ERASMUS+ für Studierende am Institut für Informatik ("Outgoing students")

Am Institut für Informatik haben wir bestehende Partnerschaften mit Universitäten, die am EU-Programm ERASMUS+ teilnehmen. Auf dieser Seite haben wir Informationen zum Studium im Ausland im Rahmen von ERASMUS+ für Sie zusammengetragen.

Unser ERASMUS-Koordinator am Institut für Informatik ist Prof. Holz. Clara Wigger unterstützt ihn dabei. Sie erreichen beide unter erasinfk@uni-muenster.de.

Gerne können Sie einen Termin mit Prof. Holz ausmachen. Wir bitten Sie aber, zuerst die folgenden Informationen und häufigen Fragen durchzulesen. Aus Erfahrung wissen wir, dass dann vieles bereits beantwortet ist und oft eine kurze E-Mail ausreicht, um weitere Details zu klären.

Vorbereitung eines ERASMUS-Aufenthalts

Am Anfang steht natürlich Ihr Interesse am Aufenthalt. Hier geben wir die Schritte bis zum Start des Aufenthalts an, die Sie typischerweise durchlaufen werden.

  1. Sie tragen Informationen zu ERASMUS und möglichen Partneruniversitäten zusammen, z.B. durch die Webseiten des FB10 oder die des International Office. Auch die Fachschaft ist eine gute Anlaufstelle - sie bietet auch Info-Abende an (i.A. zu Beginn des Wintersemesters).
  2. Sie recherchieren, welche unserer Partnerunis für Sie tatsächlich geeignet ist: an welchem Land haben Sie Interesse, wo liegt die Partneruniversität, was wird in der Informatik angeboten, in welchem Turnus, was sind die sprachlichen Anforderungen etc. Beachten Sie, dass es prinzipiell auch möglich ist, einen Aufenthalt im Rahmen einer ERASMUS-Partnerschaft eines anderen Instituts oder eines anderen Fachbereichs zu organisieren (s. Hinweise dazu unten).
  3. Sie schicken uns Ihre Bewerbungsunterlagen und bewerben sich auf bis zu drei Partneruniversitäten. Beachten Sie die Frist, jeweils der 15. Dezember eines Jahres!
  4. Wir führen ein internes Auswahlverfahren durch. Sie erhalten von uns im Januar eine Mitteilung, für welche Partneruniversität wir Sie nominieren würden. Damit es weitergeht, müssen Sie das Angebot natürlich bestätigen.
  5. Nun müssen Sie sich konkrete Veranstaltungen an der Partneruniversität aussuchen, die sie belegen wollen. Mit diesem Wunsch können Sie an die Prüfungsbeauftragten herantreten und um eine Einschätzung zur Anrechenbarkeit bitten. Dies sind Prof. Vahrenhold für den Bachelor und Prof. Braun für den Master. Es gibt Formulare, die Sie ausfüllen müssen.
  6. Mit dieser Einschätzung können Sie, sofern dies für Ihre Partneruniversität möglich ist, ein Online Learning Agreement beantragen. Sie erhalten von uns entsprechende Informationen dazu. Mit der Zusage ist die Anrechenbarkeit dann sichergestellt.
  7. Alle weiteren Schritte unterscheiden sich dann je nach Partneruniversität. Sie werden von uns und der Partneruniversität Näheres erfahren.

Detail-Fragen

  1. Sollte ich einen Aufenthalt im Ausland als Teil meines Studiums vorsehen?
    Unsere Meinung hierzu ist: Ja. Es ist eine tolle Möglichkeit, Ihren Horizont zu erweitern, und nach Möglichkeit sollte sich das niemand entgehen lassen.
  2. Was sind die Aufgaben der Erasmus-Koordination?
    Die Erasmus-Koordination verhandelt mit Partnerhochschulen neue Austauschprogramme, erneuert bestehende Partnerschaften und legt hier die Rahmenbedingungen für den Austausch fest. Wir führen auch das Auswahlverfahren im Bewerbungsprozess durch und beantworten dazu Fragen.
  3. Wann sollte ich beginnen, mich auf ein Studium im Ausland vorzubereiten?
    So früh wie möglich, aber mindestens 12 Monate vor dem geplanten Antritt des Studiums im Ausland. 

  4. Wie muss ich vorgehen, um einen Aufenthalt an einer Partner-Universität eines anderen Instituts oder eines anderen Fachbereichs zu organisieren?
    Das ist grundsätzlich möglich. Sie müssen dazu die ERASMUS-Koordinatoren des anderen Instituts oder Fachbereichs kontaktieren, um zu erfahren, ob Sie möglicherweise von diesen ("fachfremd") nominiert werden können. Die Entscheidung liegt in deren Hand. Sie bewerben sich dann nicht bei uns, sondern am anderen Institut oder Fachbereich, nach deren Regeln. Im Allgemeinen werden Sie nur im Falle von freien Plätzen berücksichtigt. Sie können nach Erfahrungswerten fragen, wie oft dies in der Vergangenheit geklappt hat.

  5. Ich möchte mich für eine Partner-Universität des Instituts für Informatik bewerben, studiere aber nicht Informatik.
    Grundsätzlich sind wir bereit, solche Nominierungen durchzuführen, sofern es nach dem Auswahlverfahren noch freie Plätze gibt, d.h., Sie bewerben sich wie hier beschrieben, aber Ihre Bewerbung wird nachrangig berücksichtigt. Die Partner-Universität muss dieser Nominierung auch zustimmen. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Es gab in der Vergangenheit zu wenige fachfremde Nominierungen, um Erfahrungswerte anbieten zu können. Unsere Empfehlung ist, es einfach zu versuchen. 

