Der Reformationsprozess bis 1545
Die Hinwendung Konrads zum neuen Glauben
Konrad, 1501 als Sohn des Tecklenburger Grafen Otto geboren, wurde bereits Anfang der 1520er Jahre im Sinne der Reformation geprägt. Seit dieser Zeit ist er am Hof des hessischen Landgrafen Philipp als „Hofjunker“ belegt; er wurde dort also, wie es für den Adel üblich war, für künftige Aufgaben erzogen. 1521 ritt er im Gefolge Philipps zum Reichstag nach Worms, auf dem er möglicherweise Luther bei seiner berühmten Verteidigung beobachten konnte. Den Übertritt des Landgrafen zum Luthertum 1524 wird er am Hof mitverfolgt haben. Im gleichen Jahr bekam er von seinem Vater die Regentschaft über die kleine Herrschaft Rheda übertragen, 1534 übernahm er die Regierungsgeschäfte Tecklenburgs. 1541 erbte er die Grafschaft Lingen von seinem Onkel Nikolaus, wo Konrad – zumindest in Oberlingen wie auch in Tecklenburg – bereits zuvor an den Regierungsgeschäften beteiligt war. 1527 heiratete er Mechthild, die Cousine Philipp von Hessens, die als Nonne im Kloster Weißenstein gelebt hatte, das aber 1526 in Folge der Reformation in Hessen aufgelöst worden war. Das Paar bezog das Rhedaer Schloss und stellte umgehend, noch 1527, den gebürtigen Bielefelder Johannes Pollius als Hofprediger ein. Dieser war nach seiner Schulzeit an der humanistischen Domschule in Münster als Domkaplan tätig gewesen, hatte diese Stelle aber durch evangelische Predigten verloren. Insofern wird seine Berufung nach Rheda als Zeichen zu werten sein, dass sich der Graf und seine Frau zum Luthertum bekannten. Allerdings gibt es für diese Zeit für die Herrschaft Rheda keine eindeutigen Belege dafür, dass in der Residenzstadt selbst oder gar in Tecklenburg ein neues Kirchenwesen aufgebaut wurde. Das ‚Reformationsrecht‘ in der Grafschaft lag bis 1534 offiziell bei Konrads Vater, Graf Otto. 1534 erhielt Konrad die Grafschaft Tecklenburg verschrieben; 1535 starb der Vater. Pollius, der Tecklenburger Pfarrer Hermann Keller und Graf Konrad konnten die Reformation im Territorium auf den Weg bringen.
Gestützt auf seinen Rhedaer Hofprediger Johannes Pollius, den Tecklenburger Pfarrer Hermann Keller und den in Lingen tätigen Pfarrer Jakob Weldigen setzte Konrad das Luthertum durch, und zwar mit den Mitteln, die ihm als Landesherrn zur Verfügung standen. Auch wenn das Territorium kirchlich zum Bistum Osnabrück gehörte und damit Bischof Franz von Waldeck unterstand, bemühte sich der Graf, den neuen Glauben zu etablieren. Dazu bediente sich Konrad Drohgebärden, mal verletzte er alte Rechte, manchmal griff er mit seinen Reitern persönlich ein – all dies waren Werkzeuge seiner Reformation. Dabei sind vier Schwerpunkte zu nennen: die Besetzung der Pfarrstellen mit lutherischen Pfarrern, die Klosterpolitik, der Einsatz für die lutherische Kultpraxis und die Etablierung der neuen Lehre in der Grafschaft in Gestalt einer Kirchenordnung, mit deren Approbation die Reformation in Tecklenburg 1543 offiziell eingeführt wurde.
