Der Reformationsprozess bis 1590
Eigenständige Reformation des Landadels
Die Edelherren von Büren gehörten dem landsässigen Paderborner Adel an, waren also dem Landesherrn, dem Fürstbischof von Paderborn, zu Diensten und Treue verpflichtet. Ihre Spitzenstellung in der regionalen Elite lässt sich daran erkennen, dass sie Heiratsverbindungen in die westfälischen und niedersächsischen Grafenfamilien besaßen und umfangreiche Gerichtsrechte in ihrem Herrschaftsbereich angehäuft hatten.
Um 1550, so lässt sich zumindest aus einem späteren Brief an den Landesherrn schließen, führten die Bürener Edelherren die Reformation im Sinne Luthers in der Stadt Büren und in den drei Dörfern ihrer „Herrlichkeit“ Siddinghausen, Steinhausen und Hegensdorf, sowie in der Burgkapelle der Wewelsburg ein. In diesem Zusammenhang wurde in der Bürener Kirche ein Stiftungsvermögen, das der Beleuchtung vor dem Altarsakrament gewidmet war, zur Versorgung der Armen umgewandelt. Laut Visitationsbericht vom 2. März 1575 befand sich in der Bürener Kirche nichts Katholisches mehr. Das ewige Licht war erloschen; das Sakramentshaus sei verschwunden und an die leere Stelle ein „Gestühl“ der Frau Johanns d. Ä (sella uxoris senioris nobilium de Buiren) platziert worden. Das Adelsgestühl macht deutlich, dass die Bürener Reformation auch durch Statusrepräsentation gestützt wurde. Dafür spricht auch das Epitaph des 1575 im Alter von 25 Jahren verstorbenen Sylvester von Büren, Bruder Johanns d. J., das sich heute im Kreismuseum Wewelsburg befindet. Sylvester ist darauf als kniender Ritter mit gefalteten Händen abgebildet. Ihm gegenüber ist der Gekreuzigte zu sehen; Heilige fehlen. Die niederdeutsche Inschrift verweist auf das Leben des Adligen und stellt sein Jenseitsschicksal der Gnade Gottes anheim. Zum Gebet für das Seelenheil wird nicht aufgerufen. Vier Wappen zeigen die adlige Herkunft der Großelterngeneration.
Die genaueren Mechanismen dieser adligen Kirchenherrschaft werden für die 1570er Jahre ersichtlich: Am 4. September 1575 forderte der Kölner Erzbischof Salentin von Isenburg, der seit 1574 auch Bischof von Paderborn war, die Edelherren Johann d. Ä. und Johann d. J. sowie dessen kurz darauf verstorbenen Bruder Sylvester (s.o.) auf, die „sektirerischen“ und „verfurische[n]“ Prädikanten in Büren und auf der Wewelsburg zu entlassen. Diese seien der katholischen Religion „zuwider“ eingestellt und hätten sowohl die „inwöner verfurt“ als auch die benachbarten Dörfer mit „giftiger lehr“ infiltriert. Er fordere die Absetzung als „landtzfurst und ordinarius“.
Visitation des Bischofs als Instrument zur Kontrolle
Über die Aktivitäten der Prädikanten wusste der Bischof seit der archidiakonalen Visitation des Jahres 1570 und der vom Frühjahr 1575 Bescheid. 1570 sagten Bürener Parochianen aus, Pfarrer Harde habe die Messe im Sinne Luthers gehalten. 1570 wurde auch festgestellt, dass Hegensdorf, Siddinghausen und Steinhausen „ohne heilige Messe und ohne heilige Sakramente“ waren. Dass auch diese Pfarrer von den Edelherren eingestellt worden waren, steht zu vermuten. Belegt ist es für den um 1570 eingesetzten Pfarrer von Hegensdorf, Adam Iseken, der vorher Stadtsekretär der Stadt Büren gewesen war. Auch der Pfarrer von Steinhausen hatte Beziehungen zur Stadt Büren, da er einer dortigen Familie angehörte.
Bei der Visitation am 1. und 2. April 1575 stellten die beiden vom Archidiakon, dem Paderborner Dompropst Wilhelm von Westphalen, beauftragten Visitatoren fest, dass die Edelherren die Konfessionsfrage mit dem Anspruch auf unumschränkte Herrschaft verbunden hatten. Als nämlich die Visitationsdelegation im Auftrag des Bischofs im Dorf Steinhausen ankam, waren Pfarrer und Küster nicht anwesend, die Kirche war geschlossen. In Siddinghausen verweigerte der Pfarrer die Auskünfte; ein Examen, also eine Prüfung, war nicht möglich. Diese Weigerung begründete er mit der Bürener Gerichtsherrschaft. Nur nach Rücksprache mit den Edelherren sei er zur Zusammenarbeit bereit. Dieser Anspruch auf ungeteilte Kirchenherrschaft wurde in der Stadt Büren sinnfällig vor Augen geführt. Dort nämlich waren die Geistlichen am 2. März bereit, sich den Visitatoren zu stellen. Die vier Geistlichen aus Siddinghausen, Steinhausen, Hegensdorf und Büren erschienen aber in Begleitung der beiden Schreiber Johanns d. Ä. und Johanns d. J. Der Bürener Pfarrer Harde wurde aufgefordert, zum Altar zu treten. Er habe die Vorladungen erhalten, solle nun einen Eid leisten und sich dann dem Examen stellen. Doch er wie auch die anderen Geistlichen, die bei ihm standen, schwiegen. Einer der Schreiber mit Namen Hermann Penninck antwortete stattdessen, die Geistlichen hätten sich vorher rückversichert und von den Edelherren die Weisung bekommen, nur zuzuhören und den Edelherren zu berichten, denn diese hätten die „iurisdiction“ in ihrer „freien Herrschaft“. Ohne Zustimmung der Edelherren seien die Pfarrer nicht „ahnzuhorenn“.
