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Workshops im Februar

Poncho oder 'Uncu' aus der Nazca-Region in Peru, wahrscheinlich von den Inka
© Smithsonian Institution

Die Debatte um Objekte kolonialer Provenienz in europäischen Sammlungen wird seit geraumer Zeit nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch in der medialen Öffentlichkeit geführt. Häufig bleiben rechtliche Aspekte dabei unterbelichtet. Der Workshop “The Forensics of Provenance. Colonial Translocations through the Lenses of Legal Pluralism“ am 8. und 9. Februar 2024 möchte das ändern, indem er einen neuen, vom Paradigma des Rechtspluralismus geprägten Blick auf die Wegnahme materieller Güter in kolonialen Konstellationen wirft.

Die Organisatoren des Workshops, der Anthropologe João Figueiredo (Münster) und der Rechtshistoriker Sebastian Spitra (Wien), fordern eine stärkere Berücksichtigung normativer und rechtlicher Vorstellungen der mit den infragestehenden Objekten verbundenen Herkunftsgemeinschaften. Denn die Kolonien seien vor Ankunft der EuropäerInnen keineswegs rechtliches Niemandsland gewesen, wie sie betonen, auch wenn der Eindruck angesichts der heute geführten Debatten entstehen könne. Der Workshop zielt daher auf die Schaffung eines gemeinsamen konzeptionellen und disziplinären Rahmens für ein vertieftes Verständnis der Einbettung materieller Kultur in eine Vielzahl von Rechtsordnungen und normativen Systemen.

Am 22. und 23. Februar 2024 beschäftigt sich der Workshop „Einheit und Vielfalt im Kirchenrecht vom Konzil von Nicäa bis zum Decretum Gratiani“ mit dem Recht der mittelalterlichen Kirche. Er spannt dabei einen zeitlichen Bogen von der ausgehenden Spätantike bis ins 12. Jahrhundert und nimmt das Verhältnis von rechtlicher Einheit und Vielfalt in den Blick.

Aspekte von Einheit und Vielfalt des frühmittelalterlichen Kirchenrechts vor den großen Systematisierungen des 12. Jahrhunderts werden in fünf inhaltlichen Sektionen diskutiert, die sich etwa mit dem merowingischen Kirchenrecht, mit dem Phänomen der Multinormativität oder mit überlieferungsgeschichtlichen Fragen beschäftigen. Organisatorin Clara Harder (Köln/Münster) betont, dass normative Widersprüche und flexible Praktiken das vorgratianische Kirchenrecht ebenso kennzeichneten, wie der Wunsch nach Eindeutigkeit und Vereinheitlichung, ohne dass dabei von einem geschlossenen rechtlichen System ausgegangen werden könne.