Philosophie/Praktische Philosophie (GyGe)

Das Studium umfasst mindestens 66 SWS plus Schulpraktische Studien. Mindestens 8 SWS entfallen auf fachdidaktische Studien. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

Grundstudium 

Das Grundstudium des Studiengangs GyGe verläuft genau so wie das Grundstudium für Philosophie Sek. II. Insgesamt müssen bis zur Zwischenprüfung 32 SWS belegt werden, darunter auch die Grundkursveranstaltungen. Verpflichtend sind 3 Proseminarscheine, einer aus der Theoretischen Philosophie, einer aus der Praktischen Philosophie und einer aus einem weiteren Teilbereich (A4 oder C 2-7). Der Logik-Schein ist ebenso verpflichtend.

In Zukunft werden die Grundkurse nicht mehr eigens ausgewiesen. Bitte beachten Sie die Informationen auf dieser Seite.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus der Logik-Klausur und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Die Logik-Klausur findet im Anschluss an die Logik-Veranstaltung statt und gilt als vorgezogener Teil der Zwischenprüfung. Die mündliche Prüfung umfasst den Stoff der Grundkursvorlesungen und bezieht sich vor allem auf zwei Themen, die der Prüfling im Einvernehmen mit dem Prüfer/der Prüferin vorschlagen darf. Die Themen müssen aus unterschiedlichen Epochen stammen, ein Thema muss aus der Praktischen Philosophie und ein Thema aus der Theoretischen Philosophie gewählt werden. Die Zwischenprüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

Studiennachweise des Hauptstudiums können erst nach Abschluss des Grundstudiums und bestandener Zwischenprüfung erworben werden.

Hauptstudium

Insgesamt müssen im Hauptstudium mindestens 34 SWS belegt werden. Ab jetzt werden vier Module studiert, die sich jeweils über zwei Semester erstrecken. Es sind folgende Module zu studieren:

  • „Didaktik“ (D) als Pflichtmodul im Umfang von 8 SWS. Dieses Modul sollte im 5. und 6. Semester studiert werden. Dieses Modul wird um eine zusätzliche soziologische Pflichtveranstaltung (2 SWS) aus dem erziehungswissenschaftlichen Modul „Bildung und Erziehung im historisch-gesellschaftlichen Kontext“ erweitert, wenn nicht Soziologie als gesellschaftliches Fach im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums studiert wird.
  • „Wahrheit und Wirklichkeit“ (W) als Pflichtmodul im Umfang von 8 SWS.
  • „Mensch und Kultur“ (M) als vertieftes Pflichtmodul im Umfang von 10 SWS. In das Modul M sind zwei Veranstaltungen aus dem Bereich der Religionswissenschaften integriert.
  • ein Freies Modul (F) im Umfang von 8 SWS. Hier muss man alle Veranstaltungen des Moduls besuchen, das man begonnen hat; man kann nicht beliebig verschiedene Inhalte in das Freie Modul einspeisen (wenn man z. B. als F-Modul „Antike“ gewählt hat, muss man auch 8 SWS zum Schwerpunkt „Antike“ studieren).

In allen vier Modulen ist ein Leistungsnachweis (durch Hausarbeit, Essays, Präsentation mit Ausarbeitung etc.) zu erbringen. Mindestens ein Leistungsnachweis muss durch eine Hausarbeit erworben werden. Die Modulnachweise werden erst ausgestellt, wenn das Studium des gesamten Moduls ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Eine Anmeldung für die Teile der Staatsexamensprüfung, die sich auf drei der vier zu studierenden Module beziehen, kann erst erfolgen, wenn die entsprechenden Leistungsnachweise vorliegen. Für die Prüfung im Modul D muss der LN im Modul D vorliegen, für die Anmeldung der ersten fachwissenschaftlichen Modulprüfung müssen zwei fachwissenschaftliche Leistungsnachweise vorliegen, und bis zur zweiten fachwissenschaftlichen Modulprüfung muss dann auch der dritte fachwissenschaftliche LN vorliegen.

Kernpraktikum

Es müssen schulpraktische Studien im Umfang von insgesamt 10 Wochen absolviert werden. Diese Studien kann man im Fach Philosophie/Praktische Philosophie, oder aber im anderen Unterrichtsfach oder im Rahmen der Erziehungswissenschaft absolvieren. Das Praktikum wird durch vor und nachbereitende Veranstaltungen begleitet, die in Verbindung zum Modul D stehen. Diese Begleitzeiten umfassen ca. 10 SWS, die sich aus Seminarstunden, Vorbereitungszeiten oder Zeiten für eigene Studien zusammensetzen. Im Fach Philosophie gibt es vier Möglichkeiten, schulpraktische Studien im Rahmen des Kernpraktikums und begleitet von Lehrveranstaltungen (jeweils 2 SWS) durch zu führen. Es gibt das „kleine Intensiv-Kernpraktikum“ (Seminar plus Hospitationen im Umfang von einer Woche oder 20 Unterrichtsstunden), das „große Intensiv-Kernpraktikum“ (Seminar plus Blockpraktikum im Umfang von vier Wochen), die Kombination des „kleinen“ und „großen“ Praktikums sowie „das begleitete Kernpraktikum“, bei dem man im Rahmen eines fachdidaktischen Seminars Hospitationsaufgaben bekommt und selbständig durchführt.

