Zulassung
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit besteht für eine Zulassung zum SoSe 2025, die Bewerbungsfrist endet am 10.12.2024.
Seit dem Wintersemester 2009/2010 besteht eine Zulassungsbeschränkung: Es werden maximal 40 Studierende pro Bewerbungsturnus zugelassen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Das Studium kann aufnehmen, wer
- mindestens ein Bachelor-Studium in einem neuphilologischen Fach abgeschlossen hat.
- ein abgeschlossenes Lehramts- oder Magisterstudium eines neuphilologischen Faches oder
- ein abgeschlossenes Grundstudium im Bereich Lehramt oder Magister in einem neuphilologischen Fach und zwei erfolgreich abgeschlossene Hauptseminare (mindestens eines innerhalb des neuphilologischen Studiums) nachweist (in diesem Fall entscheidet der Lenkungsausschuss über die Zulassung zum Studium).
- zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer des Zertifikatsstudiums in einen Studiengang der Universität Münster eingeschrieben ist.
Hinweis für Studierende mit nicht deutscher Erstsprache
Studierende, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen (mindestens C1 nach dem GER), z. B. durch entsprechende Sprachprüfungen. Wenden Sie sich bei Fragen oder für ein Beratungsgespräch gerne an die Koordination des Zertifikates DaFZ.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung für die Zulassung zum Zertifikat DaFZ beinhaltet folgende Unterlagen:
- Bewerbungsbogen (zu finden im Menüpunkt "Formulare zum Download")
- der Scan eines beglaubigten Nachweises über einen Universitätsabschluss in einem neuphilologischen Fach, aus dem die Gesamtnote und die Einzelnoten der studierten Fächer hervorgehen (z. B. B.A.-Zeugnis)
Bewerbungsfrist für das SoSe 2025
Die nächste Bewerbungsfrist endet am 10.12.2024.
Die Bewerbung ist zu richten an:
Feixue Zhao M.A. (Koordinatorin)
zertifikat.dafz@uni-muenster.de
Hinweis: Bitte teilen Sie uns in Ihrer Mail mit, für welchen Studiengang Sie gegenwärtig eingeschrieben sind und für welchen Sie mit Beginn des Zertifikates DaFZ an der Universität Münster eingeschrieben sein werden. (Dies wird in beiden Fällen in der Regel derselbe Studiengang sein.)