Leitfaden Promotion Dr. phil. in Kooperation mit der Universität Osnabrück

Sie möchten an unserer Fakultät promovieren und streben einen Dr. phil. an? Seit 2023 ist dies auch an unserer Fakultät möglich. Sollten Sie am Dr. phil. in Kooperation mit der Universität Osnabrück interessiert sein, folgen Sie bitte hier den nachfolgenden Schritten.

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Die Promotionsordnungen finden Sie hier: PromO Dr. phil. (Universität Osnabrück)

  • 1. Orientierung und Beratung

    Ihre erste Ansprechadresse zur Beratung über allgemeine Fragen zur Promotion ist das Institut für Katholische Theologie (Osnabrück) bzw. Prodekanat für Internationalisierung, Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (Münster).

    Fachliche Fragen besprechen Sie mit Ihrer ersten Betreuungsperson (§5 PromO Dr. phil.). Wenn Sie zur Promotion nach Osnabrück bzw. Münster kommen und noch keine:n fachliche:n Begleiter:in haben, kann Ihnen das Institut (Osnabrück) bzw. das Prodekanat (Münster) bei der Anbahnung von Kontakten zum Professorium behilflich sein.

    Wichtige Dokumente:

    Ansprechpersonen:

  • 2. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung der Promotion (§6 PromO Dr. phil.)

    Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen legen Sie die erforderlichen Dokumente bei dem Promotionsausschuss des Instituts für Katholische Theologie (Osnabrück) und bei dem wissenschaftlichen Mitarbeiter im Dekanat (Münster) vor.

    Wichtig: Die erste Betreuungsperson gehört immer der entsendenden Universität an. Bei der Promotion zum Dr. phil. muss die erste Betreuungsperson also an Katholisch Theologischen Fakultät der Universität Münster tätig sein.

    Benötigte Dokumente:

    • Lebenslauf
    • Exposé
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
    • Ggf. Erklärung über etwaige frühere Promotionsgesuche
    • Einverständniserklärung der ersten Betreuungsperson
    • Abschlusszeugnis eines einschlägigen Studienganges, der für ein Promotionsstudium qualifiziert
    • Ggf. Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse
    • Gutachten der Betreuungsperson

    Ansprechpersonen:

  • 3. Fallbezogene Kooperationsvereinbarung

    Dieser Schritt betrifft nicht Sie, sondern nur die Betreuenden und die beiden Universitäten. Er setzt jedoch zwingend Ihre Annahme als Doktorand:in an der Universität Osnabrück voraus.

    Zwischen den beiden Universitäten wird eine fallbezogene Kooperationsvereinbarung abgeschlossen (jeweils Betreuungsperson, Dekanat und Präsidium bzw. Rektorat). Das Unterzeichnungsverfahren wird von den jeweiligen Erstbetreuenden auf den Dienstweg gebracht. Koordinierende Stellen sind in Münster das Dekanat, in Osnabrück die Geschäftsführung des Instituts für Katholische Theologie.

    Für Osnabrück gilt: Die Kooperationsvereinbarung kann erst nach der Annahme gemäß §6 PromO Dr. phil. unterzeichnet werden.

    Für Münster gilt: Die Kooperationsvereinbarung wird in der Regel zur Einschreibung für das Promotionsstudium als Erst- bzw. Zweithörer:in verlangt und muss deshalb vorher abgeschlossen werden.

  • 4. Immatrikulation

    Die Einschreibung erfolgt an beiden Hochschulen. Dabei ist die Hochschule der Ersteinschreibung diejenige, an der der Doktortitel erworben werden soll, d.h. für den Erwerb des Dr. phil. ist die Hochschule der Ersteinschreibung die Universität Osnabrück. Entsprechend erfolgt an der Universität Münster die Zweiteinschreibung („Zweithörerstatus“) unter Vorlage der Semesterbescheinigung der Universität Osnabrück. Damit werden auch die Semesterbeiträge an der Universität Osnabrück entrichtet. Die Universität Münster befreit unter Vorlage der Semesterbescheinigung von den Semesterbeträgen.

    Mit der Einschreibung an beiden Hochschulen wird auch die Berechtigung erworben, an beiden Universitäten Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise zu erwerben und ggf. Prüfungen abzulegen.

    Von der Universität Osnabrück wird das Semesterticket ausgehändigt. Bei der Einschreibung sind die Regularien der jeweiligen Hochschule zu beachten.

    Benötigte Dokumente (Münster):

    • Betreuungszusage
    • Kooperationsvereinbarung
    • Nachweis über einen ausreichenden Studienabschluss

    Ansprechperson:

    Achtung: Die Betreuungszusage und die Einverständniserklärung sind zwei verschiedene Dokumente, die Sie an unterschiedlichen Stellen einreichen müssen.

                    Einverständniserklärung             -->           fakultätsinterne Anmeldung (Osnabrück)

    Betreuungszusage               -->             Immatrikulation (Münster)

     

  • 5. Prüfungsphase gemäß §§9-20 PromO Dr. phil.

    a. Zulassung zur Prüfungsphase

    Wenn Sie Ihre Doktorarbeit vollendet und Sie in einem Vortrag z.B. im Rahmen eines Kolloquiums Ihre Arbeit vorgestellt haben, beantragen Sie die Zulassung zur Prüfungsphase. Dazu reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen beim Promotionsausschuss ein und geben die Arbeit unter Beachtung der Formalia mit einer eidesstattlichen Versicherung ab.

    Benötigte Unterlagen:

    • Mindestens fünf Exemplare der Dissertation

    • Eine Versicherung an Eides Statt über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung (Anlage 1 PromO Dr. phil.)

    • Vorschläge für die Fachgebiete der mündlichen Prüfung

    • Ggf. Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Promotionsstudien

     

    b. Prüfungsphase

     

    Nach Prüfung der Unterlagen, Begutachtung der Arbeit durch in der Regel zwei Referent:innen und der Behandlung der Gutachten im Promotionsausschuss sowie der öffentlichen Auslage wird über den Notenvorschlag im Promotionsausschuss der Fakultät entschieden.

    Im positiven Fall erfolgt dann die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

    Nach Bestehen derselben legt die Promotionskommission ein Prädikat fest.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Ablegen der letzten Prüfung reichen Sie Ihre Pflichtexemplare ein.

    Der Fachbereich Erziehungs- und Kulturwissenschaften verleiht Ihnen den Doktorgrad.