Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.
Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.
Welche Angebote gibt es für Angehörige der Universität Münster?
Welche Informationen und Arbeitshilfen gibt es für Engagierte in Sachen Gleichstellung?
Wie ist die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Münster verankert und organisiert?


Quiz zum Weltfrauentag am 08. März 2026
Family & Friends – Gemeinsam backen im Haus der Familie
Unter dem Motto „Family & Friends – Zeit für dich, Zeit für mich“ laden wir Studierende und Beschäftigte mit Kind herzlich zu einem gemeinsamen Backnachmittag im Haus der Familie zum Kennenlernen, Vernetzen und Genießen ein.
Das Büro für Gleichstellung informiert über weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote
Das Büro für Gleichstellung verweist auf die studentische Feminist Law Clinic Münster sowie auf die Rechtsberatungsstelle Machtmissbrauch NRW als externe, vertrauliche und kostenlose Anlaufstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, Diskriminierung und Machtmissbrauch.





