten, an denen die Kirche inhaltlich das Sagen hat und der Staat bezahlt, haben beispielsweise hier ihre Wurzeln. Die Weimarer Verfassung schrieb diese Verpflichtungen gesetzlich fest, die Bundesrepublik übernahm diese als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. 2010 schlugen diese Staatsleistungen mit ungefähr 460 Millionen Euro zu Buche.

Schon den Schöpfern der Weimarer Verfassung allerdings war diese enge Verflechtung von Kirche und Staat nicht geheuer. Deshalb verpflichteten sie den Staat darauf, in Zukunft die Rechtsverhältnisse von Kirche und Staat zu entflechten und die Staatsleistungen abzulösen. Bis heute ist das nicht erfolgt. Es fehlt eine gesetzliche Grundlage, für die der Bund zuständig ist. Es fehlt vor allem aber an Geld, das eine solche Ablösung kostete und das die Länder aufzubringen hätten. Egal wie man rechnet, käme eine riesige Summe auf die Länderhaushalte zu. Im Gespräch sind Einmalzahlungen, die das 18- bis 25fache der jährlichen Leistungen betragen, und damit hohe zweistellige Milliardenbeträge bedeuteten. Kritiker des Systems skizzieren aber eine andere Lösung: Etwa 2,5 Milliarden erspart der Staat den Kirchen im Jahr durch die Befreiung von Steuern, Abgaben und Gebühren. Rechnete man die Teile davon, zu denen der Staat nicht gesetzlich verpflichtet ist, als Ablöseraten, dann nähme sich diese Anstrengung nicht ganz so gigantisch aus.

Wer erklären will, warum es eine Kirchensteuer gibt und warum diese vom Staat eingezogen wird, muss noch einmal zurück in die Vergangenheit: Mit der Industrialisierung und dem Anwachsen der Städte entstand ein Finanzbedarf, der allein durch die Staatsleistungen nicht gestillt werden konnte. Mit der Kirchensteuer erfanden die Kirchen eine eigene zusätzliche Einnahmequelle. Was 1827 im Herzogtum Lippe begann, wurde nach und nach zum verpflichtenden Prinzip. Wer Mitglied seiner Kirche sein wollte, musste Kirchensteuer zahlen. Die Weimarer Verfassung schuf für die Abgabe 1919 einen gesetzlichen Rahmen, als sie die ‚bürgerlichen Steuerlisten’ zur Grundlage dieser Steuererhebung erklärten. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes übernahmen diese Bestimmungen 1949 und schufen damit die weltweit wohl einmalige Regelung, dass die staatlichen Steuereintreiber die Erhebung der Kirchensteuer gleich mit übernehmen. Dem Wortlaut des Gesetzes nach könnten sich die staatlichen Finanzämter darauf beschränken, den Kirchen die entsprechenden Steuerdaten zur Verfügung zu stellen. Praktisch aber steht das Verfahren des automatisierten und vom staatlichen Finanzamt betriebenen Kirchensteuereinzugs nicht nur juristisch auf sicherem Grund, auch praktisch ist es eine Win-Win-Situation: Die Kirchen haben eine kontinuierliche und sichere Einnahmequelle, ohne dass sie eine eigene teure Verwaltung dafür einrichten müssen. Der Staat kann den Kirchensteuereinzug im Huckepackverfahren gleich miterledigen und lässt sich diese Dienstleitung bezahlen, indem er zwei bis vier Prozent des Kirchensteuervolumens für sich behält. Juristisch, ökonomisch wie auch praktisch betrachtet, spricht also wenig gegen dieses System.

Allein, die öffentliche Akzeptanz für dieses Verfahren sinkt in dem Maße, wie auch die Vormachtstellung der Kirchen im religiösen Feld bröckelt. Diese Entwicklung müsste der Politik wie auch den Kirchen zu denken geben: Die Politik ist letztlich auf einen gleichen Abstand zu allen Religionsgemeinschaften in einer sich stärker pluralisierenden religiösen Landschaft verpflichtet. Die hinkende Trennung von Kirche und Staat, wie sie sich bei den Finanzen zeigt, kann sich daher nicht auf eine fördernde Haltung gegenüber den christlichen Kirchen beschränken. Viel stärker aber sind die Herausforderungen für die Kirchen selbst: Theologisch und pastoral betrachtet ist das Beharren auf Maximalforderungen bei den Staatsleistungen kaum noch zu vertreten, innerkirchlich wird auch durchaus diskutiert, ob Alternativen zur Kirchensteuer dem kirchlichen Auftrag und Selbstverständnis besser gerecht werden. Papst Benedikts Forderung nach einer „Entweltlichung der Kirche“ ist dabei vielmehr auf einer Linie mit dem Wunsch des aktuellen Papstes nach einer „armen Kirche für die Armen“ als es der Deutschen Bischofskonferenz Recht ist. Im Mittelalter etablierte Franz von Assisi mit den Bettelorden eine völlig neue Sozialform christlichen Lebens. Auf das, was sein Namensvetter Franziskus heute und in Zukunft anstößt, wird man gespannt sein dürfen.

Erstveröffentlichung im Medienmagazin NITRO am 2. Dezember 2013: www.nitromagazin.com