Der Reformationsprozess bis 1545
Ausbreitung der Reformation
Während vor allem die dramatischen Vorgänge um das Täuferreich das Interesse der Zeitgenossen und damit der erzählenden Quellen auf den Reformationsprozess in der Stadt Münster selbst zogen, ist über die evangelische Bewegung im übrigen Hochstift Münster wenig bekannt. Bereits zur Zeit Bischof Friedrichs III. von Wied (1522–1532, † 1551) wurde in einigen Pfarren der Laienkelch gereicht. Formelle Gründungen lutherischer Gemeinden sind allerdings nicht bekannt. Im Sommer 1532 sind konfessionelle Neuerungen aus Coesfeld überliefert, in anderen Städten wurden die Fastengebote missachtet. Eine antiklerikale Haltung scheint vermehrt in den Städten des östlichen Münsterlandes verbreitet gewesen zu sein, weil diese die Stadt Münster im Herbst 1532 gegen die konfessionell begründete Blockade des Bischofs unterstützten. Lutherische Gemeinden bildeten sich in den Städten vermehrt nach dem Nürnberger Anstand 1532. Im Sommer 1533 sind in Warendorf, Beckum und Ahlen Tumulte und Bilderzerstörungen zu verzeichnen. Insgesamt wurde das gesamte Münsterland in den frühen 1530er Jahren auch von täuferischen Einflüssen durchsetzt. Dass zeigt sich auch an der Tatsache, dass – während der Täuferherrschaft – Anhänger dieser Glaubensrichtung, die aus dem Umland kamen, in Münster die leerstehenden Häuser und Klöster der weggezogenen und geflohenen Bürger und Konventualen besetzten.
Reformationsversuche Franz von Waldecks
1532 wurde Franz von Waldeck (1491–1553) Nachfolger Bischof Friedrichs, der aufgrund der kritischen reformatorischen Situation in der Stadt Münster resignierte, und Bischof Erichs von Braunschweig-Grubenhagen (1478–1532), der bereits kurze Zeit nach seiner Wahl starb. Bischof Franz neigte schon früh dem Luthertum zu, weil er sich u.a. mit dem Gedanken trug, seine drei Bistümer – er war gleichzeitig Administrator von Minden und Bischof von Osnabrück – in ein erbliches Fürstentum umzuwandeln. Allerdings widersetzen sich das Domkapitel und ein Teil der Ritterschaft diesem Vorhaben. Vor allem auch durch das Intermezzo der Täuferherrschaft in der Stadt Münster ist für das Oberstift eine abwartende Haltung des Bischofs hinsichtlich reformatorischer Maßnahmen festzustellen.
Im Niederstift Münster hingegen, dessen geistliches Oberhaupt Franz als Bischof von Osnabrück war, dem auch die kirchliche Jurisdiktion in diesem Gebiet zustand, nahmen 1543 die meisten Gemeinden seine Osnabrücker Landkirchenordnung an. Hier scheint sich also bereits in den Jahren zuvor ebenfalls die lutherische Lehre verstärkt verbreitet zu haben.