Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.
Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.
Welche Angebote gibt es für Angehörige der Universität Münster?
Welche Informationen und Arbeitshilfen gibt es für Engagierte in Sachen Gleichstellung?
Wie ist die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Münster verankert und organisiert?
Diskriminierungsformen an der Universität begegnen
Ringvorlesung im Wintersemester 2024/2025
Get together für Uni-Angehörige
Family and Friends
Beschäftigte mit oder ohne Kinder sind am 27. September zu einem Ausflug auf einen Pferdehof in Telgte eingeladen. Mit dem Angebot möchten das Büro für Gleichstellung und das Servicebüro Familie Uni-Angehörige jeden Alters und ihre Familien zusammenbringen. Das Get-Together bietet die Möglichkeit eines unverbindlichen Kennenlernens und die Chance, das soziale Netzwerk zu erweitern. Bei Bedarf wird ein Shuttle-Service angeboten. Eine Anmeldung ist bis zum 23. September erforderlich.
Senat bestätigt amtierende stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Madeleine Supper und Franziska Jürgens für zweite Amtszeit gewählt
Madeleine Supper ist als stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte (MTV) und Franziska Jürgens ist als stellvertretende studentische Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster im Amt bestätigt worden. Der Senat wählte die Biologisch-technische Assistentin aus dem Institut für Landschaftsökologie und die Studentin am 17. Juli zum zweiten Mal nach 2023 in das Amt.
Neue WiRe Ausschreibung
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