Antrag auf ein Gruppen-Zertifikat
Als Verantwortlicher eines klar definierten Personenkreises
können Sie für diesen Personenkreis ein Gruppen-Zertifikat
beantragen. Ein typischer Anwendungsfall wäre ein Institut mit
einer Instituts-E-Mail-Adresse.
Dieses können Sie insbesondere zum elektronischen
Unterschreiben und Verschlüsseln von E-Mails mit S/MIME
verwenden.
Falls zu dieser Gruppe eine unpersönliche
WWU-IT-Nutzerkennung gehört, gelten die Anleitungen
für Personen-Zertifikate mit folgenden Abweichungen:
Sie müssen eine genaue und ausführliche
Bezeichnung für die Gruppe angeben. Verwenden Sie keine
für Außenstehende unverständliche Abkürzungen. Ein
Außenstehender sollte alleine aufgrund dieser Bezeichnung
eindeutig feststellen können, ob eine Person zu dieser Gruppe
gehört oder nicht. Beispiel: „Arbeitsgruppe Prof. Deus im
Institut für Physikalische Theologie“
Für eine digitale ID mit „TCS“-Zertifikat
melden Sie sich bitte nicht unter der unpersönlichen WWU-Kennung,
sondern unter der persönlichen WWU-Kennung des aktuellen
Verantwortlichen für die unpersönliche WWU-Kennung im
WWU-IT-Portal an und nutzen dann nicht „Neue ID
‚TCS‘“, sondern „Unpersönl. ID
‚TCS’”.
Für eine digitale ID mit „Global“-Zertifikat
melden Sie sich bitte nicht unter Ihrer persönlichen WWU-Kennung,
sondern unter der unpersönlichen WWU-Kennung im WWU-IT-Portal
an.
Anderenfalls können Sie Ihren Antrag auf ein
„Global“-Zertifikat mit Ihrem WWW-Browser stellen wie hier
für Firefox, Chrome, Edge, Internet Explorer und Safari beschrieben.
Beachten Sie dann bitte, dass die Angabe im CN-Feld mit den Zeichen
„GRP:“ (für Gruppe) beginnen muss.
In allen Fällen mit „Global“-Zertifikaten gilt:
Die PDF-Antragsdatei braucht nicht ausgedruckt zu
werden, sondern kann vom Antragsteller, der dafür
natürlich bereits ein persönliches Zertifikat besitzen muss,
per signierter E-Mail an ca@uni-muenster.de geschickt
werden.
Die WWUCA muss kontrollieren, ob der Antragsteller tatsächlich
berechtigt ist, ein Zertifikat für diesen Personenkreis zu
beantragen. Dabei kann vom Antragsteller verlangt werden, entsprechende
Nachweise vorzulegen. Es empfiehlt sich daher, vorab mit der WWUCA
abzusprechen, ob und welche Nachweise benötigt werden.