FAQ
Bewerbungsverfahren/Allgemeines
ERASMUS: Bekomme ich einen Platz an der Parternuniversität, die ich mit 1. Priorität angegeben habe?
Meine Gastuniversität verlangt eine Nominierungsbestätigung. Wo bekomme ich diese her?
ERASMUS: Vergibt der Fachbereich Biologie Restplätze an fachfremde Studierende?
Organisation des Aufenthaltes
Muss ich mich für das Auslandssemester beurlauben lassen?
Kann ich die Kosten für das Semesterticket erstattet bekommen?
Kurswahl
Wie viele ECTS muss ich im Ausland erbringen?
Welche Kurse kann ich im Ausland belegen?
ERASMUS: Wie funktioniert das mit dem Learning Agreement?
Was passiert, wenn ich einen Kurs im Ausland nicht bestanden habe?
Muss ich mich in QISPOS/CMS für die Kurse im Ausland anmelden?
Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
Bis wann muss ich meine Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen?
Bewerbungsverfahren/Allgemeines
ERASMUS: Bekomme ich einen Platz an der Parternuniversität, die ich mit 1. Priorität angegeben habe?
Hierfür gibt es keine Garantie. Einige Partneruniversitäten sind stärker nachgefragt, als andere. Die begehrtesten Partneruniversitäten waren in den letzten Jahren diejenigen in Finnland, Norwegen & Schweden. An diesen Universitäten ist die Konkurrenz am größten.
Wir empfehlen keinen Auslandsaufenthalt anzutreten, wenn Module bis dahin nicht abgeschlossen werden können. Ihre Studienzeit wird sich eventuell verlängern. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Studiengangskoordinator beraten.
Meine Gastuniversität verlangt eine Nominierungsbestätigung. Wo bekomme ich diese her?
Von der Erasmus-Koordinatorin des Fachbereichs Biologie.
Beim Prüfungsamt.
ERASMUS: Vergibt der Fachbereich Biologie Restplätze an fachfremde Studierende?
Nein.
Organisation des Aufenthaltes
Muss ich mich für das Auslandssemester beurlauben lassen?
Bei einer Beurlaubung dürfen keine Prüfungs- und Studienleistungen an der Universität Münster absolviert werden.
BSc Biowissenschaften: Sie sollten sich im 5. FS nicht beurlauben lassen, da Sie sonst im März nicht mit dem Projektmodul beginnen können.
Zwei-Fach-Bachelor/Bachelor BK/Bachelor HRSGe: Falls keine geeigneten Kurse für die Anerkennung der Module im 5. FS belegt werden können, müssen die Module Organismische Biologie/Basiskonzepte II nach dem Auslandsaufenthalt im Wintersemester nachstudiert werden. Eine Beurlaubung für den Auslandsaufenthalt kann daher Sinn machen, um die Regelstudienzeit einzuhalten (6 Fachsemester und ein Urlaubssemester).
Kann ich die Kosten für das Semesterticket erstattet bekommen?
Eine Rückerstattung des Semestertickets ist möglich, wenn Sie mind. drei Monate im Ausland sind.
Bitte geben Sie der Partneruniversität, der Erasmus-Koordinatorin des Fachbereichs Biologie und dem International Office der Universität Münster Bescheid. Das ERASMUS Stipendium muss (ggf. anteilig) zurückgezahlt werden. Bitte nehmen Sie eine Studienberatung zur Klärung des weiteren Studienverlaufes in Anspruch.
Kurswahl
Wie viele ECTS muss ich im Ausland erbringen?
Richtwert: 20 ECTS pro Semester. Bei Erasmusaufenthalten ist die Mindestvorgabe 10 ECTS pro Semester.
Welche Kurse kann ich im Ausland belegen?
Bitte informieren Sie sich bei der Partneruniversität über Kurse, die Sie belegen können. Die Kurswahl muss mit der Erasmus-Koordinatorin des Fachbereichs Biologie abgesprochen werden, bevor Sie Kurse an der Partneruni wählen. Sprachkurse können Sie zwar belegen, diese können aber nicht für Module in den Studiengängen des Fachbereich Biologie anerkannt werden.
