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Plagiate


"Ein Plagiat liegt vor, wenn Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts."
(Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002)

Im Rahmen des Studiums verfasste schriftliche Arbeiten gelten nachweislich als Plagiat, wenn z. B. wissenschaftlich ungesicherte bzw. unqualifizierte Quellen wie offen verfasste Online-Lexika oder im Internet zugänglich gemachte Hausarbeiten anderer  auf die oben beschriebene Art und Weise übernommen wurden. Plagiate werden am Institut für Klassische Archäologie und Frühchristliche Archäologie grundsätzlich mit ungenügend bewertet. In diesem Fall wird kein Leistungsnachweis ausgestellt. Auch eine Wiederholung der Arbeit im Rahmen der entsprechenden Veranstaltung ist nicht möglich.

Gemäß des Beschlusses der Institutsrats-Sitzung vom 17.07.2009 ist daher allen schriftlichen Arbeiten die folgende Plagiatserklärung von den Studierenden beizufügen:

Anti-Plagiatserklärung   




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