Studienvoraussetzungen

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für ein Lehramtsstudium an der Universität Münster bietet das Studierendensekretariat.

Zulassungsvoraussetzungen

Für internationale Bewerber*innen bietet darüber hinaus das International Office der Universität Münster eine Beratung an.

International Office

Fremdsprachen

Für den Zugang zum Bachelor müssen Sie in Münster keine Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen. Belegen Sie eine moderne Fremdsprache, so sind "fachspezifische Sprachkenntnisse" beim Studienstart relevant.
Sprachkenntnisse müssen in Münster zum Bewerbungsschluss für den Master of Education vorliegen.
Alle Bewerber*innen müssen "Kenntnisse in zwei Fremdsprachen" nachzuweisen. Als Ausnahme hierzu müssen Studierende mit einer beruflichen Fachrichtung für das Lehramt an Berufskollegs "Kenntnisse in nur einer Fremdsprache" nachweisen. Hinzu kommen "besondere Fremdsprachenkenntnisse" für einige Unterrichtsfächer im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen.

  • Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse

    Für die Bewerbung an der Universität Münster müssen Sie keine Sprachkenntnisse in der Zielsprache nachweisen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie über ausreichende Sprachkenntnisse für ein Studium verfügen, wenden Sie sich an die Studienfachberater*innen. Diese finden Sie über den Studienführer.

    Studienführer der Universität Münster

    Um festzustellen, mit welchem Sprachniveau Sie in das Studium starten, laden viele Studienfächer Sie zum C-Test ein. Allgemeine Hinweise zum C-Test finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums der Universität Münster.

    Hinweise zum C-Test auf den Seiten des Sprachenzentrums

    Hinweise Ihrer Fächer zum gewünschten Sprachniveau beim Studienstart:

    • Englisch (Hinweise auf den Seiten des Englischen Seminars)
    • Französisch (Hinweise auf den Seiten des Romanischen Seminars)
    • Griechisch (Hinweise der Fachschaft Klassische Philologie - Studierendenvertretung)
    • Italienisch (Hinweise auf den Seiten des Romanischen Seminars)
    • Latein (Hinweise der Fachschaft Klassische Philologie - Studierendenvertretung)
    • Niederländisch (Hinweise auf den Seiten des Instituts für Niederländische Philologie)
    • Spanisch (Hinweise auf den Seiten des Romanischen Seminars)
  • Kenntnisse in zwei Fremdsprachen

    Die lehramtsspezifischen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen können Sie in der Regel mit der allgemeinen Hochschulreife nachweisen. Bei Studierenden mit nichtdeutscher Erstsprache werden die nachgewiesenen deutschen Sprachkenntnisse als diejenigen einer Fremdsprache anerkannt.

    Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Sprachkenntnisse nachzuweisen:

    • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit Abschluss in zwei Fremdsprachen
      Die Fremdsprachen finden sich in der Regel auf Ihrem Abiturzeugnis unter Block IV Fremdsprachen. Es ist ausreichend, nur diese Seite hochzuladen.
    • Nachweis über vier Jahre aufbauenden fremdsprachlichen Unterricht an einer Schule
    • Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse der Niveaustufe A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
    • Nachweis über den erfolgreichen Besuch von aufeinander aufbauenden universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von 6 SWS

    Fremdsprachenkenntnisse können sich auf moderne Fremdsprachen und auf alte Sprachen beziehen (Hebräisch, Griechisch und Latein).

  • Kenntnisse in einer Fremdsprache beim Studium "BK mit beruflicher Fachrichtung"

    Soweit Sie eine "berufliche Fachrichtung" mit dem Ziel Lehramt an Berufskollegs belegen, so müssen Sie Kenntnisse in nur einer Fremdsprache nachweisen. Bei Studierenden mit nichtdeutscher Erstsprache werden die nachgewiesenen deutschen Sprachkenntnisse als diejenigen einer Fremdsprache anerkannt.

    Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Sprachkenntnisse nachzuweisen:

    • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
    • Nachweis über vier Jahre aufbauenden fremdsprachlichen Unterricht an einer Schule
    • Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse der Niveaustufe A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
    • Nachweis über den erfolgreichen Besuch von aufeinander aufbauenden universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von 6 SWS
  • Besondere Sprachkenntnisse für das Lehramt GymGe

    In der folgenden Liste finden Sie die fach- und lehramtsspezifischen Voraussetzungen für den Zugang zum Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen nach dem Lehrerausbildungsgesetz 2009 (mit Änderungen vom 26. April 2016). Diese Sprachkenntnisse müssen Sie zum Bewerbungsschluss für den Master of Education nachweisen.

    Hinweis: Nach Verordnung zur Änderung der Lehramtszugangsverordnung NRW aus dem Juni 2021 wurden die Regelungen zu Sprachkenntnissen für die Fächer Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre neu definiert. Bitte informieren Sie sich in Ihren Fächern zu den spezifischen Auswirkungen auf Ihr Studium, z.B. zum Nachweis erster Sprachkenntnisse im Bachelor.

    Fach Sprachkenntnisse
    Evangelische Religionslehre

    Kenntnisse in Griechisch auf dem Niveau des Graecums und Kenntnisse in Hebräisch auf dem Niveau des Hebraicums oder Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums (LZV-Änderung 06.2021).

    Geschichte Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums
    Griechisch Graecum und Latinum
    Islamische Religionslehre Kenntnisse des Arabischen
    Katholische Religionslehre Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums und Grundkenntnisse in Griechisch und Hebräisch (LZV-Änderung 06.2021).
    Studierende, die ihr Studium noch vor dem WiSe 2016/17 aufgenommen haben, lassen sich hinsichtlich der Sprachen bitte im Studienbüro der Katholisch-Theologischen Fakultät beraten!
    Latein Graecum und Latinum
    Philosophie Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums
    oder Kenntnisse in Griechisch (Graecum)

    Sie können diese Fremdsprachenkenntnisse im Laufe des Bachelorstudiums erwerben. Lassen Sie sich hinsichtlich des Zeitaufwandes und Zeitpunktes persönlich beraten.

Eignungsprüfungen

Für die Fächer Kunst, Mediendesign und Designtechnik, Musik und Sport ist neben dem Nachweis der allgemeinen Hochschulreife der Nachweis der besonderen Eignung zu erbringen. Zur Einschreibung in das Studienfach muss die Eignungsprüfung vorliegen. Die Teilnahme an einer Eignungsprüfung planen Sie bereits weit vor dem Studienstart, beachten Sie daher die Fristen und Termine.
Nutzen Sie zudem gerne die zusätzlichen Angebote der Institute zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung.

  • Eignungsprüfung Kunst

    Voraussetzung für die Einschreibung im Fach Kunst ist die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung.

    • Die Feststellungsprüfung der künstlerischen Eignung findet einmal jährlich im Frühjahr statt.
    • Bewerbungen sind vom 01. März bis einschließlich 15. März möglich (Ausschlussfrist).

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kunstakademie Münster.
    Kunstakademie Münster

  • Eignungsprüfung Mediendesign und Designtechnik

    Voraussetzung für die Einschreibung im Fach Mediendesign und Designtechnik ist die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung.

    • Die Feststellungsprüfung wird zweimal jährlich angeboten.
    • Bewerbungsfrist mit Abgabe von Arbeitsproben: 1. Oktober oder 15. März
    • Klausurtermin: Unmittelbar nach der Mappenprüfung

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs Design an der FH Münster.

    Fachbereich Design an der FH Münster

  • Eignungsprüfungen Musik

    Voraussetzung für die Einschreibung im Fach Musik ist die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung.

    • Die Eignungsprüfung zur "musikalische Befähigung" findet einmal jährlich im Frühjahr statt.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Instituts für Musikpädagogik.

    Institut für Musikpädagogik

  • Eignungsprüfung Sport

    Voraussetzung für die Einschreibung im Fach Sport ist die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung.

    • Die Eignungsprüfung zum Fach Sport wird in Münster einmal jährlich im Frühjahr angeboten.
    • Sport als Abiturfach kann unter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertig zur Eignungsprüfung anerkannt werden.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Instituts für Sportwissenschaften.

    Institut für Sportwissenschaft