ERASMUS: Wie funktioniert das mit dem Learning Agreement?
Bitte verwenden Sie das Online Learning Agreement (OLA). Falls die Partneruni das OLA nicht verwendet, melden Sie sich bitte bei unserem International Office (nina.karidio@uni-muenster.de). Sie erhalten dann ein Papier Formular. Vor dem Aufenthalt müssen nur die Seiten bis Table B ausgefüllt werden. Ändert sich an der Kurswahl/Anerkennung etwas, müssen zusätzlich während des Aufenthaltes die changes Tabellen ausgefüllt werden. Das Learning Agreement muss vier Wochen vor Beginn des Aufenthaltes von allen drei Parteien unterschrieben sein (Sie, ERASMUS Koordinatorin Münster, Partneruniversität).
Erasmus Code: D MUNSTER01
Field of Education: 0511
Contact & Responsible person at the sending institution: Erasmus-Koordinatorin Fachbereich Biologie
Table B: bei Component codes ein "x" eintragen
1) Bitte sprechen Sie mit den Dozentinnen/Dozenten der jeweiligen Kurse und bitten darum, dass Ihnen eine Note für den Kurs auf dem Transcript of records ausgewiesen wird (i. d. R. %-Wert oder erzielte Punkte). Oft sind die Dozentinnen/Dozenten hier kooperativ. Sollte das nicht möglich sein:
2) Bitten Sie Ihre Dozentinnen/Dozenten darum, Ihre Prüfungsleistungen (z. B. Klausuren, Protokolle etc.) per E-Mail an bioint@uni-muenster.de zu senden.
Was passiert, wenn ich einen Kurs im Ausland nicht bestanden habe?
Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zur Erasmus-Koordinatorin auf. Wenn Sie einen Kurs nicht bestehen, sollten Sie 1) die Prüfung nach Möglichkeit im Ausland nochmal wiederholen 2) falls dies nicht möglich ist, kann ggf. die Klausur in Deutschland nachgeschrieben werden. Ist der Kurs endgültig nicht bestanden, ist ggf. keine Anerkennung von im Learning Agreement festgelegten Modulen möglich. In einigen Fällen kann das zur Studienzeitverlängerung führen.
Muss ich mich in QISPOS/CMS für die Module anmelden, die anerkannt werden sollen?
Nein. Die Kurse werden nach dem Aufenthalt von der Erasmus-Koordinatorin anerkannt und vom Prüfungsamt verbucht.
Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
Für BSc und MSc Studierende, die über den ERASMUS-Studienaustausch, eine Partnerschaft der Universität Münster (International Office) oder als Free Mover ins Ausland gehen: Bitte reichen Sie das Transcript of Records der Austauschuniversität bei der Erasmus-Koordinatorin ein. Diese rechnet Ihre Noten um und erstellt einen Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen. Das Prüfungsamt verbucht dann die anerkannten Leistungen.
Für MSc Studierende, die ein Forschungsmodul im Ausland absolvieren möchten (inkl. ERASMUS-Praktikumsprogramm): Ihr Mentor zur allgemeinen Genehmigung sowie ein/e thematisch passende/r Dozent/in, die/der die Anerkennung übernehmen würde. Bitte besprechen Sie im Vorfeld, wie die Benotung erfolgt (z. B. auf Basis eines Protokolls oder Vortrags oder einer Note, die an der Gastinstitution vergeben wird).
Für BSc Studierende, die das Betriebspraktikum im Ausland absolvieren wollen: Dr. Miriam Pott
Bis wann muss ich meine Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen?
BSc Biowissenschaften: Zum Projektmodul werden Sie nur zugelassen, wenn Sie den Nachweis von 140 Leistungspunkten aus den vorangegangenen Modulen (vier Grundlagenmodule, zwei Aufbaumodule, Schlüsselkompetenzmodul, Vertiefungsmodule) erbringen können. Spätestens zur Anmeldung der Bachelorarbeit (ca. Mitte Mai) müssen alle Module in QISPOS verbucht sein.
Wenn Sie noch unbeantwortete Fragen haben, wenden Sie sich bitte an bioint@uni-muenster.de