BAföG
Wenn Sie BAföG beziehen, wird Sie das Amt für Ausbildungsförderung in der Regel nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester zur Einreichung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG – dem sogenannten Formblatt 5 – auffordern. Beachten Sie diesbezüglich bitte folgende Hinweise:
- Das Formblatt 5 müssen Sie sich in der Regel für jedes Fach ausstellen lassen. In jedem Fach werden Ihre jeweiligen Leistungen im Hinblick auf die bis nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester erforderlichen Leistungen überprüft.
- Die Überprüfung geschieht unabhängig voneinander: Wir überprüfen beispielsweise nur Ihre bildungswissenschaftlichen Leistungen und berücksichtigen die aus Ihren Fächern nicht.
- Sie sollten sich somit möglichst an den empfohlenen Studienverlaufsplan halten, um eine Bestätigung Ihrer Leistungen zu erhalten.