Die Erste Staatsprüfung – kumulativ als studienbegleitende Modulprüfung

Die Staatsprüfung findet nicht mehr am Ende des Studiums, sondern studienbegleitend statt. Das heißt, dass drei der Module im Hauptstudium jeweils mit einer Modulabschlussprüfung beendet werden müssen, die als Prüfungen die Erste Staatsprüfung bilden. Zwei Prüfungen, entsprechend zwei Modulprüfungen, erfolgen schriftlich, eine mündlich (45 Minuten über Themen des gesamten Moduls). Die Modulabschlussprüfung im Modul D muss schriftlich durchgeführt werden. Die letzte Modulprüfung sollte eine mündliche Prüfung sein.

Angaben zu den Modulbeauftragten finden Sie hier.

Möglicher Studienplan für das Hauptstudium

Der folgende Studienplan beschreibt eine Möglichkeit, das Hauptstudium zu absolvieren. Hauptstudium, 5 Semester, (mind.) 34 SWS (§ 11 StO Pl/PP für GyGe)

(Beachten Sie bitte die Tabelle am Ende.)

Erwerb des weiteren Lehramts Praktische Philosophie GHRGe

Wer zusätzlich die Befähigung für das Lehramt an Grund , Haupt , Realschulen und den Klassen 5-10 der Gesamtschulen erwerben will, muss zusätzliche Studien im Umfang von 20 SWS erbringen. Verpflichtend sind ein Leistungsnachweis sowie zwei Prüfungsleistungen, von denen eine schriftlich und eine mündlich im Umfang von 30 Minuten Dauer erbracht werden muss.

Erweiterungsprüfung (GyGe als 3. Fach)

Für Philosophie/Praktische Philosophie als 3. Fach müssen Studien im Umfang von 32 bzw. 34 SWS absolviert werden (wenn man das Modul M studiert). Davon müssen im Grundstudium 8 SWS, im Hauptstudium 24 oder 26 SWS studiert werden (wenn man das Modul M studiert). Im Hauptstudium sind entsprechend zwei fachwissenschaftliche Module und das Modul D zu studieren. Es müssen zwei Leistungsnachweise erworben werden, einer in einem fachwissenschaftlichen Modul und einer im Modul D.

Die Prüfung entspricht der Ersten Staatsprüfung im Studiengang GyGe; d.h. es sind in allen drei studierten Modulen zentrale Modulprüfungen abzulegen. Die Prüfung im D-Modul erfolgt schriftlich, von den beiden fachlichen Modulprüfungen findet eine schriftlich und eine mündlich statt.

Semester

Modul

Modulbereich (vgl. § 5(3/6))

Wochen-
stunden (SWS)

Leistungen für Leistungsnach-
weise / Prüfungen

 

1.-4. Semester

Das Grundstudium ist noch nicht modularisiert!

5. Semester (WiSe)

Modul D

1 Kernveranstaltung: Vorlesung

1 Veranstaltung: Übung zur Vorlesung oder Seminar

4 SWS

1 Leistungsnachweis

Modul M

1 Kernveranstaltung: Vorlesung

1 Veranstaltung

4 SWS

1 Leistungsnachweis

6. Semester (SoSe)

Modul D

ggf. 1 Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs Soziologie, falls nicht durch das Erziehungswissenschaftliche Studium abgedeckt (§ 11 (3))

(2 SWS)

 

Modul F

1 Kernveranstaltung. Vorlesung

1 Veranstaltung

4 SWS

1 Leistungsnachweis

 

Modul D

2 Veranstaltungen

4 SWS

schriftliche Examens-Prüfung des Moduls D (§ 11 (3))

Modul M

1 Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs

2 SWS

 

7. Semester (WiSe)

Modul W

1 Kernveranstaltung: Vorlesung

1 Veranstaltung

4 SWS

1 Leistungsnachweis

Modul M

2 Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs Religionswissenschaft (§ 11 (4))

4 SWS

 

Modul F

2 Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs

4 SWS

schriftliche Examens-Prüfung des Moduls F

8. Semester (SoSe)

Modul W

2 Veranstaltungen

4 SWS

mündliche Examens-Prüfung des Moduls M

parallel ggf. Anfertigung der schr. Hausarbeit (§ 14 (1), h)