Der Pfarrer schloss sich dem an: „Dies ist auch meine Antwort“. Anschließend kam es zum Eklat. Georg Holthausen appellierte nochmals an Harde, sich dem Examen zu stellen. Darauf stieß Harde, „rot vor Wut“, folgende Worte aus: „Ihr Hern, wan ihr reformeren woltenn, mosten ihr auch die huiren auss euweren hoben [Gehöften, Häusern] lassenn.“ Auf Holthausens Hinweis, er habe keine Hure in seiner „behaussung“, griff Harde zur nächsten konfessionell geprägten Beleidigung, die sich diesmal auf die katholische Transsubstantiationslehre bezog: „Ach, wher dich in denn kilch scheissen mochte“. Darauf wurde Holthausen ebenfalls grob und empfahl ihm die Beichte durch den „boddel“ (Gerichtsdiener)! Die Visitation des Personals endete ergebnislos, nur die Kirche Bürens wurde besichtigt.
Eigene Bekenntnisschrift
Weitere Aspekte dieser „iurisdiction“ über die Stadt- und die drei Landpfarreien werden in anderen Zusammenhängen deutlich. Die Bürener Pfarrkirche war dem von der Familie der Edelherren gegründeten Damenkloster Holthausen inkorporiert. Inhaber der Pfarrstelle war ein älterer Bruder Johanns d. Ä., Bernhard, der auch Domherr in Münster und Paderborn war. Dieser aber ließ sich von Harde vertreten, denn Bernhard wurde vorgeworfen, dass „diese Pfarre durch Kapläne und Kirchendiener, die infiziert seien mit der Häresie des Luthertums oder Calvinismus nicht allein regiert und versorgt wird, sondern dass er auch vor einigen Jahren zugunsten eines mit der Häresie infizierten [Geistlichen] resigniert habe.“ Um sich vor dem Bischof zu rechtfertigen, forderten die Edelherren Ende 1575 von ihren Prädikanten eine Bekenntnisschrift ein. Dieses, wohl vom Pfarrer Harde aufgesetzte Schriftstück war zum Teil eine Übersetzung der Bekenntnisschrift des Theodor de Béze, des Nachfolgers Johannes Calvins. Damit war zumindest im Falle des Bürener Prädikanten die Annäherung an das reformierte Bekenntnis deutlich geworden.
Allerdings vermied das Bekenntnis eine Aussage zum Charakter des Abendmahls. Zur Jahreswende 1575/76 ließ der Wewelsburger Kaplan Johannes Speckmann den Edelherren dann sein Bekenntnis zukommen, das sich, etwa in Bezug auf das Abendmahl, Luther wieder angenähert hatte. Um dem Bischof, der als Landesherr die katholische Konfession einforderte, entgegenzukommen – als Statthalter hatte sich Johann d. Ä. 1569 zum Kampf gegen die „sectischen Neuerungen“ verpflichtet –, hielten die Edelherren Harde zum Verlassen Bürens an; dieser ging um 1577 nach Hamm. Sein Nachfolger habe dann „contra Augustanam Confessionem“, also gegen das Augsburger Bekenntnis, das Abendmahl katholisch gespendet. Da er zudem die Edelherren in seinen Predigten angriff und sich auf die Seite des tridentinisch orientierten Archidiakons Dietrich von Fürstenberg stellte, blieb er nicht lange in seinem Amt. Die Edelherren verhandelten 1580 mit dem Rat der Stadt Hamm, um Pfarrer Harde zurückzuholen, was aber scheiterte.
Als Dietrich von Fürstenberg in seiner Eigenschaft als neuer Bischof von Paderborn 1590 den Predigern mit Strafen drohte, eskalierte der Konflikt erneut. Der Bischof schloss die Pfarrkirche, worauf die Herren von Büren diese wieder öffnen ließen. Daraufhin nahm der Bischof drei Pfarrer der Herrlichkeit gefangen und ersetzte sie durch katholische Kandidaten. Der nicht gefangen gesetzte Pfarrer von Steinhausen wurde im Gegenzug von den Edelherren auf die Bürener Pfarrstelle berufen; alsdann verhängte der Bischof eine Strafe und ließ in Büren wieder die katholische Messe lesen.