
Studienberatung
Im Rahmen der Studienberatung versuche ich (J. Vahrenhold), Ihnen bei allen fachbezogenen Fragen der Studienberatung sowie bei Anerkennungsfragen in den Bachelor-Studiengängen der Informatik beratend zur Seite zu stehen.
Für die folgenden Fragen bin ich nicht zuständig:
- Fragen zur Zulassung und Einschreibung in einen Bachelorstudiengang der Informatik: Wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Universität Münster.
- BAFöG-Angelegenheiten, insbesondere Ausfüllen der Formblätter 5 und 10: Wenden Sie sich bitte an die BAFöG-Beauftragten des Instituts für Informatik. Es kann sein, dass diese Sie dann in Einzelfällen zu einer Klärung an mich zurückverweisen.
- Fragen zu ERASMUS-Auslandsaufenthalten: Wenden Sie hier bitte zunächst an den ERASMUS-Koordinator des Instituts für Informatik, Herrn Prof. Dr. Ralph Holz. In der Regel wird dieser Sie dann zur weiteren Planung von Anerkennungen an mich zurückverweisen.
- Fragen zur Zulassung in den fachwissenschaftlichen Masterstudiengang Informatik: Wenden Sie sich bitte an den Studienfachberater, Herrn Prof. Dr. Malte Schilling, oder den Vorsitzenden der Masterzulassungskommission, Herrn Prof. Dr. Lars Linsen.
- Allgemeine Fragen zum Studium am Fachbereich Mathematik und Informatik: Wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung und Studienkoordination.
Aktuelle Sprechzeiten finden Sie hier. Ich beantworte außerdem Anfragen per E-Mail (und wir können auf Anfrage auch einen Termin für eine Beratung per Zoom oder telefonisch ausmachen. Für Telefontermine rufen Sie mich bitte nicht an, sondern schicken mir bitte eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer, sodass ich Sie dann zu meinen Sprechzeiten zurückrufen kann.
Wichtig: Nutzen Sie bitte nicht(!) meine persönliche E-Mail-Adresse, sondern schreiben Sie stattdessen an pbbscinf@uni-muenster.de; hierdurch stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen passend eingeordnet wird.
Bei Fragen zur Anrechnung und zur Einstufung können Sie mir Ihren Anrechnungsantrag (ausfüllbares pdf siehe hier, bitte die Leistungen, die nach unserer Prüfungsordnung angerechnet werden sollen, rechts eintragen und Unterschrift nicht vergessen) zusammen mit den beglaubigten Leistungsnachweisen als Scan und der Angabe der für Sie gültigen Prüfungsordnung auch direkt per E-Mail zuschicken. Für Leistungen, die an der Universität Münster erbracht wurden, genügt ein von Ihnen selbst erstellter Kontrollausdruck (QISPOS-Auszug) vorab per E-Mail, da die konkreten Daten/Noten intern geprüft werden.
Damit ich allen Studierenden die notwendige Zeit widmen kann, habe ich zusammen mit meiner Amtsvorgängerin Prof. Dr. Paula Herber nachstehend einige häufig gestellte Fragen und Antworten zusammen gestellt. Bitte lesen Sie zunächst diese Fragen und Antworten. Herzlichen Dank!