BAföG

Achtung: Diese Informationen gelten ausschließlich für Studierende der Bildungswissenschaften. Studierende anderer Fachrichtungen wenden sich bitte an die zuständigen Fachvertretungen ihrer Studienfächer.


Wenn Sie BAföG beziehen, wird Sie das Amt für Ausbildungsförderung in der Regel nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester zur Einreichung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG – dem sogenannten Formblatt 5 – auffordern. Beachten Sie diesbezüglich bitte folgende Hinweise:

  • Das Formblatt 5 müssen Sie sich in der Regel für jedes Fach ausstellen lassen. In jedem Fach werden Ihre jeweiligen Leistungen im Hinblick auf die bis nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester erforderlichen Leistungen überprüft.
  • Die Überprüfung geschieht unabhängig voneinander: Wir überprüfen beispielsweise nur Ihre bildungswissenschaftlichen Leistungen und berücksichtigen die aus Ihren Fächern nicht.
  • Sie sollten sich somit möglichst an den empfohlenen Studienverlaufsplan halten, um eine Bestätigung Ihrer Leistungen zu erhalten.
  • Um einen positiven Leistungsnachweis nach dem dritten bzw. vierten Semester zu erhalten, müssen Sie je nach Lehramtsstudium die folgende Anzahl an Leistungspunkten (LP) erbracht haben:
  Lehramt     Leistungspunkte nach 3 Semestern     Leistungspunkte nach 4 Semestern  
Zwei-Fach-Bachelor 7 14
Bachelor Berufskolleg 7 14
Bachelor für sonderpädagogische Förderung 7 14
Bachelor Grundschule 21 28
Bachelor Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule 21 28
  • Wie erhalte ich eine Leistungsbescheinigung (Formblatt 5)?

    Um Ihre Leistungen aus dem bildungswissenschaftlichen Studium überprüfen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

    • Ihre aktuelle Semesterbescheinigung
    • Ihren Leistungsnachweis (i.d.R. QISPOS-Auszug)
    • ggf. Bestätigungen zu bereits absolvierten, aber noch nicht verbuchten Leistungen (bspw. Praktikumsbescheinigungen)
    Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte an lisa.foppen@uni-muenster.de. Frau Foppen prüft anschließend Ihr Anliegen und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

    Setzen Sie sich bei Fragen oder bezüglich weiterer Bescheinigungen für das BAföG-Amt bitte (frühzeitig) mit uns in Verbindung.

  • Wie erhalte ich eine Bescheinigung auf Formblatt 10?

    Wenn Sie BAföG beziehen, Ihr Studium aber nicht innerhalb der Regelstudienzeit abschließen, gibt es die Möglichkeit, eine Förderung jenseits der Förderungshöchstdauer mit Begründung, ohne Begründung (Flexibilitätssemester) oder als Hilfe zum Studienabschluss zu beantragen (§ 15 Absatz 3 BAföG). Für die Verlängerung mit Begründung und für die Verlängerung als Hilfe zum Studienanbschluss benötigen Sie auf dem Formblatt 10 die Bestätigung der Hochschule, dass das Studium innerhalb der angegebenen Frist abgeschlossen werden kann. 

    Um Ihre Leistungen aus dem bildungswissenschaftlichen Studium überprüfen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

    • Ihre aktuelle Semesterbescheinigung
    • Ihren Leistungsnachweis (i.d.R. QISPOS/SLcM-Auszug)
    • ggf. Bestätigungen zu bereits absolvierten, aber noch nicht verbuchten Leistungen (bspw. Praktikumsbescheinigungen)
    • das vorausgefüllte Formblatt 10
    Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte an lisa.foppen@uni-muenster.de. Frau Foppen prüft anschließend Ihr Anliegen und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

    Wenn Sie die Verlängerung der Förderungsdauer ohne Begründung (Flexibilitätssemester) beantragen, benötigen Sie auf Formblatt 10 keine Unterschrift Ihrer universitäten Fachvertretungen.

    Setzen Sie sich bei Fragen oder bezüglich weiterer Bescheinigungen für das BAföG-Amt bitte (frühzeitig) mit uns in Verbindung.

  • Hilfe für Studierende in Not

    Die Universität hat einen Krisenfonds eingerichtet (ehemals Corona-Notfonds), der Studierende unterstützt, die aufgrund aktueller Krisen unverschuldet in Not geraten sind. Informationen zum Fonds und zum Antrag erhalten Sie auf der folgenden Seite.