  6. Bewerbungsverfahren
    1. Bis wann muss ich mich bewerben?
      Das Institut für Informatik hat eine zentrale interne Deadline für alle ERASMUS-Bewerbungen. Dies ist jedes Jahr der 15. Dezember. Bewerbungen nach dieser Deadline können nur nachgeordnet bearbeitet werden.
    2. Welche Bewerbungsunterlagen brauche ich?
      Das haben wir hier für Sie aufgeführt.
    3. An welcher Universität kann ich studieren?
      Bitte gehen Sie die Liste der Partneruniversitäten durch.
    4. An welcher Universität soll ich studieren?
      Das ist eine persönliche Frage. Für Ihre Entscheidung kann spezielles Interesse am Gastland, die Ausrichtung einer Ziel-Universität, aber auch simple Reiselust der wichtigste Faktor sein. Aus Sicht der Studienberatung ist wichtig, dass Sie im Gastland anrechenbare Kurse belegen, oder auch Kurse, die hier nicht angeboten werden - aber genauso auch, dass Sie neue Erfahrungen machen.
    5. Welche Vorlesungen kann ich an den Ziel-Universitäten wählen?
      Hier können wir leider nicht weiterhelfen. Genau wie an der Universität Münster  ändern sich die Veranstaltungen ständig, und es ist unmöglich, einen Überblick zu bewahren. Sie sollten daher die Vorlesungsverzeichnisse der Partneruniversitäten durchgehen, um sich einen Eindruck zu verschaffen.
  7. Anrechnung für Ihr Studium an der Universität Münster
    1. Welche Veranstaltungen im Ausland kann ich hier anrechnen lassen?
      Das können und sollten Sie sich vorab bereits bescheinigen lassen. Sobald Sie wissen, an welcher Ziel-Universität Sie nominiert werden, wählen Sie bitte die Veranstaltungen von Interesse aus und erstellen eine Tabelle der Inhalte. Daraus können Sie einen Vorschlag zur Anrechnung erstellen. Mit diesem wenden Sie sich bitte an die Prüfungsbeauftragten. Für Studierende im Bachelor ist dies Prof. Vahrenhold. Für Studierende im Master ist es Prof. Braun.
    2. Wie läuft die Anrechnung dann im Detail ab?
      Im Idealfall unterstützt die Partner-Universität das digitale Verfahren über die sog. Online Learning Agreements (OLA). Sie werden bei einer erfolgreichen Bewerbung darüber informiert, ob und wie Sie dieses nutzen können. Bevor Sie ein OLA erstellen und zur Genehmigung abschicken, müssen Sie zwingend den obigen Anrechnungsprozess mit den Prüfungsbeauftragten durchlaufen haben. Das OLA ist ein verbindliches Dokument: die Anrechnung ist dann sichergestellt.
      Falls das OLA-Verfahren nicht eingesetzt wird, erhalten Sie detaillierte Informationen im Zuge des Verfahrens. Im Allgemeinen müssen Sie dann die entsprechende Dokumentation in Papierform aus dem Ausland mitbringen und hier explizit anrechnen lassen. Das ist dank des vorangegangenen Prozesses mit den Prüfungsbeauftragten auch relativ einfach.
    3. Bin ich auf die einmal gewählten Veranstaltungen festgelegt?
      Nein. Sie können Ihr OLA auch später noch ändern. Allerdings brauchen Sie dann wieder eine Prüfung der Anrechenbarkeit durch die Prüfungsbeauftragten.
    4. Ist auch eine nachträgliche Anrechnung möglich?
      Ja. Wir empfehlen immer den Weg über das OLA zur Absicherung, aber Sie können immer auch eine nachträgliche Anrechnung prüfen lassen - dann eben ohne die Garantie, die das OLA bietet.
    5. Was passiert, wenn ich mein OLA nicht mehr ändern kann oder will, oder vor Ort erfahre, dass ich andere Veranstaltungen belegen muss, oder mich dazu entscheide?
      Das kann vorkommen, da keine Planung perfekt ist und natürlich auch die Partneruniversitäten manchmal kurzfristige Änderungen machen müssen. In so einem Fall können Sie den Weg über die nachträgliche Anrechnung gehen.
    6. Kann ich im Ausland BAföG beziehen?
      Ja! Beachten Sie diese Hinweise hier. Sie können sogar im Ausland BAföG beziehen, wenn Sie in Deutschland keines erhalten.
  8. Kann ich meine Abschlussarbeit an der Partneruniversität schreiben?
    Das kann durchaus möglich sein. In diesem Fall müssen Sie aber an der Universität Münster eine*n Betreuer*in haben, die/der die Arbeit begutachten und benoten wird. Sprechen Sie hierzu mögliche Betreuer*innen in der Informatik an - eventuell gibt es bestehende Kontakte an der gewünschten Partneruniversität, und besprechen Sie gegebenenfalls auch mit den Prüfungsbeauftragten, wann Sie auf der Seite der Universität Münster das entsprechende Modul belegen und die Arbeit anmelden müssen. Auf der Seite der Partneruniversität brauchen Sie natürlich ebenfalls eine Betreuerin oder einen Betreuer. Darüber hinaus müssen Sie noch mit der Partneruniversität klären, welche Kurse Sie belegen müssen.

Alternative Wege ins Ausland (ohne Erasmus)

Grundsätzlich gibt es auch weitere Wege, wie Sie einen Auslandsaufenthalt organisieren können. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt.