Hinweise zum Formblatt 5
Hinweise zum Formblatt 5

Informationen zum BAföG für Studierende der Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch

Studierende, die BAföG beziehen, müssen zum Ende ihres 4. Fachsemesters einen bestimmten Studienfortschritt und -erfolg nachgewiesen haben, um die Förderung auch über 4. Fachsemester hinaus weiterhin zu erhalten. Der Nachweis erfolgt über das sogenannte Formblatt 5 (Leistungsnachweis gem. §48 BAföG) des BAföG-Amtes, den die zuständige Studienfachberatung unterschreibt.

Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG erhalten und auf die Förderung angewiesen sind, ist es also von größter Wichtigkeit, dass Sie Ihr Studium von Anfang an strukturiert planen und zügig studieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie aufgrund zu geringer Sprachkenntnisse noch nicht sofort mit den sprachpraktischen Veranstaltungen des Grundlagenmoduls beginnen können. Suchen Sie gerne schon ab dem 2. Fachsemester regelmäßig die Studienfachberatung auf, um gemeinsam mit ihr anhand des jeweiligen Leistungsstandes das nächste Semester zu planen.

Welche Veranstaltungen für die Fächer der Romanistik nach dem 4. Fachsemester absolviert sein müssen, entnehmen Sie den nachfolgenen Angaben. Damit die Studienfachberatung das Formblatt 5 für Sie unterschreiben kann, legen Sie Ihr Transcript of Records zusammen mit dem Formblatt 5, das Sie im oberen Teil schon ausgefüllt haben, vor (das kann in einer Sprechstunde oder auch per Mail und den zugehörigen PDF-Dokumenten erfolgen).

Um eine nahtlose Förderung zu gewährleisten, sollten Sie das Formblatt 5 spätestens einen Monat vor Beginn Ihres 5. Semesters (also Anfang September) beim BAföG-Amt einreichen, damit Sie direkt im Anschluss an das 4. Fachsemester ohne Verzögerung weiterhin Zahlungen erhalten. Achten Sie darauf, dass Leistungen rechtzeitig verbucht sein müssen (Sie müssen insbesondere rechtzeitig eventuell noch offene Hausarbeiten abgeben - auch in Absprache mit der Lehrperson bezüglich der benötigten Korrekturzeiten!).
Noch einfacher ist es, wenn Sie den Nachweis schon im Laufe der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters einreichen, um auf diese Weise die frühzeitige Bearbeitung des Antrags und damit die nahtose Fortzahlung Ihrer Förderung zu gewährleisten. Da zu diesem Zeitpunkt Leistungen häufig noch nicht verbucht sind, reicht es aus, die Leistungen des 3. Fachsemesters nachzuweisen. Informieren Sie sich ggf. beim BAföG-Amt, welche Fristen für den Nachweis der Leistungen des 3. Fachsemesters gelten.

  • Bachelor 2018 (Studienbeginn ab WS 18/19)

    Für die Fächer der Romanistik sind zum Ende des 4. Fachsemesters folgende Module als bestanden nachzuweisen:

    ZFB und BA BK:
    Grundlagenmodul, beide Aufbaumodule, Romanisches Mehrsprachigkeitsmodul, beide Vertiefungsmodule (ohne MAP). Zwei Leistungen dürfen fehlen (das bedeutet: zwei einzelne Veranstaltungen aus den Modulen brauchen noch nicht absolviert worden zu sein).

    BA HRSGe:
    Grundlagenmodul, beide Aufbaumodule, beide Vertiefungsmodule (ohne MAP). Zwei Leistungen dürfen fehlen (das bedeutet: zwei einzelne Veranstaltungen aus den Modulen brauchen noch nicht absolviert worden zu sein).

    Sollten Sie bereits einen Nachweis über die Leistungen des 3. Fachsemesters benötigen, so müssen folgende Nachweise erbracht sein:

    ZFB und BA BK:
    Grundlagenmodul, beide Aufbaumodule, Romanisches Mehrsprachigkeitsmodul, eine Veranstaltung aus einem der Vertiefungsmodule. Zwei Leistungen dürfen fehlen (das bedeutet: zwei einzelne Veranstaltungen aus den Modulen brauchen noch nicht absolviert worden zu sein).

    BA HRSGe:
    Grundlagenmodul, beide Aufbaumodule. Zwei Leistungen dürfen fehlen (das bedeutet: zwei einzelne Veranstaltungen aus den Modulen brauchen noch nicht absolviert worden zu sein).

  • Bachelor LABG 2009 (Studienbeginn zwischen WS 11/12 und SS 18)

    Für die Fächer der Romanistik sind zum Ende des 4. Fachsemesters folgende Module als bestanden nachzuweisen:

    ZFB und BA BK:
    Grundlagenmodul, beide Aufbaumodule, Zusatzsprachenmodul, sprachl. Strukturmodul, Vertiefungsmodul (Lit. oder Ling., ohne MAP). Ein Nachweis darf fehlen (das bedeutet: eine einzelne Veranstaltung eines Moduls braucht noch nicht absolviert worden zu sein).

    BA HRSGe:
    Grundlagenmodul, beide Aufbaumodule, Vertiefungsmodul (Lit. oder Ling., mit MAP). Ein Nachweis darf fehlen (das bedeutet: eine einzelne Veranstaltung eines Moduls braucht noch nicht absolviert worden zu sein).

    Sollten Sie bereits einen Nachweis über die Leistungen des 3. Fachsemesters benötigen, so müssen folgende Nachweise erbracht sein:

    ZFB und BA BK:
    Grundlagenmodul, beide Aufbaumodule, romanische Zusatzsprache I, Grammatik III oder Explication de textes/Commento di testi/Comentario de textos. Ein Nachweis darf fehlen (das bedeutet: eine einzelne Veranstaltung eines Moduls braucht noch nicht absolviert worden zu sein).

    BA HRSGe:
    Grundlagenmodul, beide Aufbaumodule. Ein einzelner Veranstaltungsnachweis aus einem Modul darf fehlen, jedoch nicht: Übersetzung I. Diese Veranstaltung muss in jedem Falle erbracht sein.