Lizentiat im Kanonischen Recht

Das Institut für Kanonisches Recht (IKR) verantwortet in Eigenverwaltung den Studiengang „Lizentiat im Kanonischen Recht“ seit seiner Einrichtung zum Wintersemester 1991/92. Das Lehrangebot wird durch den Direktor des IKR und Lehrbeauftragte von Universitäten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der Nachbarländer realisiert.

Das Studium des Kanonischen Rechts stellt einen eigenen Studiengang gemäß der Apostolischen Konstitution Sapientia Christiana (SapChr.) Artt. 75-78 dar. Am Institut für Kanonisches Recht wird der zweite Studienzyklus (das Lizentiat im Kanonischen Recht) gemäß Art. 76 b) angeboten.

Das Kanonische Recht ist innerhalb der Katholisch-Theologischen Fakultät der Sektion D „Praktische Theologie“ zugeordnet. Neben der konkreten Anwendung des Rechts, die für die anderen Studiengänge von hoher Relevanz ist, werden im Lizentiatsstudiengang gesondert die systematisch-theologischen und historischen Grundlagen des Kanonischen Rechts behandelt.

  • Profil des Studiengangs

    Der nach dem kirchlichen Hochschulrecht (SapChr) konzipierte Studiengang „Lizentiat im Kanonischen Recht“ schließt an ein abgeschlossenes theologisches (Mag. Theol.) Vollstudium oder das Erste Juristische Staatsexamen an.

    Das Ziel des Studiums ist es die kanonistischen Disziplinen im Lichte des Gesetzes des Evangeliums zu pflegen und zu fördern, um die Studierenden für Forschung und Lehrtätigkeit sowie besondere kirchliche Aufgaben auszubilden. Hierfür werden die Geschichte des Kanonischen Rechts, die Normtexte sowie ihr Wesen und ihr innerer Zusammenhang mit den übrigen Disziplinen der Theologie und dem staatlichen Recht mit der historischen, juristischen und theologischen Methode dargelegt.

    Die theologischen Grundlagen und Grundkenntnisse im Kanonischen Recht werden vorausgesetzt und bilden das Fundament für den Studiengang. Der Studiengang ist aufgeteilt in praxisbezogene Module und vertiefende Module in den einzelnen Disziplinen des Kanonischen Recht.

    Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs wird in staatlicher und kirchlicher Vollmacht der akademische Grad eine Lizentiaten im Kanonischen Recht gemäß Art. 77 § 2 SapChr verliehen.

  • Berufliche Perspektiven

    Der verliehene Grad eines Lizentiaten / einer Lizentiatin des Kanonischen Rechts (Lic. iur. can.) befähigt zu einem breit differenzierten Tätigkeitsfeld innerhalb der Kirche. Die Berufsoptionen für die Studierenden sind gemäß des praktischen und des forschungsorientierten Schwerpunktes des Studiengangs in die jeweiligen Felder zu unterteilen.

    Im praxisorientierten Feld ist eine Zunahme des Abschlusses als Qualifikationsmerkmal für sehr unterschiedliche Berufsfelder zu beobachten. Zum einen wird von Rechtswegen der Abschluss für die Übernahme des Richteramtes an kirchlichen Gerichten gefordert (c. 1421 § 3 CIC/1983). Für das übrige Gerichtspersonal (Ehebandverteidiger/Ehebandverteidigerin, Kirchenanwalt/Kirchenanwältin) wie auch Anwälte wird der Abschluss ebenfalls verlangt. In der kirchenrechtlichen Verwaltungspraxis der einzelnen Diözesen wird der Abschluss i. d. R. erwartet, in jedem Fall für die leitenden Angestellten in der Stellung von Abteilungsleitern und Justiziaren. Über diese „klassischen“ Berufsfelder der kirchenrechtlichen Praxis hinaus wird das Lizentiat im Kanonischen Recht für Tätigkeitsbereiche der Vermögens- und Personalverwaltung kirchlicher Institutionen vermehrt gefordert. Die Einrichtung von zentralen Verwaltungsstellen für Kindertagesstätten oder Krankenhäusern hatte zufolge, dass dort ebenfalls für die neu geschaffenen Stellen dieser Abschluss zur Anstellungsvoraussetzung wird. Weiterhin werden die im Studiengang erworbenen Kompetenzen im Bereich der Bau- und Liegenschaftsabteilungen sowie staatskirchenrechtlicher Einrichtungen begrüßt. In den letzten Jahren konnte ein neuer Bedarf an ausgewiesenen Kanonisten im Bereich der internen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ausgemacht werden. Die kommunikativen und instrumentellen Kompetenzen werden vermehrt in der internen Rechtspflege, Binnen- und Außenkommunikation gefordert und zum Einsatz gebracht. Für Stellen zu theologischen Grundsatzfragen oder für Bischofssekretäre werden zunehmend Kompetenzen im Kanonischen Recht gefordert. Neben dem kirchlichen Tätigkeitsfeld werden „weltliche“ Juristen mit einer Qualifikation im Kanonischen Recht für die Tätigkeitsfelder eines Anwalts oder Richters bevorzugt angestellt. In der Stellenbeschreibung für Justiziare und Justiziarinnen einzelner Bistümer werden im weltlichen und kanonischen Recht qualifizierte Personen gesucht.

    Im wissenschaftlichen Bereich wird das „Lizentiat im Kanonischen Recht“ für Professuren im Kirchenrecht durchgängig als Zusatzqualifikation verlangt, sofern nur ein Doktorat in der Theologie mit einer kirchenrechtlichen Dissertation vorliegt. Inzwischen haben 8 Professoren und Professorinnen für Kirchenrecht auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Lizentiat in Münster erworben. In den letzten 6 Jahren haben sich vermehrt Studierende, die eine Qualifikationsarbeit in der Theologie abfassen, auf Empfehlung ihrer Betreuer und Betreuerinnen, in den Studiengang eingeschrieben. Die Pluralität des Fächerkanons und der Dozierenden bietet eine besondere Möglichkeit der wissenschaftlichen Qualifikation, da nicht nur die Literatur, sondern die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen selbst konsultiert werden können. Zahlreiche Lizentiatsdissertationen sind als in der Fachwelt anerkannte Monographien publiziert worden, die einen Erkenntnisfortschritt im Kanonischen Recht darstellen.

    Über den Förderverein für das Studium des Kanonischesn Rechts“ besteht die Möglichkeit, den Kontakt mit den Alumni weiterhin zu pflegen und deren beruflichen Werdegang zu verfolgen. Jährlich treffen sich die Alumni zu einer selbst organisierten Fachtagung zu einem aktuellen kirchenrechtlichen Thema. Ebenfalls bietet der Förderverein die Möglichkeit, Studierenden nach dem Abschluss des Studiums in der Bewerbungsphase zu unterstützen und Berufsoptionen während des Studiums aufzuzeigen.