Hier finden Sie Informationen, wie Ihnen unsere BAFöG-Beauftragten am Institut für Informatik helfen können.
Formblatt 5
Unsere BAföG-Beauftragten für Informatik-Studierende und Studierende im Zwei-Fach-Bachelor mit Fach Informatik können Bescheinigungen nach Formblatt 5 (BAföG nach dem 4. Semester) ausstellen.
Wie erhalte ich diese Bescheinigung?
Falls Sie das Formblatt 5 benötigen, senden Sie uns bitte:
- das digital ausgefüllte BAföG Formular 5 (türkis-grüner Abschnitt muss ausgefüllt sein - Link zuletzt im Sep 2026 getestet) - nicht als Foto oder Scan
- einen aktuellen Transcript of Records - achten Sie darauf, dass bereits alle bestandenen Veranstaltungen eingetragen sind!
- gegebenenfalls Hinweise/Erklärungen zu etwaigen Urlaubssemestern oder Ähnlichem, die sich auf die Fachsemesterzahl auswirken
Für die Ausstellung der Bescheinigung senden Sie bitte eine Email an bafoeg.informatik@uni-muenster.de mit den angegebenen Informationen und PDFs. Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden und führen zu Verzögerungen.
Wieviele LP brauche ich?
Der Fachbereichsrat des FB10 hat verbindliche Kriterien für die Bescheinigung des üblichen Leistungsstandes nach dem 4. Fachsemester (§ 48 BAföG) beschlossen. Hierbei gibt es drei Fälle:
1) Im Zwei-Fach-Bachelor mit Studienfach Informatik benötigen Sie ein Formblatt 5 für jedes Fach (auch für die Bildungswissenschaften). Für das Formblatt 5, das Sie bei uns einreichen, nehmen wir die Bewertung für die Informatik-Anteile des Studiengangs vor, wobei wir aber die Allgemeinen Studien mit einschließen. Hier werden als üblicher Leistungsstand 87,5% der LP definiert, die bis zu diesem Zeitpunkt erreicht werden sollten.
2) Für Studiengänge, für die die Informatik das verantwortende Fach ist (das ist insbesondere der BSc Informatik), nehmen wir die Beurteilung für alle Anteile des Studiengangs selbst vor, also auch für das Nebenfach und die Allgemeinen Studien. Das bedeutet, dass Sie kein weiteres Formblatt 5 von anderen Instituten benötigen. Hierbei werden 105 LP als üblicher Leistungsstand angesehen, d.h., wir bescheinigen die Einhaltung der Regelstudienzeit, wenn Sie mindestens 105 LP vorweisen können.
3) In allen anderen Fällen, wo die Informatik nicht das verantwortende Fach ist, nehmen wir die Beurteilung nur für die Informatik-Anteile des Studiengangs vor, allerdings inklusive der Allgemeinen Studien. Die Logik ist hier dieselbe wie für den Zwei-Fach-Bachelor. Es werden als üblicher Leistungsstand 87,5% der LP definiert, die im jeweiligen Studiengang bis zu diesem Zeitpunkt (Ende des 4. Fachsemesters) erreicht werden sollten.
Was tun, wenn ich die geforderten LP nicht vorweisen kann?
Sollte eine positive Bescheinigung aufgrund eines zu geringen Punktestands nicht möglich sein, bescheinigen wir den tatsächlichen Stand. In solchen Fällen empfehlen wir immer ein Beratungsgespräch beim BAföG-Amt. Dort kann geprüft werden, ob Gründe für eine Verzögerung vorliegen (z.B. Krankheit, Gremientätigkeit), die eine Weiterförderung trotz des Rückstands ermöglichen. Unter Umständen werden Sie dann gebeten, Kontakt zur Fachstudienberatung aufzunehmen. Dort wird dann geprüft, ob ein Abschluss in Regelstudienzeit noch möglich ist, was wir dann ebenfalls bescheinigen können. Das BAFöG-Amt kann dann auf dieser Grundlage über die Fortzahlung des BAFöGs entscheiden, was in unserer Erfahrung durchaus auch positiv beschieden wird. Falls Sie diesen Weg gehen möchten, vereinbaren Sie bitte hier einen Termin.
Wie erhalte ich eine Bescheinigung für mein Master-Studium?
Das Formblatt 5 wird i.d.R. für die Fortsetzung des BAFöG nach dem 4. Fachsemester ausgestellt. Im Master ist es also ein Ausnahmefall, dass das BAFöG-Amt darum bittet, da das Studium zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein sollte. Der FB10 hat für den MSc in Informatik noch keine Regelung beschlossen, so dass wir derzeit eine Einzelfallprüfung durchführen.
Welche Regel gilt für den Master of Data Science?
Um zu vermeiden, dass Formblätter von jedem beteiligten Institut benötigt werden, wird derzeit an einer Regelung gearbeitet. Ansonsten gilt hier, da es sich um einen Master-Studiengang handelt, das Gleiche wie für den MSc Informatik.
Formblatt 10
Wir können auch für das Formblatt 10 eine Bescheinigung ausstellen. Das genaue Vorgehen hierzu erfahren Sie von Ihren Sachbearbeiter/-innen im BAFöG-Amt. Füllen Sie das Formblatt digital aus und legen Sie einen aktuellen Transcript of Records bei. Kontaktieren Sie uns auch hierzu dann unter bafoeg.informatik@uni-muenster.de.
Ihre BAFöG-Beauftragten (für andere Anliegen)
Ralph Holz und Tanya Braun sind BAföG-Beauftragte für Informatik-Studierende und Studierende im Zwei-Fach-Bachelor mit Fach Informatik. Sie erreichen uns unter bafoeg.informatik@uni-muenster.de.