Bachelor für das Lehramt sonderpädagogische Förderung
1. Künstlerische Praxis
a) Hauptinstrument (Instrument, Gesang oder Producing & Digitale Musikpraxis)
Instrument oder Gesang: Vortrag von 3 Stücken im leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrad (U2 bis M1)1, die unterschiedliche Stilistiken abdecken. Ein Stück kann ersetzt werden durch eine künstlerische Präsentation nach Wahl (z.B. Medienproduktion, Tanz, Performance, Improvisation, Eigenkomposition oder Ähnliches).
Producing: Erstellung und Präsentation einer Produktion vor Ort nach Vorgabe;2 Medien-gestützte Live- Performance (z.B. DJing, Arranging, Spiel virtueller Instrumente oder Apps), die auch andere Elemente (z.B. Tanz, Performance, Improvisation, o.Ä.) beinhalten kann; Gespräch über eine Compilation verschie- dener Eigenproduktionen, die unterschiedliche Stilistiken abdeckt.3
(insgesamt 10-12 Minuten)
b) Stimme
- Vortrag eines (Pop-)Songs, Volks- oder Kunstlieds (a cappella oder begleitet);
entfällt, sofern Gesang bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
- Vortrag eines Gedichts oder kurzen Prosa-Textes (gelesen oder auswendig)
(insgesamt ca. 5 Minuten)
2. Schulpraktisches Instrument
a) Vorspiel eines leichten Stückes, wahlweise auf der Gitarre oder dem Klavier; entfällt, sofern das hier gewählte Instrument bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
b) Spiel eines (Pop-)Songs oder Volkslieds anhand eines Leadsheets auf dem gewählten Schulpraktischen Instrument, die Melodie kann gesungen oder mitgespielt werden (unvorbereitet)
(jeweils ca. 5 Min.)
3. Angewandte Gehörbildung und Musiktheorie
a) Nachsingen oder Nachspielen einer vorgegebenen Melodie
b) Gestalten einer musikalischen Vorgabe
(Beispiele für Gestaltungsaufgaben: Melodie variieren oder fortsetzen, Begleitstimmen ergänzen, zu einer Akkordfolge nach dem Gehör improvisieren)
(insgesamt ca. 6-7 Minuten)
4. Kolloquium
Z.B. Fragen zu Studienwahl, Berufszielen, musikpädagogischen Vorerfahrungen etc.
(insgesamt ca. 5 Minuten)
5. Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)
- Musiktheorie: Inhalte sind z.B. wahlweise funktionale Analyse eines klassischen Satzes oder harmonische Analyse eines (Pop)Songs, Transposition einer Melodie, Notation von Intervallen.
- Gehörbildung: Inhalte sind z.B. Intervalle, Akkorde, Dreiklänge, D7, Melodie-Diktat, Rhythmen.
(jeweils ca. 30 Min.)
Regelungen zum Bestehen
Die Teilnahme an Bereich 5 ist Voraussetzung für die Zulassung zu den anderen Bereichen der Eignungsprüfung.
Die einzelnen Bereiche der Prüfung werden als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
- Im Bereich 1 „Künstlerische Praxis“ müssen beide Teile (a und b) bestanden werden.
- Im Bereich 2 „Schulpraktisches Instrument“ müssen beide Teile bestanden werden.
- Im Bereich 3 muss mindestens ein Teil (a oder b) bestanden werden (kann durch Bestehen von Bereich
5 kompensiert werden).
- Der Bereich 4 „Kolloquium“ muss insgesamt bestanden werden.
- Der Bereich 5 „Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)“ muss insgesamt bestanden werden (kann durch Bestehen beider Teile (a und b) von Bereich 3 kompensiert werden).
1 Der Schwierigkeitsgrad kann analog der Lehrpläne des Verbands der Musikschulen (VDM) eingeschätzt werden.
2 Die Produktion vor Ort wird am eigenen Gerät mit einer App/Software eigener Wahl in einer 20minütigen Vorbereitungszeit durchgeführt; die Aufbauzeit beträgt etwa 20 Minuten.
3 Die Aufnahme sollte eine Länge von 4 bis 5 Minuten haben und muss bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung eingereicht werden.