Die Staatliche Pflichtfachprüfung

Das Universitätsstudium endet mit der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung bei einem Justizprüfungsamt, deren Ergebnis 70 Prozent der Endnote ausmacht. Da es sich um eine Staatsprüfung handelt, wird diese nicht von der Universität durchgeführt, sondern landesweit von einem der drei Justizprüfungsämter. In der Regel legen die Studierenden aus Münster, das Examen bei dem Justizprüfungsamt in Hamm ab.

Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Zunächst werden sechs Klausuren geschrieben. Verlangt wird – wie bereits während des Studiums – jeweils ein Gutachten zur Lösung eines Rechtsfalles. Im Anschluss hieran findet eine mündliche Prüfung mit einem Prüfungsgespräch statt.

Damit eine Zulassung zum Examen erfolgen kann, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen, wie bspw. das Bestehen der Zwischenprüfung, erfüllt sein. Diese Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Website des Justizprüfungsamts in Hamm zusammengefasst.

Das Examen erfordert ein hohes Maß an Vorbereitung. Hierbei ist das unirep behilflich.

Praktika

Die praktische Studienzeit ist eine Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung.

Dementsprechend ist für die Anerkennung der praktischen Studienzeit nicht die Rechtswissenschaftliche Fakultät, sondern das Justizprüfungsamt in Hamm zuständig. Verbindliche Aussagen können also nur dort erteilt werden.

Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind insgesamt 12 Wochen Praktika. Die praktische Studienzeit kann nur in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Übersicht zu den Semesterzeiten finden Sie auf der Website der Universität Müntser.

Verpflichtend ist dabei jeweils ein Praktikum in der Rechtspflege (Kanzlei, Gericht, etc.) und eines in der Verwaltung (Stadtverwaltung, etc.). Entscheidend ist die Betreuung durch eine:n Volljurist:in (bestandene Zweite Juristische Prüfung).

Die Praktika können zweimal sechswöchig oder dreimal vierwöchig stattfinden.

Wichtig: Für einige Stellen muss man sich über ein Jahr im Voraus bewerben.

Weitere Informationen zu der Ausgestaltung der praktischen Studienzeit finden Sie auf der Website des Justizprüfungsamts in Hamm.

Weitere Informationen zu den Übergangslösungen zum neuen Recht im Zusammenhang mit der praktischen Studienzeit finden Sie auf der Website des Justizprüfungsamts in Hamm.


Hilfe bei der Suche nach Praktikumsstellen

Haben Sie Probleme einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden? Hier kann das Karriereprotal UNIKAP.MS der Universität Münster behilflich sein. Hier können Studierende ein eigenes Profil anlegen, um von Praktikumsanbieter:innen angesprochen zu werden.

Über die Arbeitgeber:innen, die hinter den Anfragen stehen, kann man sich direkt auf deren Profilseiten im UNIKAP.MS informieren. Und wer aktiv nach Stellen oder Praktika sucht, wird in der Stellenbörse des UNIKAP.MS fündig.

Die Nutzung des UNIKAP.MS erfolgt bequem über die zentrale Nutzerkennung des ZIV.

Zum Karriereportal UNIKAP.MS der Universität Münster

Fremdsprachennachweis

Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG den Nachweis voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber „erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht“ hat.

Dieser Nachweis der Fremdsprachenkompetenz kann folgendermaßen erbracht werden:

  • erfolgreich eine fremdsprachige rechtwissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs im Umfang von mindestens 2 Semesterwochenstunden und Abschlussprüfung besucht hat,
  • einen anderweitigen Nachweis mit zwingend rechtswissenschaftlichem Bezug erbringen kann,
  • mindestens ein Semester Rechtswissenschaften im fremdsprachigen Ausland studiert hat.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Justizprüfungsamt in Hamm.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet hier spezielle Veranstaltungen in englischer Sprache an (bspw. „Fundamentals of American Constitutional Law“). Diese Veranstaltungen finden Sie im VK-Online unter „Bereich: fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen“. Für diese Klausuren können Sie sich regulär über WiLMa II bzw. WiLMa Drei anmelden. Auch das Sprachenzentrum bietet Sprachkurse an, die als Fremdsprachennachweis in Betracht kommen können.

Fremdsprachige Klausuren aus dem Grundstudium (bspw. „Roman foundations of European private law“) können unter bestimmten Voraussetzungen auch als Fremdsprachennachweis geschrieben werden. Für Klausuren aus dem Schwerpunktbereich ist das nicht möglich.

Auch durch die erfolgreiche Absolvierung der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) kann die Fremdsprachenkompetenz nachgewiesen werden.

Über die Anrechnung einzelner Veranstaltungen entscheidet nicht die Fakultät, sondern das Justizprüfungsamt bei der Meldung zur Ersten Prüfung. Wenden Sie sich also in Zweifelsfragen (insbesondere bei der Anerkennung eines Auslandssemesters als Fremdsprachennachweis) rechtzeitig an das Justizprüfungsamt.


