Hier finden Sie Informationen, wie Ihnen unsere BAFöG-Beauftragten am Institut für Informatik helfen können.

Formblatt 5

Unsere BAföG-Beauftragten für Informatik-Studierende und Studierende im Zwei-Fach-Bachelor mit Fach Informatik können Bescheinigungen nach Formblatt 5 (BAföG nach dem 4. Semester) ausstellen. Falls Sie das benötigen, senden Sie uns bitte:

  • das digital ausgefüllte BAföG Formular 5 (türkis-grüner Abschnitt muss ausgefüllt sein - Link zuletzt im Sep 2025 getestet) - nicht als Foto oder Scan
  • einen aktuellen Transcript of Records - achten Sie darauf, dass bereits alle bestandenen Veranstaltungen eingetragen sind!
  • gegebenenfalls Hinweise/Erklärungen zu etwaigen Urlaubssemestern oder Ähnlichem, die sich auf die Fachsemesterzahl auswirken

Für die Ausstellung der Bescheinigung senden Sie bitte eine Email an bafoeg.informatik@uni-muenster.de mit den angegebenen Informationen und PDFs. Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden und führen zu Verzögerungen.

Wichtig: Die Kriterien für die Bescheinigung des üblichen Leistungsstandes (§ 48 BAföG) werden derzeit unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur fachlichen Prognosehoheit der Hochschule überarbeitet. Bis zum Abschluss dieser Neuregelung erfolgt die Prüfung im Rahmen einer einzelfallbezogenen Studienfortschrittsprognose durch die Ausstellungsberechtigten.

Sollte eine positive Bescheinigung aufgrund eines zu geringen Punktestands nicht möglich sein, bescheinigen wir den tatsächlichen Stand. In solchen Fällen empfehlen wir ein Beratungsgespräch beim BAföG-Amt. Dort kann geprüft werden, ob Gründe für eine Verzögerung vorliegen (z.B. Krankheit, Gremientätigkeit), die eine Weiterförderung trotz des Rückstands ermöglichen. Unter Umständen werden Sie dann gebeten, Kontakt zur Fachstudienberatung aufzunehmen. Dort wird dann geprüft, ob ein Abschluss in Regelstudienzeit noch möglich ist, was wir dann ebenfalls bescheinigen können. Das BAFöG-Amt kann dann auf dieser Grundlage über die Fortzahlung des BAFöGs entscheiden. Falls Sie diesen Weg gehen möchten, vereinbaren Sie bitte hier einen Termin.

Formblatt 10

Wir können auch für das Formblatt 10 eine Bescheinigung ausstellen. Das genaue Vorgehen hierzu erfahren Sie von Ihren Sachbearbeiter/-innen im BAFöG-Amt. Füllen Sie das Formblatt digital aus und legen Sie einen aktuellen Transcript of Records bei. Kontaktieren Sie uns auch hierzu dann unter bafoeg.informatik@uni-muenster.de.

Ihre BAFöG-Beauftragten (für andere Anliegen)

Ralph Holz und Tanya Braun sind BAföG-Beauftragte für Informatik-Studierende und Studierende im Zwei-Fach-Bachelor mit Fach Informatik. Sie erreichen uns unter bafoeg.informatik@uni-muenster.de.