Die Pfarrer
Schon bevor Konrad dezidiert lutherische Kandidaten auf die Pfarrstellen seines Territoriums berief, versuchte er, die Pfarrer seiner weltlichen Herrschaft zu unterstellen. 1525 führte er die Besteuerung der Geistlichen ein, so eine Beschwerde des Pfarrers von Ibbenbüren bei seiner Patronin, der Äbtissin des Reichsstifts Herford. 1534/35 folgte der nächste Schritt. Schon vor dem Tod seines Vaters veranlasste er die Pfarrer der Grafschaft Tecklenburg, dem Osnabrücker Bischof den nötigen Gehorsam zu verweigern – in einer Klageschrift beschwerte sich ein Offizial bei Franz von Waldeck, dass die Tecklenburger Geistlichen die ihnen zustehenden Pflichten nicht wahrnehmen würden und die katholischen Riten nicht einhielten. Das Sakrament der letzten Ölung etwa fände in Tecklenburg keine Beachtung mehr.
An dieser Stelle lassen sich schon lutherische Tendenzen innerhalb des Tecklenburger Klerus feststellen, eine Reformation der Kirche im Sinne Luthers hatte aber noch nicht stattgefunden. Um die neue Lehre in den Grafschaften Tecklenburg und Lingen sowie der Herrschaft Rheda einzuführen, bemühte sich Konrad, die Pfarrstellen seiner Territorien mit reformationswilligen Predigern neu zu besetzen. Dazu setzte er sich über die Patronatsrechte auswärtiger Herren hinweg und installierte eigenmächtig der Reformation gewogene Geistliche. Dabei tauschte der Graf nicht alle der 28 Pfarrstelleninhaber seiner Territorien aus – dieses war auch nicht immer nötig, da ein Teil der Pfarrer von sich aus zum neuen Glauben neigte. Wichtig war Konrad vielmehr die Erlangung der Patronatsrechte. So wurde der lutherische Pfarrer Johannes Dotte in Gütersloh von Konrad militärisch an der Ausübung seiner Pfarrtätigkeit gehindert, weil dieser vom Kapitel des Kollegiatstifts St. Aegidii in Wiedenbrück entsandt worden war. Das Patronatsrecht lag 1543 noch beim Kapitel, die Ernennung Dottes war also rechtens. Konrad hingegen setzte den Vikar Johannes Haußmann auf die Pfarrstelle und ließ Dotte inhaftieren, bis dieser Konrad Gehorsam gelobte. Wie in Gütersloh wurde bereits 1540 in Ibbenbüren und in Lengerich verfahren: Der von außen eingesetzte Pfarrer wurde von Konrad an der Ausübung seines Amtes gehindert, bis dieser vom Grafen selbst eingesetzt werden konnte und der Einfluss des eigentlichen Inhabers der Patronatsrechte dadurch beseitigt war.
Klosterpolitik
Neben den Pfarrbesetzungen bemühte sich Konrad auch hinsichtlich der ansässigen Klöster, die neue Lehre einzuführen bzw. die alte Kirche zurückzudrängen. Im Unterschied zu den Reformationsvorgängen in den Städten Westfalens ging es Konrad allerdings nicht in erster Linie darum, die Klöster aufzulösen, sondern katholische Traditionen abzuschaffen. Dazu gehörte das stellvertretende Gebet oder aber die lateinische Messe. Analog zu der Besetzung der Pfarrstellen verstand Konrad seine Klosterpolitik als ein Mittel des landesherrlichen Kirchenregiments. Das Zisterzienserinnenkloster Leeden wandelte er in ein freiweltliches Damenstift um; neue Äbtissin wurde seine Halbschwester Katharina. Kloster- und Familienpolitik wurden auch im Zisterzienserinnenkloster Schale vermischt: Konrad erwarb das Kloster 1535, nachdem die Nonnen ihren Konvent auflösen und den Besitz ursprünglich dem Osnabrücker Bischof verkaufen wollten. Die Pfarrstelle besetzte der Graf mit dem Lippstädter Prediger Jakob Weldigen. Diesem gab Konrad auch seine uneheliche Tochter zur Frau.