Wichtig

Vielfach werden Leistungsnachweise der Gastuniversitäten nur noch als digitales Dokument übermittelt. Der Leistungsnachweis der Gastuniversität ist aber grundsätzlich im Original vorzulegen. Er sollte dabei mit einer Unterschrift und einem Siegel versehen sein.

Wenn der Leistungsnachweis nur noch online übersandt wird, dann ist die Übersendungsmail per E-Mail an das Justizprüfungsamt in Hamm weiterzuleiten. Ist der Leistungsnachweis nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt online überprüfbar, ist der Antrag auf Bewilligung des Freisemesters rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitpunktes zu stellen, so dass noch eine Überprüfung durch das Justizprüfungsamt möglich ist. Andernfalls ist ein mit Unterschrift und Siegel der Universität versehener Leistungsnachweis vorzulegen.

Vorziehen des Examens

Nach der Regelung im JAG ist es grundsätzlich möglich, die im Studienplan vorgesehene Reihenfolge der ersten Prüfung umzukehren. Das JPA Hamm akzeptiert die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung auch dann, wenn die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung noch nicht absolviert wurde. Mittlerweile entscheiden sich über 30 % unserer Studierenden dafür, die staatliche Pflichtfachprüfung vorzuziehen.

  • Abwägungsgründe

    Nach der Regelung im JAG ist es grundsätzlich möglich, die im Studienplan vorgesehene Reihenfolge der ersten Prüfung umzukehren. Das JPA Hamm akzeptiert die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung auch dann, wenn die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung noch nicht absolviert wurde. Mittlerweile entscheiden sich über 30 % unserer Studierenden dafür, die staatliche Pflichtfachprüfung vorzuziehen.

    Gründe, die dafür sprechen:

    Dies hat den Vorteil, dass sich die Examensvorbereitung (also bspw. das Unirep) direkt an das Grundstudium anschließt, so dass der erlernte Pflichtfachstoff der ersten 4 - 5 Semester noch frisch im Gedächtnis ist, dass man mehr Zeit für die Vorbereitung auf den Freischuss hat und die Klausuren sogar noch abschichten kann. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn man die Zwischenprüfung nicht innerhalb der ersten vier Semester ablegen kann, denn so kann man die Frist für den Freischuss noch einhalten, obwohl man nicht wie vorgesehen im 5. Semester mit dem Schwerpunktbereich anfangen kann.  Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Freischuss nur für solche Studierende kostenlos ist, die sich bis zum Ende des achten Semesters für die staatliche Pflichtfachprüfung angemeldet haben. Auch bei einer Anmeldung nach dem achten Semester besteht die Wiederholungs- und Verbesserungsmöglichkeit – für diese wird allerdings eine Gebühr von 200 Euro erhoben.

    Gründe, die dagegen sprechen: 

    Es gibt aber gute Argumente, die für die im Studienplan vorgesehene „normale“ Reihenfolge sprechen: Direkt nach der Zwischenprüfung ist es in der Regel noch zu früh, um in die Examensvorbereitung einzusteigen. Im 5. Semester sieht der Studienplan ja ohnehin noch eine Reihe von Pflichtfachveranstaltungen vor. Außerdem können Sie die Phase der Schwerpunktbereichsausbildung im 5. und 6. Semester bereits dazu nutzen, auch die Pflichtfächer zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung zu wiederholen und zu vertiefen. Ferner weisen die meisten Schwerpunktbereiche Bezüge zum Pflichtfachstoff auf und vertiefen diesen zumindest partiell. Unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich gewinnen Sie während des Schwerpunktbereichsstudiums einen besseren Überblick und sammeln zudem Prüfungserfahrung und -routine, was Ihnen in der staatlichen Prüfung von Nutzen sein wird. Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass das Vorziehen der staatlichen Prüfung in der Regel zu einer Verlängerung des Studiums führt. Wer diese Option wählt, tut das meistens, um etwas mehr Zeit für die Vorbereitung auf den Freischuss zu gewinnen. Dann schließt sich nach der staatlichen Pflichtfachprüfung noch ein ganzes Jahr für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an. Wenn Sie Ihre Zeit nicht sehr konsequent planen, überschreiten Sie damit insgesamt die Regelstudienzeit. BAföG-Empfänger müssten in diesem Fall ihre Studienfinanzierung über das 10. Semester hinaus anderweitig sichern. Das SP-Zeugnis kann übrigens i.d.R. erst zu Beginn des folgenden Semesters ausgestellt werden. Vorzeitige Korrekturen gibt es nicht! Mit der Bewerbung fürs Referendariat muss man also noch eine Weile warten, wenn man die letzten Schwerpunktprüfungen abgelegt hat.

    Zu beachten ist weiterhin, dass für den Fall, dass der Schwerpunkt erst nach der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt wird, die Seminararbeit nicht als die erforderliche vierte Hausarbeit dienen kann. Damit eine Anmeldung dennoch erfolgen kann, muss eine weitere (Kurz-) Hausarbeit aus dem Pflichtstoffbereich absolviert werden.