Magister Hauptfach "Philosophie"


In den Studiengang Magister Hauptfach kann man sich einschreiben bis einschließlich WiSe 2005 / 06. Dieser Studiengang läuft dann aus und wird durch den BA ersetzt. Das Studium umfasst insgesamt 70 SWS. Entsprechend der auslaufenden Lehramtsstudiengänge werden im Magister-Studiengang die Teilbereiche A – C sowie die Teilgebiete A 1, 2 etc. unterschieden.

Grundstudium

Insgesamt müssen bis zur Zwischenprüfung mindestens 36 Semesterwochenstunden (SWS) nachgewiesen werden. Verpflichtend sind:

  • die erfolgreiche Teilnahme am Logikkurs (Vorlesung plus Übung). Dieser wird mit einer Klausur abgeschlossen;
  • die Teilnahme am Grundkurs Praktische Philosophie I (Vorlesung und ein zugeordnetes Proseminar);
  • die Teilnahme am Grundkurs Praktische Philosophie II (Vorlesung und ein zugeordnetes Proseminar);
  • die Teilnahme am Grundkurs Theoretische Philosophie I (Vorlesung und ein zugeordnetes Proseminar);
  • die Teilnahme am Grundkurs Theoretische Philosophie II (Vorlesung und ein zugeordnetes Proseminar);
  • die Teilnahme an einem Seminar aus den Bereichen A 4 oder C 2-7.

In Zukunft werden die Grundkurse nicht mehr eigens ausgewiesen. Bitte beachten Sie die Informationen auf dieser Seite. 

Darüber hinaus ist die Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 Semesterwochenstunden zu belegen.

Verpflichtend sind drei Proseminarscheine, davon einer aus der Praktischen Philosophie, einer aus der Theoretischen Philosophie und einer aus den Teilgebieten A 4 oder C 2-7 nach Wahl.

Verpflichtend ist ebenso der Leistungsnachweis im Logik-Kurs, der mit einer Klausur abgeschlossen wird.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus der Logik-Klausur und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Die Logik-Klausur findet im Anschluss an die Logik-Veranstaltung statt und gilt als vorgezogener Teil der Zwischenprüfung. Die mündliche Prüfung umfasst den Stoff der Grundkursvorlesungen und bezieht sich vor allem auf zwei Themen, die der Prüfling im Einvernehmen mit dem Prüfer/der Prüferin vorschlagen darf. Die Themen müssen aus unterschiedlichen Epochen stammen, ein Thema muss aus der Praktischen Philosophie und ein Thema aus der Theoretischen Philosophie gewählt werden. Die Zwischenprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Hauptstudium

Insgesamt müssen im Hauptstudium mindestens 34 SWS belegt werden. Es müssen vier Leistungsnachweise aus vier verschiedenen Teilgebieten und mindestens zwei verschiedenen Epochen erworben werden. Darüber hinaus ist die Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen im Umfang von 26 SWS zu belegen.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus der Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit sowie aus einer mündlichen Prüfung. Für die Hausarbeit stehen vier Monate zur Verfügung. Die mündliche Prüfung von 45 Minuten bezieht sich auf drei Themen aus verschiedenen Teilgebieten und mindestens zwei Epochen.

 

Lehramt (LPO 98)

Magister-Hauptfach

Magister-Nebenfach

Sprachvoraussetzung

 

Latinum oder Graecum (bis Zwischenprüfung)

2 Fremdsprachen, dabei Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (3 Semester Kurs) oder als Äquivalent Lateinkenntnisse (2 Semester Kurs) + griechische Terminologie (bis Zwischenprüfung)

funktionale Kenntnisse in 2 Fremdsprachen (bis Zwischenprüfung)

SWS

GS

30 SWS

36 SWS

20 SWS

Grundstudium

(1. - 4. Semester)

Belegung

20 SWS (Logik + Grundkurse)

+ 2 SWS (Veranstaltung aus A4 oder C2-7)

