Zugangsvoraussetzungen
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Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang „Angewandte Sprachwissenschaft“ ist neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung die Absolvierung eines fachlich einschlägigen Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, das mit einem Bachelor oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (Magister, Staatsexamen, Diplom etc.) mit einer Abschlussnote von 2,3 beendet worden ist oder die Bewerberin/der Bewerber zu den besten 40% ihres/seines Jahrgangs gehört. Eine schwächere Gesamtnote kann durch einen guten Abschluss im Fach Germanistik (Note 2,0 oder besser) ausgeglichen werden. Fachlich einschlägig ist ein Studium in den Studiengängen Deutsch/Germanistik/Deutsche Philologie um Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Abschlüsse an Hochschulen außerhalb der Europäischen Union werden vom Studierendensekretariat auf ihre Äquivalenz überprüft. Bei Zweifeln über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes wird ein Gutachten des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland über die Gleichwertigkeit Abschlüsse eingeholt.
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Für Bewerberinnen/Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von für die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Der Nachweis wird gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität erbracht. Der Nachweis ist nicht erforderlich für Bewerberinnen/Bewerber, deren Muttersprache Deutsch ist.
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Fremdsprachenkenntnisse in zwei Fremdsprachen. Eine der beiden Fremdsprachen muss auf der Niveaustufe B2 des allgemeinen europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Die andere Fremdsprache muss Englisch mit einem C-Test- Ergebnis von 60 Punkten oder einer äquivalenten Qualifikation sein.
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Kenntnisse einer typologischen Kontrastsprache sind keine Zugangsvoraussetzung, werden aber empfohlen.
Übersteigt die Anzahl der zugangsberechtigten Bewerberinnen/Bewerber für den Masterstudiengang Angewandte Sprachwissenschaft die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, so wird vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Philologie eine Auswahlkommission aus hauptamtlichen Mitgliedern des Fachbereichs zur Durchführung des Zulassungsverfahrens gebildet.
