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Von Bußen und Strafen

Große Tagung zur Kriminalgerichtsbarkeit vom Mittelalter bis in die Moderne

© khk

Wie und aus welchen Gründen wurden Verbrecher in früheren Epochen bestraft, welche Gerichte waren für ihre Verurteilung zuständig und wie veränderten sich die Verfahren im Laufe der Zeit? Diesen Fragen geht die Tagung „Von Bußen und Strafen. Gerichtliche Verfolgung von Unrecht“ nach, die vom 6. bis 8. April 2022 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) stattfindet. Vor allem die Praxis des Strafverfahrens steht im Mittelpunkt dieses wissenschaftlichen Kolloquiums.

Zeitlich spannen die zwölf Vorträge einen weiten Bogen vom Frühmittelalter bis ins 19. Jahrhundert. Einen epochalen Schwerpunkt bildet die Frühe Neuzeit. Inhaltlich taucht mit der geistlichen Gerichtsbarkeit, ungelehrten Gerichten, Strafrechtslehrern, Dorfgerichten sowie der Reichsjustiz bis hin zu Schwurgerichten eine große Bandbreite an Institutionen und Akteuren auf. Die Organisatoren Prof. Dr. Anja Amend-Traut (Universität Würzburg) und Prof. Dr. Peter Oestmann (WWU) möchten mit der Tagung dazu einladen, verschiedene methodische Zugänge zur Kriminalgerichtsbarkeit zu diskutieren. Neben der klassischen Strafrechtsgeschichte und der historischen Kriminalitätsforschung findet auch die Dogmengeschichte mit ihren Überlegungen zu Schuld und Strafe ihren Platz.

Zum Auftakt der Tagung am Mittwoch, 6. April, um 19.30 Uhr wird Prof. Dr. Andreas Deutsch von der Universität Heidelberg in einem öffentlichen Abendvortrag „Rechtsikonographische Blicke auf die Strafjustiz der Frühen Neuzeit“ werfen. Die Rechtsikonographie beschäftigt sich mit der Interpretation von bildlichen Darstellungen von Recht, beispielsweise von Gemälden oder Illustrationen in Rechtsbüchern. In einer großen Zusammenschau geht Deutsch der Frage nach, ob die Abbildung schrecklicher Leibesstrafen eine Form der Herrschaftsinszenierung war oder abschreckende Wirkung auf potentielle Täter haben sollte.

Die Tagung soll zudem als Auftaktveranstaltung für einen neu zu gründenden „Arbeitskreis Justizgeschichte“ genutzt werden.

Weitere Informationen zur Tagung finden Sie hier.