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Wie wurde Recht vereinheitlicht?

© khk

Zweite Jahrestagung des Käte Hamburger Kollegs im September 2023

Die zweite Jahrestagung des Käte Hamburger Kollegs „Einheit und Vielfalt im Recht“ der Universität Münster wird vom 25. bis 27. September im LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster stattfinden. In diesem Jahr geht es um Formen der Vereinheitlichung von Recht – von der Antike bis in die Gegenwart. Die international besetzte Tagung bringt Forschende aus den Geschichts- und Rechtswissenschaften sowie aus der Anthropologie miteinander ins Gespräch.

Dass Recht einheitlich zu sein hat, erscheint uns heute selbstverständlich. Sich überlagernde oder sogar widersprüchliche Rechtsnormen bedürfen daher der Harmonisierung. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass auch in früheren Gesellschaften versucht wurde, den Idealzustand einer einheitlichen Rechtsordnung zu erreichen. Ein prominentes Beispiel sind die großen Kodifikationsbewegungen des 18. und 19. Jahrhunderts, aus denen umfassende Rechtsbücher wie der französische Code civil oder auch das Bürgerliche Gesetzbuch hervorgegangen sind. „Neben staatlichem Normerlass kann rechtliche Einheit aber auch durch gemeinsame wissenschaftliche Diskussionen oder durch eine einheitliche Rechtsprechung erzeugt werden“, erläutert Prof. Dr. Peter Oestmann, Rechtshistoriker an der Universität Münster und Direktor des Käte Hamburger Kollegs. Diese drei unterschiedlichen Modi spiegeln sich auch in Tagungssektionen. Seine Amtskollegin, die Historikerin Prof. Dr. Ulrike Ludwig ergänzt: „Aus einer historischen Perspektive geht es immer auch um die Frage, wer eigentlich die Macht hat, Gesetze durchzusetzen. Außerdem interessieren wir uns für den Zusammenhang von sozialer Ungleichheit und rechtlicher Einheit. Welche Effekte hat etwa das moderne Ideal der Gleichheit aller Staatsbürger auf Formen der Rechtsvereinheitlichung?“

Die Bandbreite der Vortragsthemen reicht vom Corpus Iuris Civilis, der spätantiken Gesetzessammlung Kaiser Justinians, über das spanische Kolonialrecht der Frühen Neuzeit bis hin zum modernen Projekt der Menschenrechte, das universale Geltung beansprucht. „Neben den Vorträgen planen wir wieder ausreichend Zeit für die gemeinsame Diskussion ein, was sich schon im letzten Jahr als ausgesprochen produktiv erwiesen hat“, betonen die Tagungsorganisatoren Oestmann und Ludwig.

Tagungsprogramm und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.