Doppeldiplom-Studiengang in Verbindung mit der Universität Klausenburg

Studienaufbau

Der Studienaufbau ist für Münsteraner bzw. Klausenburger Studierende spiegelbildlich angelegt: Münsteraner Studierende absolvieren das Grundstudium in den ersten beiden Studienjahren in Münster und wechseln nach Bestehen des Vordiploms an die Fakultät für Europastudien der Universität Klausenburg, wo sie das Studium nach weiteren zwei Studienjahren mit dem Doppeldiplomexamen beenden.

Klausenburger Studierende absolvieren das Grundstudium in den ersten beiden Studienjahren in Klausenburg und wechseln nach Bestehen des Vordiploms an den Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften der WWU Münster, wo sie das Studium nach weiteren zwei Studienjahren mit dem Doppeldiplomexamen beenden.

Die Lehrveranstaltungen der ersten beiden Studienjahre werden in Münster teils in deutscher, teils in englischer Sprache, in Klausenburg teils in rumänischer, teils in englischer Sprache angeboten; die Lehrveranstaltungen der letzten beiden Studienjahre werden in Münster teils in deutscher, teils in englischer, in Klausenburg ebenfalls teils in deutscher, teils in englischer Sprache angeboten. Die Teilnahme an sozialwissenschaftlichen Terminologiekursen in Englisch ist für alle Studierenden des Doppeldiplom-Studiengangs verpflichtend.

Studienplan für Studierende, die das Studium in Münster beginnen und in Klausenburg fortsetzen:

Anforderungen im ersten Studienjahr

Pflichtveranstaltungen (SWS / Leistungspunkte)

  1. Grundkurs Ⅰ: Einführung in das Studium der Politikwissenschaft mit obligatorischem Tutorium (4 / 6)
  2. Grundkurs Ⅱ: Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland (2 / 6)
  3. Grundkurs Ⅲ: Einführung in die internationale Politik mit obligatorischem Tutorium (4 / 6)
  4. Grundkurs Ⅳ: Vergleichende Politikwissenschaft (2 / 6)

Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots (6 / *)

Wahlpflichtveranstaltungen:

  1. Vorlesungen nach Maßgabe des Lehrangebots (nach Wahl mit Prüfungsgespräch) (8 / 8)
  2. Übung: Methoden der Sozialwissenschaften (Einführung) (2 / 6)
  3. Übung: EDV für Sozialwissenschaftler (Einführung) (2 / 6)
  4. weitere Veranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden und nach Maßgabe des Lehrangebots (4 / 4)
  5. Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots (6 / *)

Summen des ersten Studienjahres: 40 / 48

Anforderungen im zweiten Studienjahr

Pflichtveranstaltungen (SWS / Leistungspunkte)

  1. Proseminar zur Vergleichenden Regierungslehre (2 / 6)
  2. Proseminar zur Internationalen Politik (2 / 6)
  3. Proseminar zur Innenpolitik/Verwaltungswissenschaft (2 / 6)
  4. Proseminar zur Politischen Theorie/Ideengeschichte (2 / 6)
  5. Sozialwissenschaftlicher Terminologiekurs Englisch (4 / 6)

Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots (6 / *)

Wahlpflichtveranstaltungen:

  1. Vorlesungen nach Maßgabe des Lehrangebots (nach Wahl mit Prüfungsgespräch) (8 / 8)
  2. Übung: Methoden der Sozialwissenschaften (für Fortgeschrittene) (2 / 6)
  3. Übung: EDV für Sozialwissenschaftler*innen (für Fortgeschrittene) (2 / 6)
  4. weitere Veranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden und nach Maßgabe des Lehrangebots (4 / 4)
  5. Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots (6 / *)

Summen des zweiten Studienjahres: 40 / 54

Anforderungen im dritten Studienjahr

Pflichtveranstaltungen (SWS / Leistungspunkte)

  • 4 Intensivkurse (Kombination von einwöchiger Blockveranstaltung und begleitendem Seminar während des restlichen Studienjahres) á 2 SWS zu folgenden Themen: (8 / 32)
    • Romanian Political Anthropology
    • Comparative Public Policies of Central and South Eastern Europe
    • Comparative Public Administration
    • The History and Dynamics of European Institutions
  • 3 Pflichtkurse (Vorlesung mit begleitendem Seminar á 2 SWS zu folgenden Themen: (6 / 24)
    • Internationale Beziehungen vorzugsweise Ost- und Südosteuropas
    • Politisches System Rumäniens
    • Analyse ausgewählter rumänischer Politikfelder
  • 2 Pflichtkurse zur sozialwissenschaftlichen Methodenlehre á 4 SWS (8 / 10)

Wahlpflichtveranstaltungen:

