Regelungen und Hinweise zum außercurricularen Studium

Wenn Sie einen Studiengangswechsel anstreben oder Studienleistungen aus dem Master of Education vorziehen möchten, können Sie in den Bildungswissenschaften an einem außercurricularen Studium teilnehmen.

Dies ist nur möglich, wenn die entsprechenden Lehrenden einverstanden sind (sie tun dies freiwillig). Bachelorstudierende dürfen zudem ausschließlich Studienleistungen (keine Prüfungsleistungen) aus einem Masterstudium vorziehen. Diese Hinweise finden Sie in den allgemeinen Regelungen. Manche Veranstaltungen sind darüber hinaus generell vom außercurricularen Studium ausgeschlossen, beachten Sie aus diesem Grund bitte die bildungswissenschaftlichen Regelungen.

Für die Anerkennung einer außercurricularen Leistung benötigen zwei Formulare, die von den Dozent*innen ausgestellt werden:

In manchen Veranstaltungen werden institutseigene Formulare genutzt - informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig, welche Formulare Sie benötigen.

Wenn Sie am außercurricularen Studium teilnehmen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Voraussetzungen der jeweiligen Anteilsdisziplinen und reichen anschließend Ihre Unterlagen nach den unten definierten Vorgaben ein:

  • Erziehungswissenschaft

    Wenn Sie an einer Vorlesung außercurricular teilnehmen möchten, melden Sie diese bitte bis zum 07.04.2024 in HISLSF an. Bitte erkundigen Sie sich in der ersten Sitzung der Vorlesung zu den Möglichkeiten einer außercurricularen Teilnahme (schreiben Sie die Lehrenden vorab nicht an). Die Leistungsnachweise für Vorlesungen bei Prof. Urton werden ab dem Wintersemester 2023/24 direkt an Herrn Kruse von der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften übermittelt. Es reicht daher für Anerkennungen dieser Vorlesung aus, die dazugehörige Kooperationsvereinbarung sowie die aktuelle Semesterbescheinigung an Herrn Kruse zu übermitteln.

    Sofern Sie an einem Seminar außercurricular teilnehmen möchten - bitte bedenken Sie, dass ULI-Seminare nicht außercurricular studiert werden können - melden Sie diese keinesfalls in HISLSF an (dies ist unzulässig, eine Teilnahme ist dann nicht mehr möglich). Es stehen nur Seminare mit freien Kapazitäten zur Verfügung. Die Liste der Seminare mit freien Kapazitäten können Sie ab dem 12.04.2024 (16 Uhr) hier einsehen. Bitte prüfen Sie vorher unbedingt die Personenseite der jeweiligen Lehrenden. Viele Lehrende hinterlegen dort den Umgang hinsichtlich der freien Veranstaltungsplätze. Sofern dort keine Informationen hinterlegt sind, kontaktieren Sie die Lehrenden bitte per Mail. Freie Plätze in übrigen Seminaren werden in der Nachrücksprechstunde verteilt.

    Wenn Sie einen Platz erhalten haben, müssen Sie sich für jede Veranstaltung zu Beginn die individuelle Kooperationsvereinbarung und nach Bestehen der Leistung die Leistungsbescheinigung von der Lehrperson unterschreiben lassen.

  • Psychologie

    Wenn Sie eine Vorlesung außercurricular vorziehen möchten, melden Sie diese bitte bis zum 03.03.2024 im HISLSF an. Die Chance auf einen außercurricularen Platz in einem Seminar ist sehr gering. Melden Sie Seminare keinesfalls im HISLSF an, sondern wenden sich hier bitte nach dem Nachrückverfahren per E-Mail an die entsprechenden Lehrenden (geben Sie unbedingt an, dass Sie außercurricular studieren möchten). Sie müssen sich zu Beginn der Veranstaltung die individuelle Kooperationsvereinbarung unterzeichnen lassen. 

