Gesellschaftliche Diversität und Phänomene rechtlicher Einheit und Vielfalt in der vormodernen Stadt (I)

Handel als Faktor

Werkstattgespräch

!!! Es haben sich Änderungen im Programmablauf und im Veranstaltungsformat ergeben !!!

Freitag | 3. Dezember 2021 | 15.00 bis 18.00 Uhr
via Zoom

Anmeldung und Zugangsdaten unter info.evir@uni-muenster.de
Veranstalter: Käte Hamburger Kolleg "Einheit und Vielfalt im Recht" gemeinsam mit dem Institut für vergleichende Städtegeschichte

© khk

Die als Miniserie angelegte Reihe von drei Werkstattgesprächen befasst sich mit dem Wechselverhältnis von gesellschaftlicher Diversität in der vormodernen Stadt und Phänomenen von Vielfalt und Einheit im Recht. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass bestimmte Formen rechtlicher Vielfalt Ausdruck gesellschaftlicher Diversität sind, die sich in der rechtlichen Sonderstellung oder Andersbehandlung bestimmter Gruppen (im positiven wie negativen Sinne) immer wieder neu konstituiert. Im Spannungsfeld rechtlicher Einheit und Vielfalt zeigt sich letztlich der Umgang einer Gesellschaft mit ihrer eigenen Heterogenität. Deutlich wird dies etwa in Gestalt von Minderheitenrechten oder in der Exemtion, also der rechtlichen Herausnahme bestimmter Personen oder Gruppen aus einem Jurisdiktionsbereich. Gleichwohl schlägt sich gesellschaftliche Diversität keineswegs immer in rechtlicher Pluralität nieder. Es stellt sich daher erstens die Frage, unter welchen Umständen welche sozialen und kulturellen Unterschiede innerhalb von Stadtgesellschaften zu rechtlicher Pluralisierung führen. Welche rechtlichen Modelle im Umgang mit gesellschaftlicher Diversität oder postulierter Gleichheit lassen sich in verschiedenen Städten oder auch Stadttypen ausmachen?

Zudem ist herauszustellen, dass die rechtliche Sonderstellung bestimmter Personengruppen oder Gemeinschaften keineswegs in allen Teilbereichen des Rechts gleich war, sondern sich je nach Rechtsbereich unterscheiden konnte. Hier ansetzend interessieren wir uns zweitens für die Frage, welche Rechtsgebiete besonders leicht zugänglich für die Einschreibung oder aber Aufhebung sozialer Differenz waren und welche Unterschiede hier mit Blick auf verschiedene Stadttypen (etwa Reichsstädte, Handels-, Land- oder auch Residenzstädte) oder überregional verschieden ausgeprägte Konstellationen von gesellschaftlicher Diversität (etwa mit Blick auf religiöse/ konfessionelle, sprachliche oder ethnische Vielfalt) ausgemacht werden können.

Für den Zusammenhang von gesellschaftlicher Diversität, Vielfalt und Einheit im Recht in der vormodernen Stadt besonders interessant sind schließlich Phasen beschleunigten Wandels, etwa im Zusammenhang mit oder als Folge von Migrationsprozessen, wirtschaftlichen Auf- und Abschwüngen oder innerstädtischen Unruhen und Aufständen. Hiervon ausgehend wollen wir drittens diskutieren, welche Rolle das Recht in diesen Fällen als Mittel für die Verarbeitung, Ausblendung oder aber Verfestigung gesellschaftlicher Diversität spielte. Welche traditionellen rechtlichen Bevorzugungen und Benachteiligungen wurden überschrieben und welche neu eingeführt?

Diesen generellen Fragen soll in den drei Werkstattgesprächen mit einem phänomenologisch fokussierten Zugriff nachgegangen werden. Im ersten Gespräch liegt der Schwerpunkt auf dem Handel als Faktor für Formen von Rechtsvielfalt und Rechtsvereinheitlichung. Im zweiten geht es dann um Auswirkungen konfessioneller oder religiöser Vielfalt in der Stadt auf Formen von Rechtsvielfalt und Rechtsvereinheitlichung. Im dritten soll schließlich in systematischer Hinsicht nach der Korrelation von Stadttypen und Formen von Rechtsvielfalt und/oder Rechtseinheit gefragt werden.

Programm

15.00 bis 15.10 Uhr
Ulrike Ludwig (Münster) | Begrüßung und kurze Einleitung

15.10 bis 16.20 Uhr
Philipp Höhn (Halle) | Rechtfertigungsnarrative und Rechtspluralismus in kaufmännischen Klagen vor dem Court of Chancery und im spätmittelalterlichen Lübeck

Kaffeepause

16.50 bis 18.00 Uhr
Heiner Lang (Rom/Leipzig) | Rechtsverhältnisse und Buchführung: Wirtschaftliches Handeln und die Entwicklung von Recht im Spätmittelalter

externe Diskutant:innen
Esther Sahle (Berlin)
Gregor Rohmann (Berlin/Frankfurt a. M.)
Christof Jeggle (Basel)

Anmeldung

für eine Teilnahme via Zoom bei Nadine Zielinski unter info.evir@uni-muenster.de

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