  • 5 Wahlpflichtveranstaltungen (Seminare) aus dem Lehrangebotder Fakultät für Europastudien mit europapolitischen Schwerpunkten á 2 SWS und á 8 Leistungspunkten (10 / 40)
  • Wahlpflichtveranstaltung EDV für Sozialwissenschaftler*innen (nach Maßgabe des Lehrangebots der Fakultät für Europastudien) (4 / 6)
  • Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots (6 / *)

Wahlveranstaltungen:

Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots (6 / *)

Summen des dritten Studienjahres: 48 / 112

Anforderungen im vierten Studienjahr

Pflichtveranstaltungen: (SWS / Leistungspunkte)

Vertiefungskurs zur sozialwissenschaftlichen Methodenlehre (Forschungscolloquium) (4 / 5)

Wahlpflichtveranstaltungen:

  • Wahlpflichtveranstaltungen des dritten Studienjahrs, soweit nicht im dritten Studienjahr absolviert
  • Veranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden und nach Maßgabe des Lehrangebots (8 / 6)

Wahlveranstaltungen:

Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots, soweit nicht im dritten Studienjahr absolviert (* / *)

Summen des vierten Studienjahres: 12 / 11

Praktikum:

Studierende, die ihr Studium in Münster begonnen haben, absolvieren nach dem dritten Studienjahr in Rumänien ein mindestens sechswöchiges Praktikum in der Zeit zwischen dem 15. Juni und dem 1. Oktober bei Verwaltungen, Unternehmungen oder an anderen Einrichtungen mit europapolitischem Schwerpunkt. An die Stelle eines mindestens sechswöchigen Praktikums kann auch eine Abfolge kürzerer Teilpraktika im Gesamtumfang von mindestens sechs Wochen Dauer treten. Über das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen. Für das Praktikum werden 15 Leistungspunkte vergeben. Tritt an die Stelle des Praktikums eine Abfolge kürzerer Teilpraktika, wird die Gesamtsumme der Leistungspunkte auf die Teilpraktika nach Maßgabe ihrer Dauer aufgeteilt.

Studienplan für Studierende, die das Studium in Klausenburg beginnen und in Münster fortsetzen

Anforderungen im ersten Studienjahr

Pflichtveranstaltungen: (SWS / Leistungspunkte)

  1. Ideea europeana (Europäische Ideengeschichte) (4 / 8)
  2. Economia europeana in secolul XX (Wirtschaft und Gesellschaft in Europa im 20. Jh.) (4 / 8)
  3. Istoria europei (Europäische Geschichte) (4 / 8)
  4. Filosofia unificarii europene (Philosophie und Theorie der Europäischen Integration) (4 / 8)
  5. Drept constitutinal (Verfassungsrecht) (3 / 6)
  6. Introducere in stiinte politice (Einführung in die Politikwissenschaften) (3 / 8)
  7. Sozialwissenschaftlicher Terminologiekurs in Englisch (1,5 / 5)
  8. Sport (1,5 / -)

Wahlpflichtveranstaltungen:

  1. Metodologia cercetarii stiintifice (Methodologie der Sozialwissenschaften)
    oder

    Universitatea europeana (Europäisches höheres Bildungswesen) (3 / 6)
  2. Relatii si influente culturale in Europa Centrala (Kulturbeziehungen in Mittel- und Südosteuropa)
    oder

    Politici sociale (Sozialpolitik)
    oder

    Minoritati nationale (Ethnische Minderheiten) (3 / 6)

Summen des ersten Studienjahres: 31 / 63

Anforderungen im zweiten Studienjahr

Pflichtveranstaltungen: SWS / Leistungspunkte

  1. Constructia europeana (Geschichte der Europäischen Integration) (4 / 8)
  2. Sisteme politice comparate (Vergleichende Politikwissenschaft) (3 / 6)
  3. Bazele informaticii (EDV) (4 / 8)
  4. Integrare economica europeana (Europäische Wirtschaftsintegration) (3 / 6)
  5. Drept international public (Völkerrecht) (3 / 6)
  6. Sozialwissenschaftlicher Terminologiekurs in Englisch (1,5 / 5)
  7. Sport (1,5 / -)

Wahlpflichtveranstaltungen:

Mindestens drei Veranstaltungen á 3 SWS aus dem folgenden Lehrangebot, falls das Nebenfach vollständig in Münster studiert werden soll; der Erwerb von Leistungspunkten ist möglich, aber nicht verpflichtend ((9) / (18))