    Für Leistungen, die Sie vor dem Sommersemester 2022 erbracht haben, wird Ihnen eine Leistungsbescheinigung durch das Sekretariat des IPBE ausgestellt und übermittelt. Diese reichen Sie zusammen mit Ihrer Kooperationsvereinbarung sowie Studienbescheinigung bei Herrn Kruse ein. Für alle Veranstaltungen, die ab dem Sommersemester 2022 stattgefunden haben, werden die Leistungsbescheinigungen direkt an Herrn Kruse übermittelt. In diesem Fall reichen Sie nur die Kooperationsvereinbarung sowie Studienbescheinigung - zusammen mit den Unterlagen zu allen weiteren Leistungen, die Sie außercurricular studiert haben - bei Herrn Kruse ein. Die Leistungsnachweise liegen für Veranstaltungen aus einem Sommersemester ab Oktober und für Veranstaltungen aus einem Wintersemester ab April vor. Beachten Sie bitte unbedingt, dass diese Regelung nur Veranstaltungen des IPBE betrifft!

  • Soziologie

    Melden Sie die Teilnahme zu den außercurricularen Studien ausschließlich beim Servicebüro des Insituts für Soziologie (und keinesfalls im HISLSF!) an. Der Antrag auf außercurriculare Teilnahme muss bis spätestens zum dritten Veranstaltungstermin im Servicebüro eingegangen sein, die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Sie können nur die institutseigene Kooperationsvereinbarung und Leistungsbescheinigung nutzen, welche ausschließlich über das Servicebüro des IfS zu erhalten sind.

  • Philosophie

    Wenden Sie sich per E-Mail an die entsprechende Lehrperson; im Falle von Seminaren bitte an die Lehrenden der Seminare mit noch freien Kapazitäten. Die Kapazitäten können Sie in den Belegungsinformationen der jeweiligen Seminare einsehen.

  • IBL

    Alle außercurricular belegbaren Veranstaltungen aus den kooperativen Modulen EBB und BP I werden derzeit von den Lehrenden des IfE der Universität Münster angeboten, sodass hier die Regelungen der Erziehungswissenschaft gelten (s.o.).

Wie reiche ich meine Unterlagen ein?

Grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung erst erfolgen kann, nachdem Sie in den angestrebten Studiengang immatrikuliert sind. Wenn Sie also während Ihres Bachelorstudiums Leistungen aus dem Master außercurricular studiert haben, kann die Anerkennung erst nach der Umschreibung in den Master erfolgen.

Wenn Sie sich außercurricular vorgezogene Leistungen der Bildungswissenschaften anerkennen lassen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • sammeln Sie zunächst möglichst alle offenen Bescheinigungen, bevor Sie die Anerkennung beantragen (beachten Sie dabei, dass wir Ihnen ausschließlich Leistungen des bildungswissenschaftlichen Curriculums anerkennen können. Für die Anerkennung von Leistungen aus anderen Studienanteilen, wie dem DaZ-Modul, sind die entsprechenden Fachvertreter*innen verantwortlich).
  • verfassen Sie eine Nachricht an  ben.kruse@uni-muenster.de von Ihrer Mailadresse der Universität Münster, in der Sie Ihr Anliegen formulieren
  • fügen Sie der Nachricht alle Kooperationsvereinbarungen sowie Leistungsbescheinigungen als eine zusammengefügte PDF-Datei hinzu (beachten Sie bitte das institutseigene Verfahren in der Psychologie ab dem Sommersemester 2022, siehe oben)
  • fügen Sie der Nachricht Ihre aktuelle Studienbescheinigung als einzelne Datei hinzu
  • nennen Sie in der Nachricht Ihre Kontaktperson im Prüfungsamt I

Wir prüfen dann die Anerkennungsfähigkeit Ihrer Leistungen ausschließlich an den Wochentagen Montag bis Donnerstag. Da es sich bei einem außercurricularen Studium um ein Studium außerhalb der Prüfungsregularien handelt, haben Sie kein Recht auf eine Anerkennung. Die Anerkennungsfähigkeit hängt von der Prüfungsordnung ab, die zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung in den entsprechenden Studiengang gültig ist.

Außercurricular erbrachte Leistungen außerhalb der Bildungswissenschaften (beispielsweise aus Ihrer fachlichen Vertiefung) können nicht von uns anerkannt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Fachberater*innen der jeweiligen Fächer.

Im Falle einer Anerkennungsfähigkeit schicken wir den Anerkennungsantrag an das Prüfungsamt. Sie als Antragssteller*in erhalten die entsprechende E-Mail in Kopie. Sie müssen nichts weiter unternehmen, sondern einfach auf die Verbuchung der Leistungen in QISPOS warten.