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Promotionsstudiengang

Der Fachbereich Musikhochschule der Universität Münster hat seit Oktober 2012 eine eigene Promotionsordnung. Aufgrund einer entsprechenden Promotionsleistung wird der akademische Grad „Doktor der Philosophie in den Künsten“ (Dr. philosophiae in artibus – Dr. phil. in art.) verliehen.

Achtung: Bitte reichen Sie alle Anträge und Formulare sowie die Dissertation im Studienbüro/Prüfungsamt der Musikhochschule ein.

Der Ablauf des Promotionsverfahrens erfolgt in sechs Schritten:

  • 1. PROMOTIONSVEREINBARUNG

    Innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn der Arbeit beantragen Sie beim Promotionsausschuss mit der Promotionsvereinbarung die Zulassung zum Promotionsstudium. Sie haben das Vorschlagsrecht für die Ernennung des Promotionskomitees. Mit diesem vereinbaren Sie schriftlich die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Pro­mo­tions­vor­­habens.

  • 2. EINSCHREIBUNG

    Die Immatrikulation in den Promotionsstudiengang erfolgt über das Onlineanmeldeportal der Universität. Bitte beachten Sie dabei folgende Fristen: Eine Einschreibung für ein Wintersemester ist von Mitte August bis 15. November und eine Einschreibung für ein Sommersemester von Mitte Februar bis 15. Mai möglich.

    Um sich einzuschreiben führen Sie bitte zunächst die Online-Immatrikulation durch und laden hierbei die vollständig ausgefüllt Betreuungszusage und die im Immatrikulationsportal aufgeführten Unterlagen hoch.

    Für weitere Informationen nutzen Sie gerne das Handbuch für internationale Promovierende.

  • 3. DISSERTATION

    Im Mittelpunkt Ihrer Promotion steht die selbstständige Bearbeitung eines wissenschaftlich-künstlerischen Pro­mo­tions­pro­jekts mit Betreuung durch das Promotionskomitee. Ihre Projektarbeit wird durch ein individuelles, projektorientiertes Promotionsstudium von min­des­tens vier Semestern begleitet und unterstützt. Die zu erbringenden Leistungen werden in der schriftlichen Promotionsvereinbarung festgehalten. Hier finden Sie ein musterhaftes Titelblatt einer Dissertation.

  • 4. ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR PROMOTIONSPRÜFUNG

    Zur Promotionsprüfung zugelassen werden kann nur, wer die in der Promotionsvereinbarung gemäß § 5 der aktuell gültigen Promotionsordnung vom 02.10.2012 festgelegten Leistungen des Promotionsstudiums erbracht hat.

    Ihr Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung haben Sie schriftlich an den Promotionsausschuss zu richten. Der Antrag muss das Thema des künstlerisch-wissenschaftlichen Forschungsvorhabens enthalten und die Angabe der für die Themenfestlegung verantwortliche*n Betreuer*in.

  • 5. DISPUTATION

    Die Zulassung zur Disputation erfolgt, wenn Ihre Dissertation angenommen wurde.

    Sie vereinbaren mit den Prüfer*innen Ort und Termin für die Disputation und melden dies dem Promotionsausschuss. Der Promotionsausschuss lädt Sie und drei weitere Prüfer*innen zur Disputation ein. Ihr Disputationstermin wird hochschulöffentlich spätestens 30 Tage vor der Disputation bekannt gegeben.

    Ihre Disputation muss innerhalb einer Frist von zwei  Monaten nach Annahme Ihrer Dissertation erfolgen. Es wird ein Prüfungsprotokoll von der Prüfungskommission angefertigt.

    Ist Ihre Promotionsprüfung bestanden, erhalten Sie von der/dem Dekan*in ein Zeugnis über die erfolgreich erbrachten Promotionsleistungen.

    Ist Ihre Dissertation noch nicht veröffentlicht, dann berechtigt das Zeugnis noch nicht zur Führung des Doktortitels.

  • 6. PUBLIKATION

    Das Promotionsverfahren gilt erst dann als vollständig abgeschlossen, wenn Ihre eingereichte Dissertation insgesamt veröffentlicht wurde, dies soll innerhalb eines Jahres nach der Disputation erfolgen. Erst dann erhalten Sie von der/dem Dekan*in eine Promotionsurkunde ausgehändigt und dürfen den Doktortitel „Dr. phil. in art.“ führen.

    Eine Veröffentlichung darf erst dann erfolgen, wenn das Promotionskomitee die gesamte Dissertation für druckreif erklärt hat (Imprimatur). Den Vordruck „Imprimatur“ und weitere wichtige Informationen zu den Formen der Veröffentlichung Ihrer Dissertation erhalten Sie in einem Merkblatt für Doktorand*innen.