+ 8 SWS (Besuch weiterer Veranstaltungen)

= 30 SWS

20 SWS (Logik + Grundkurse)

+ 2 SWS (Veranstaltung aus A4 oder C2-7)

+ 14 SWS (Besuch weiterer Veranstaltungen)

= 36 SWS

20 SWS (Logik + Grundkurse)

Pflicht/Wahlpflicht nach Studienordnung: Es wird ein 4-semestriger Zyklus von Einführungsvorlesungen angeboten (= 8 SWS), denen jeweils alternativ mehrere Proseminare zur Vertiefung des Stoffes zugeordnet werden (= 8 SWS). Die Einführungsvorlesungen umfassen die Bereiche Theoretische Philosophie I (C1, B1) und II (B1, 3, 4) sowie Praktische Philosophie I (A1, 2) und II (A3). Obligatorisch für das Grundstudium ist außerdem eine Logik-Vorlesung mit Übung (= 4 SWS), in der Grundkenntnisse im Umgang mit formallogischen Instrumentarien erworben werden. Die Klausur im Anschluß an die Logik-Pflicht­ver­an­staltung gilt als vorgezogener Teil der Zwischenprüfung bei Hauptfachstudenten. Hinzu kommen weitere 10 SWS, von denen 2 SWS ein Proseminar aus den Bereichen A4 oder C2-7 sein muss. (8 SWS + 8 SWS + 4 SWS + 10 SWS = 30.)

Grundstudium

Scheine

3 Proseminar-Scheine

4 Proseminar-Scheine

2 Proseminar-Scheine

1 x theoretische. Philosophie

(C1, B1, B3/4)

1 x praktische Philosophie

(A1, A2, A3)

1 x sonstige Teilgebiete

(A4, C2-7)

1 x theoretische. Philosophie

(C1, B1, B3/4)

1 x praktische Philosophie

(A1, A2, A3)

1 x sonstige Teilgebiete

(A4, C2-7)

1 x PS-Logik (mit Klausur)

1 x theoretische Philosophie

1 x praktische Philosophie

Zwischenprüfung

Logik-Klausur

 

(vorgezogen als studienbegleitende Leistung)

 

30 Minuten mündliche Prüfung

30 Minuten mündliche Prüfung

2 Leistungsnachweise

    Stoff des Einführungszyklus

    Je ein Thema aus der theoret. und prakt. Philosophie kann vorgeschlagen werden (aus unterschiedlichen Epochen)

    Stoff des Einführungszyklus

    Je ein Thema aus der theoret. und prakt. Philosophie kann vorgeschlagen werden (aus unterschiedlichen Epochen)

    der zweite LN dient als studienbegleitende Zwischen-prüfung

SWS

HS

+ 30 SWS

+ 34 SWS

+ 15 SWS

Hauptstudium

Belegung

2 SWS (Hauptseminar Fachdidaktik + LN)

+ 4 SWS (Hauptseminare + LN)

+ 4 SWS (Hauptseminar + qualifizierter LN)

+ 20 SWS (Besuch weiterer Veranstaltungen)

= 30 SWS

(+ ggf. 2-4 SWS Schulprakt. Studien)

8 SWS (Hauptseminare + LN)

26 SWS (Besuch weiterer Veranstaltungen)

= 34 SWS

4 SWS (Hauptseminare + LN)

11 SWS (Besuch weiterer Veranstaltungen)

= 15 SWS

Hauptstudium

Scheine

3 Leistungsnachweise

 

(davon 1 Didaktik)

 

+ 2 qual. Studiennachweise

 

(LPO § 8 2b, aus 5 verschiedenen Teilgebieten und aus mindestens 2 Epochen)

4 Leistungsnachweise

 

(aus 4 verschiedenen Teilgebieten und aus mindestens 2 Epochen)

2 Leistungsnachweise

 

(aus verschiedenen Teilgebieten)

SWS
insgesamt

= 60 SWS

= 70 SWS

= 35 SWS