  • Teorie economica (Grundlagen der Wirtschafts wissenschaft) (4 / 8)
  • Geografie si dezvoltare economica regionala (Regional -und Entwicklungsgeographie) (3 / 6)
  • Economia tranzitiei (Wirtschaftliche Transitionsforschung) (3 / 6)
  • Mediul european al afacerilor (Europäische Wirtschaftsentwicklung) (3 / 6)
  • Managementul resurselor umane (Arbeitsmarktpolitik) (3 / 6)
  • Marketing (3 / 6)
  • Finante publice si institutii financiare (Finanzwissenschaft, Geld- und Kreditwesen) (3 / 6)

Summen des zweiten Studienjahres: (20 / 39) ((29) / (57))

Studium des Nebenfachs "Management of European Institutions" für Studierende, die ihr Studium in Klausenburg beginnen

Studierende, die ihr Studium in Klausenburg beginnen, können der Verpflichtung zum Studium eines Nebenfaches (§ 26 der Diplomprüfungsordnung) genügen, wenn sie das Nebenfach "Management of European Institutions" wählen, das die Fakultät für Europastudien der Babes-Bolyai Universität anbietet. Das Nebenfach besteht aus den im 2. Studienjahr angebotenen Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 22 SWS und 44 Leistungspunkten, die von Nebenfachstudierenden als Pflichtveranstaltungen zu studieren sind, und weiteren Wahlveranstaltungen im Gesamtumfang von 13 SWS, die während der ersten beiden Studienjahre in Klausenburg, während der letzten beiden Studienjahre in Münster angebo-ten werden. Diese Wahlveranstaltungen sollen schwerpunktmäßig der Rechtswissenschaft (Internationales Öffentliches Recht, Europarecht, Internationales Privatrecht), der Wirtschaftswissenschaft (Europäische und Internationale Wirtschaftsbeziehungen) oder der Verwaltungswissenschaft entstammen.

Anforderungen im dritten Studienjahr

Pflichtveranstaltungen: SWS / Leistungspunkte

  1. Grundkurs Ⅱ: Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland (2 / 8)
  2. Grundkurs Ⅱ: Einführung in die internationale Politik mit obligatorischem Tutorium (4 / 8)
  3. Sozialwissenschaftlicher Terminologiekurs in Deutsch (5 / 7)
  4. Übung: EDV für Sozialwissenschaftler*innen (Einführung) (2 / 6)
  5. Grundkurs Ⅳ: Vergleichende Politikwissenschaft (2 / 8)
  6. Übung: Methoden der Sozialwissenschaften (Einführung) (2 / 6)

Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots (10 / *)

Wahlpflichtveranstaltungen:

3 Proseminare à 2 SWS à 6 Leistungspunkte, davon je eines zum Themenbereich: (6 / 18)

  • Deutsche Außenpolitik
  • Politik und Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland oder Politische Ökonomie der Bundesrepublik Deutschland
  • Europastudien

Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots (10 / *)

Summen des dritten Studienjahres: 43 / 61

Anforderungen im vierten Studienjahr

Pflichtveranstaltungen: SWS / Leistungspunkte

  1. Übung: EDV für Sozialwissenschaftler*innen (für Fortgeschrittene) (2 / 6)
  2. Übung: Methoden der Sozialwissenschaften (für Fortgeschrittene) (2 / 6)
  3. Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots (5 / *)
  4. Vertiefungskurs zur sozialwissenschaftlichen Methodenlehre (Forschungscolloquium) (2 / 5)

Wahlpflichtveranstaltungen:

6 Seminare à 2 SWS à 8 Leistungspunkte, davon (12 / 48)

  • vier zu Themen mit europapolitischem Schwerpunkt
  • zwei nach Wahl zu Themen aus den Bereichen:
    • Internationale Organisationen
    • Entwicklungspolitik
    • Sicherheitspolitik

Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots (5 / *)

Wahlveranstaltungen:

Veranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden und nach Maßgabe des Lehrangebots (4 / -)

Veranstaltungen im Nebenfach nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebots (5 / *)

Summen des dritten Studienjahres: (37 / 65)

Praktikum:

Studierende, die ihr Studium in Klausenburg begonnen haben, absolvieren nach dem dritten Studienjahr in der Bundesrepublik ein mindestens sechswöchiges Praktikum in der Zeit zwischen dem 15. Juli und dem 15. Oktober bei Verwaltungen, Unternehmungen oder an anderen Einrichtungen mit europapolitischem Schwerpunkt. An die Stelle eines mindestens sechswöchigen Praktikums kann auch eine Abfolge kürzerer Teilpraktika im Gesamtumfang von mindestens sechs Wochen Dauer treten. Über das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen. Für das Praktikum werden 15 Leistungspunkte vergeben. Tritt an die Stelle des Praktikums eine Abfolge kürzerer Teilpraktika, wird die Gesamtsumme der Leistungspunkte auf die Teilpraktika nach Maßgabe ihrer Dauer aufgeteilt.