Zulassung zur Zwischenprüfung
Die eigentliche Zwischenprüfung wird studienplanmäßig im dritten Semester absolviert. Zuvor müssen aber – in der Regel in den ersten beiden Semestern – Zulassungsleistungen bestanden werden, damit Sie sich für die Zwischenprüfungsklausuren anmelden können. Insgesamt müssen hierfür neun Leistungen abgelegt werden:
- Sieben Leistungen in dogmatischen Fächern (5 zweistündige Klausuren und zwei Hausarbeiten)
- Zwei zweistündigen Klausuren aus den Grundlagenfächern
Alle Zulassungsleistungen sind beliebig oft wiederholbar. Die Zulassung kann auch für einzelne Zwischenprüfungsklausuren erfolgen, wenn in den anderen Rechtsgebieten die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht komplett vorliegen.
Es ist dabei eine Kombination der zulässigen Leistungsarten möglich, die auf die Fächer des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts aufzuteilen sind:
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Klausur Pflichtfach |
Klausur Pflichtfacht |
Hausarbeit Plfichtfach |
Grundlagenfach |
| Rechtsgebiet A |
X |
X |
X |
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| Rechtsgebiet B |
X |
X |
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X |
| Rechtsgebiet C |
X |
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X |
X |
Konkretes Beispiel:
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Klausur Pflichtfach |
Klausur Pflichtfach |
Hausarbeit Pflichtfach |
Grundlagenfach |
| Zivilrecht |
BG AT |
Schuldrecht AT + BT (Kombi-Klausur) |
Hausarbeit BGB AT |
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| Öffentliches Recht |
Verfassungsrecht I |
Verfassungsrecht II |
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Römische Rechtsgeschichte |
| Strafrecht |
Strafrecht I |
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Hausarbeit |
Rechtsphilosophie |
Welche Vorlesungen/Prüfungen für welches Semester vorgesehen sind, kann dem Studienverlaufsplan entnommen werden.