Zudem schreckte Konrad hinsichtlich der Klöster nicht vor der Anwendung militärischer Mittel zurück: Das Kreuzherrenkloster in Osterberg wurde von Konrad 1536 angehalten, die katholischen Zeremonien abzuschaffen, ein entsprechender Kompromiss durch den Tecklenburger Pfarrer Keller am 10. Januar 1537 ausgehandelt. Dieser wurde möglicherweise nicht eingehalten, denn am 17. März 1538 ritt der Graf, von einigen Reitern begleitet, zum Kloster und drohte, die Mönche zu vertreiben. Die Kreuzherren flohen nach Osnabrück, Konrad enteignete den Klosterbesitz und ließ die Gebäude abbrechen. Das Kloster Herzebrock wurde im Juni 1543 ebenfalls aufgefordert, die neue Lehre einzuführen, zu diesem Zeitpunkt war Franz von Waldeck als Patronatsherr des Klosters aber ebenfalls im Begriff, die Reformation in seinen Territorien zu etablieren und schickte seinen Reformator Hermann Bonnus in die Herrschaft Rheda. Hier war es also nicht Konrad, sondern Franz, der die Reformation durchsetzte, bis er diese fünf Jahre später in seinem Herrschaftsbereich widerrufen musste.
Demonstrative Akte
Die Aktionen gegenüber den Klöstern waren kein Akt religiöser Reinigung einer Gemeinde, wie es der Kloster- oder Bildersturm in einer Stadt war. Doch ein Bildersturm lässt sich auch in der Grafschaft Tecklenburg nachzeichnen. Die Zerstörung des Lengericher Wallfahrtsbildes wurde von Konrad genutzt, um sich als Bilderstürmer zu inszenieren. Wann diese genau stattfand, ist umstritten: Die Heimatforschung datiert dieses Ereignis bereits auf das Jahr 1525 bzw. 1527, diese Datierungen lassen sich allerdings nicht mit den übrigen reformatorischen Vorgängen in der Grafschaft in Einklang bringen. Der Bildersturm kann vielmehr erst im zeitlichen Umfeld des Herrschaftsantritts Konrads in Tecklenburg 1534 stattgefunden haben.
Zu einem zweiten Vorfall kam es 1539 in der Nähe des Klosters Herzebrock: Hier soll Konrad den Nonnen die Prozession zu einigen Heiligenstöcken verboten haben, selbige durch seine Knechte niederreißen und an deren Stelle ein Rad errichten lassen, auf das diese Rutenbündel sowie einen toten Hund gelegt haben sollen. Das zweite Ereignis ging also weit über das eigentliche Beschädigen oder Zerstören eines Heiligenbildes, wie es an anderen Orten ebenfalls greifbar ist, hinaus.
Kirchenordnung
Den Abschluss der landesherrlichen Reformation bildete der Erlass einer Kirchenordnung, die mit dem Datum 24. August 1543 versehen ist. Sie entstand nach dem Vorbild der Brandenburger und Nürnberger Kirchenordnung. Autoren werden Pollius und Keller gewesen sein. Konrad stellte sich in der Einleitung als von Gott verordnete Obrigkeit dar, die den göttlichen Auftrag zur „Erhaltung des wahren Glaubens“, des „rechten Gottesdienstes“, des „reinen Evangeliums“ und zur Anstellung „rechtschaffener Prediger“ habe.
Inhaltlich ist die Ordnung von 1543 mit den Agenden anderer lutherischen Kirchenordnungen vergleichbar: Eingeführt wird die deutsche Messe, allerdings unter Beibehaltung lateinischer Gesänge und Gebete. Die Opfermesse fällt weg, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt wird eingeführt. Die Führung der Landeskirche wird ebenfalls ausformuliert: Der Graf steht als Landesherr an der Spitze der Kirche, ihm wird ein Superintendent zur Seite gestellt. Dieser führt die Aufsicht über die Pfarrer der Gemeinden und überwacht die Seelsorge, eine Amtseinsetzung erfolgt jedoch nur in Absprache mit dem Landesherrn. Als weitere Gruppe innerhalb der Kirchenhierarchie werden die Landstände genannt. Mit Einführung der Kirchenordnung etablierte Konrad also ein landesherrliches Kirchenregiment, in allen Fragen der Pfarrbesetzung und der Überwachung der Seelsorge war der Graf zumindest in Teilen involviert.