Hier finden Sie Informationen, wie Ihnen unsere BAFöG-Beauftragten am Institut für Informatik helfen können.
Formblatt 5
Unsere BAföG-Beauftragten für Informatik-Studierende und Studierende im Zwei-Fach-Bachelor mit Fach Informatik können Bescheinigungen nach Formblatt 5 (BAföG nach dem 4. Semester) ausstellen. Falls Sie das benötigen, senden Sie uns bitte:
- das digital ausgefüllte BAföG Formular 5 (türkis-grüner Abschnitt muss ausgefüllt sein - Link zuletzt im Sep 2025 getestet) - nicht als Foto oder Scan
- einen aktuellen Transcript of Records - achten Sie darauf, dass bereits alle bestandenen Veranstaltungen eingetragen sind!
- gegebenenfalls Hinweise/Erklärungen zu etwaigen Urlaubssemestern oder Ähnlichem, die sich auf die Fachsemesterzahl auswirken
Für die Ausstellung der Bescheinigung senden Sie bitte eine Email an bafoeg.informatik@uni-muenster.de mit den angegebenen Informationen und PDFs. Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden und führen zu Verzögerungen.
Wichtig: Die Leitung des BAFöG-Amts hat uns in 2024 mitgeteilt, dass Studierende nach Ende des 4. Fachsemesters alle notwendigen Prüfungen der Prüfungsordnung und damit mindestens 120 LP nachweisen müssen, damit wir ein Einhalten der Regelstudienzeit bescheinigen dürfen. Einen Ermessensspielraum haben wir nicht - wir dürfen nur gegen die Kriterien der Prüfungsordnung prüfen. Es hat daher leider auch keine Erfolgsaussichten, die Kriterien bei uns zu reklamieren.
Falls Sie die notwendigen LP nicht erbracht haben, können wir nur dies bescheinigen. Aber das BAFöG-Amt kann durchaus Einzelfallentscheidungen treffen. Studierende, die den Leistungsstand nicht nachweisen können, können mit den Berater/-innen dort sprechen. Unter Umständen werden Sie dann gebeten, Kontakt zur Fachstudienberatung aufzunehmen. Dort wird dann geprüft, ob ein Abschluss in Regelstudienzeit noch möglich ist, was wir dann ebenfalls bescheinigen können. Das BAFöG-Amt kann dann auf dieser Grundlage über die Fortzahlung des BAFöGs entscheiden.
Formblatt 10
Wir können auch für das Formblatt 10 eine Bescheinigung ausstellen. Das genaue Vorgehen hierzu erfahren Sie von Ihren Sachbearbeiter/-innen im BAFöG-Amt. Füllen Sie das Formblatt digital aus und legen Sie einen aktuellen Transcript of Records bei. Kontaktieren Sie uns auch hierzu dann unter bafoeg.informatik@uni-muenster.de.
Ihre BAFöG-Beauftragten (für andere Anliegen)
Ralph Holz und Tanya Braun sind BAföG-Beauftragte für Informatik-Studierende und Studierende im Zwei-Fach-Bachelor mit Fach Informatik. Sie erreichen uns unter bafoeg.informatik@uni-muenster.de.