3. Anmeldung der Promotion gemäß §5 PromO Dr. theol. 2017
a. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß §3 PromO Dr. theol. 2017
Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen legen Sie die Dokumente über Ihren Studienabschluss bei der wissenschaftlichen Mitarbeiterin im Dekanat vor.
Sie erhalten einen Qualifikationsbescheid, der Ihnen entweder ausreichende Studienleistungen im Umfang eines theologischen Vollstudiums bescheinigt oder den Umfang des notwendigen Ergänzungsstudium bescheinigt. Haben Sie dieses absolviert, wird Ihnen nach erfolgreicher Promotion ein Transcript of Records über dieses Ergänzungsstudium ausgestellt.
Benötigte Dokumente:
- Abschlusszeugnis im Original
- Ggf. Transcript of Records
Weitere Informationen:
Ansprechperson:
b. Anmeldung der Promotion / Zulassung zur Qualifikationsphase (§ 5 PromO Dr. theol. 2017)
Sobald Sie immatrikuliert sind und einen Qualifikationsbescheid erhalten haben (s. Schritt 3 a.), beantragen Sie die Anmeldung Ihrer Promotion im Dekanat (§5 PromO Dr. theol. 2017). Für die Anmeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Ostholt. Hierfür benötigen Sie die unten angegebenen Unterlagen.
Der Dekan entscheidet über ihren Antrag und informiert den Fachbereichsrat. Damit die Anmeldung in einem bestimmten Fachbereichsrat erfolgen kann, reichen Sie Ihre Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Termin im Dekanat ein. Die Termine für den Fachbereichsrat finden Sie im Kalender.
Benötigte Dokumente:
Ansprechperson:
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Achtung: Die Betreuungszusage und die Betreuungsvereinbarung sind zwei verschiedene Dokumente, die Sie an unterschiedlichen Stellen einreichen müssen.
Betreuungszusage --> Immatrikulation (Studierendensekretariat)
Betreuungsvereinbarung --> fakultätsinterne Anmeldung (Dekanat)
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