BAföG

Wenn Sie BAföG beziehen, wird Sie das Amt für Ausbildungsförderung in der Regel nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester zur Einreichung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG – dem sogenannten Formblatt 5 – auffordern. Beachten Sie diesbezüglich bitte folgende Hinweise:

  • Das Formblatt 5 müssen Sie sich in der Regel für jedes Fach ausstellen lassen. In jedem Fach werden Ihre jeweiligen Leistungen im Hinblick auf die bis nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester erforderlichen Leistungen überprüft.
  • Die Überprüfung geschieht unabhängig voneinander: Wir überprüfen beispielsweise nur Ihre bildungswissenschaftlichen Leistungen und berücksichtigen die aus Ihren Fächern nicht.
  • Sie sollten sich somit möglichst an den empfohlenen Studienverlaufsplan halten, um eine Bestätigung Ihrer Leistungen zu erhalten.
Hinweise zur Studienplanung und BAföG entnehmen Sie auch den folgenden Präsentationen:

Wie erhalte ich eine Leistungsbescheinigung (Formblatt 5)?

Um Ihre Leistungen aus dem bildungswissenschaftlichen Studium überprüfen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Ihren Leistungsnachweis (i.d.R. QISPOS-Auszug und eventuell weitere Unterlagen wie Praktikumsbescheinigungen)
  • Ihre aktuelle Semesterbescheinigung
Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte an ben.kruse@uni-muenster.de. Herr Kruse prüft anschließend Ihr Anliegen und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Setzen Sie sich bei Fragen oder bezüglich weiterer Bescheinigungen für das BAföG-Amt gerne (frühzeitig) mit uns in Verbindung.

Hilfe für Studierende in Not

Im April 2020 wurde der Corona-Notfonds eingerichtet. Studierenden, die bedingt durch die Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten waren, können sich über den Notfonds über Hilfsangebote informieren.