Leitfaden Promotion Dr. paed.

Sie möchten an unserer Fakultät promovieren und streben einen Dr. phil. an? Bitte folgen Sie den nachfolgenden Schritten.

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Die Promotionsordnungen finden Sie hier: PromO Dr. paed

  • 1. Orientierung und Beratung

    Ihre erste Ansprechadresse zur Beratung über allgemeine Fragen zur Promotion ist Prof. Dr. Clauß Peter Sajak.

    Fachliche Fragen besprechen Sie mit Ihrer ersten Betreuungsperson (§5 PromO Dr. paed.). Wenn Sie zur Promotion nach Münster kommen und noch keine:n fachliche:n Begleiter:in haben, kann Ihnen das Prof. Dr. Clauß Peter Sajak bei der Anbahnung von Kontakten zum Professorium behilflich sein.

    Wichtige Dokumente:

    Ansprechpersonen:

  • 2. Immatrikulation

    Zunächst immatrikulieren Sie sich an der Universität Münster für das Promotionsstudium. Dafür benötigen Sie auch die Betreuungszusage Ihrer ersten Betreuungsperson. Alle notwendigen Informationen und den Link zur Online-Immatrikulation finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.

    Benötigte Dokumente:

    Ansprechpersonen:

  • 3. Promotionsstudium gemäß §6 PromO Dr. paed.

    Das Promotionsstudium hat einen Umfang von 20 ECTS und dient dem Erwerb von Kompetenzen in den folgenden Bereichen:

    a) Grundlagen der Forschung (z.B. Wissenschaftstheorie, Forschungsmethoden, Projektplanung)

    b) Inhalte, die auf den Gegenstand der Promotion bezogen sind

    c) Übergreifende promotionsbezogene Kompetenzen (z.B. wissenschaftliches Schreiben, Fremdsprachen, Abhalten von Lehrveranstaltungen)

    d) Präsentation der eigenen Arbeit (z.B. Poster, Vorträge)

    Der Erwerb von Kompetenzen bezieht sich auf das Hauptfach und die beiden gewählten Nebenfächer. Die inhaltliche Ausgestaltung des Promotionsstudiums erfolgt individuell und projektorientiert durch Sie und Ihre erste Betreuungsperson. Sie wird am Beginn des Promotionsstudiums in einer Promotionsvereinbarung festgehalten. Die Leistungen werden im Rahmen des Zulassungsantrages nachgewiesen.

    Benötigte Dokumente:

    • Promotionsvereinbarung
  • 4. Prüfungsphase gemäß §§7-13 PromO Dr. paed.

    a. Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung

    Wenn Sie Ihre Doktorarbeit vollendet und Ihr Promotionsstudium abgeschlossen haben, beantragen Sie die Zulassung zur Prüfungsphase. Dazu reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Promotionsausschuss ein und geben die Arbeit unter Beachtung der Formalia mit einer eidesstattlichen Versicherung ab.

    Benötigte Unterlagen:

    • Antrag auf Zulassung:
      • Nennung des Themas der Dissertation und ggf. Angabe der Betreuer:innen
      • Nennung von Hauptfach und Nebenfächern
      • Vorschläge für die Nebenfachprüfer:innen
    • Dem Antrag beizufügende Dokumente:
      • Lebenslauf
      • Nachweis über das erbrachte Promotionsstudium gemäß §6 PromO Dr. paed.
      • Dissertation (zwei Exemplare) sowie eine kurze Zusammenfassung des Inhalts
      • ggf. Publikationsverzeichnis
      • Erklärung gemäß §7 PromO Dr. paed.

     

    b. Prüfungsphase

    Nach Prüfung der Unterlagen, Begutachtung der Arbeit durch in der Regel zwei Gutachter:innen und der Behandlung der Gutachten im Promotionsausschuss sowie der öffentlichen Auslage wird über den Notenvorschlag im Promotionsausschuss entschieden.

    Im positiven Fall erfolgt dann die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

    Nach Bestehen derselben legt der Promotionsausschuss ein Prädikat fest.

    Innerhalb eines Jahres nach Ablegen der letzten Prüfung reichen Sie Ihre Pflichtexemplare gemäß §13 PromO Dr. paed. ein.

    Sie erhalten die Promotionsurkunde durch den Gemeinsamen beschließenden Ausschuss (§3 PromO Dr. paed.) und dürfen von nun an den Doktorgrad (Dr. paed.) führen.

    Wichtige Dokumente: