Schwerpunktbereiche
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster werden insgesamt zehn Schwerpunktbereiche angeboten, die sich teilweise noch in Unterschwerpunkte ("Schwerpunktfächer") aufgliedern:
- Schwerpunktbereich 1: Wirtschaft und Unternehmen
- Schwerpunktbereich 2: Arbeit und Soziales
- Schwerpunktbereich 3: Digitalisierung, KI und Recht
- Schwerpunktbereich 4: Internationales Recht – Europäisches Recht – Internationales Privatrecht
- Schwerpunktbereich 5: Rechtsgestaltung und Streitbeilegung
- Schwerpunktbereich 6: Öffentliches Recht
- Schwerpunktbereich 7: Kriminalwissenschaften
- Schwerpunktbereich 8: Steuerrecht
- Schwerpunktbereich 9: Rechtswissenschaft in Europa
- Schwerpunktbereich 10: Droit français
- Schwerpunktbereich 11: International and Comparative Law
In der Schwerpunktbereichsprüfung gibt es zwei Modelle. Einige Schwerpunktbereiche sehen drei Klausuren und ein Seminar vor, in dem neben der Seminararbeit auch die mündliche Leistung separat bewertet wird. Das andere Modell, z.B. im Schwerpunktbereich 6 und 9, sieht zwei Klausuren und zwei Seminare vor, wobei in einem Seminar nur die häusliche Arbeit bewertet wird, und in dem anderen Seminar nur die mündliche Leistung („Kolloquium“). In beiden Modellen können zusätzlich bis zu drei Klausuren zur Notenverbesserung geschrieben werden. Details zu den einzelnen Schwerpunktbereichen entnehmen Sie bitte den Studienplänen für die Schwerpunktbereichsprüfung bei den Rechtsgrundlagen.
Die einzelnen Schwerpunktbereiche setzen unterschiedliche Vorkenntnisse voraus. Welche Vorkenntnisse Sie vorweisen sollten, damit den Vorlesungen gefolgt werden kann, können Sie einer Übersicht entnehmen.
Für jeden Schwerpunktbereich sind ein oder mehrere Professor:innen inhaltlich zuständig, die das Konzept des jeweiligen Schwerpunktbereichs entwickelt haben. Auf deren Institutsseiten finden sich zum Teil ausführlichere Beschreibungen der einzelnen Schwerpunktbereiche.