Die Schwerpunktbereichsprüfung

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird nach der Zwischenprüfung und in der Regel vor der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt und bildet mit dieser die Note für die Erste juristische Prüfung (im Verhältnis 30:70). Die Schwerpunktbereichsprüfung erstreckt sich über zwei Semester (Vorlesungen mit Abschlussklausuren sowie Seminare) und wird studienbegleitend in der Regel im 5. und 6. Fachsemester abgelegt. 

Schwerpunktbereiche

An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster werden insgesamt zehn Schwerpunktbereiche angeboten, die sich teilweise noch in Unterschwerpunkte ("Schwerpunktfächer") aufgliedern:

  • Schwerpunktbereich 1: Wirtschaft und Unternehmen
  • Schwerpunktbereich 2: Arbeit und Soziales
  • Schwerpunktbereich 3: Digitalisierung, KI und Recht
  • Schwerpunktbereich 4: Internationales Recht – Europäisches Recht – Internationales Privatrecht
  • Schwerpunktbereich 5: Rechtsgestaltung und Streitbeilegung
  • Schwerpunktbereich 6: Öffentliches Recht
  • Schwerpunktbereich 7: Kriminalwissenschaften
  • Schwerpunktbereich 8: Steuerrecht
  • Schwerpunktbereich 9: Rechtswissenschaft in Europa
  • Schwerpunktbereich 10: Droit français
  • Schwerpunktbereich 11: International and Comparative Law

In der Schwerpunktbereichsprüfung gibt es zwei Modelle. Einige Schwerpunktbereiche sehen drei Klausuren und ein Seminar vor, in dem neben der Seminararbeit auch die mündliche Leistung separat bewertet wird. Das andere Modell, z.B. im Schwerpunktbereich 6 und 9, sieht zwei Klausuren und zwei Seminare vor, wobei in einem Seminar nur die häusliche Arbeit bewertet wird, und in dem anderen Seminar nur die mündliche Leistung („Kolloquium“). In beiden Modellen können zusätzlich bis zu drei Klausuren zur Notenverbesserung geschrieben werden. Details zu den einzelnen Schwerpunktbereichen entnehmen Sie bitte den Studienplänen für die Schwerpunktbereichsprüfung bei den Rechtsgrundlagen.

Die einzelnen Schwerpunktbereiche setzen unterschiedliche Vorkenntnisse voraus. Welche Vorkenntnisse Sie vorweisen sollten, damit den Vorlesungen gefolgt werden kann, können Sie einer Übersicht entnehmen.

Für jeden Schwerpunktbereich sind ein oder mehrere Professor:innen inhaltlich zuständig, die das Konzept des jeweiligen Schwerpunktbereichs entwickelt haben. Auf deren Institutsseiten finden sich zum Teil ausführlichere Beschreibungen der einzelnen Schwerpunktbereiche. 

Beratungsangebote

Wenn Sie spezielle Fragen zu den Inhalten der Schwerpunktbereiche haben, können Sie sich an die verantwortlichen Lehrenden wenden. Für jeden Schwerpunktbereich sind ein:e oder mehrere Professor:innen inhaltlich zuständig, die das Konzept des jeweiligen Schwerpunktbereichs entwickelt haben. Wer für welchen Schwerpunktbereich zuständig ist, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen.

  • Verantwortliche der Schwerpunktbereiche

    • Schwerpunktbereich 1: Wirtschaft und Unternehmen - Matthias Casper
    • Schwerpunktbereich 2: Arbeit und Soziales - Friederike Malorny & Anne-Christin Wietfeld
    • Schwerpunktbereich 3: Digitalisierung, KI und Recht - Bettina Heiderhoff & Frederick Göhsl
    • Schwerpunktbereich 4: Internationales Recht – Europäisches Recht – Internationales Privatrecht - Gerald Mäsch & Niels Petersen
    • Schwerpunktbereich 5: Rechtsgestaltung und Streitbeilegung - Bettina Heiderhoff & Ingo Saenger
    • Schwerpunktbereich 6: Öffentliches Recht - Patrick Hilbert
    • Schwerpunktbereich 7: Kriminalwissenschaften - Moritz Vormbaum
    • Schwerpunktbereich 8: Steuerrecht - Joachim Englisch & Marcel Krumm
    • Schwerpunktbereich 9: Rechtswissenschaft in Europa - Peter Oestmann
    • Schwerpunktbereich 10: Droit français - Gernot Sydow
    • Schwerpunktbereich 11: International and Comparative Law - Gernot Sydow

Fragen zu dem Aufbau und der Organisation des Schwerpunktbereichs sowie Anrechnungsfragen beantwortet die Fachstudienberatung.

Jedes Semester findet am ersten Dienstag der Vorlesungszeit eine Informationsveranstaltung zum Schwerpunktstudium statt, die rechtzeitig im Terminkalender der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angekündigt wird.

Informationen zur statistischen Notenverteilung in den Schwerpunktbereichen finden Sie auf unseren Statistikseiten.

  • Wechsel des Schwerpunktbereichs

    Gem. § 24 Abs. 2 PrüfO kann der Schwerpunktbereich (oder ggf. das Schwerpunktfach, also der Unterschwerpunkt) einmal, und zwar in dem Semester, das auf die erste SP-Teilprüfung folgt, gewechselt werden. Der Antrag muss bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die SP-Klausuren in Ihrem zweiten Schwerpunktsemester im Prüfungsamt gestellt werden. Dann werden alle Klausuren, die im bisherigen Schwerpunktbereich geschrieben wurden, ungültig. Sie können aber beantragen, dass Klausuren des alten Schwerpunktbereichs "stehenbleiben", die bestanden sind und zum neuen Schwerpunkt passen. Insgesamt darf der Schwerpunkt also nur einmal gewechselt werden und der Wechsel ist mit dem Prüfungsamt abzusprechen.

  • Prüfungsleistungen und Widerholung des Schwerpunktbereichs

    Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte der Seite "Wiederholung von Prüfungsleistungen".

    Das gleiche gilt für Informationen und Hinweise über die "Anfertigung von Prüfungsarbeiten" (Klausuren und Seminararbeiten.)