(Studienbeginn: WiSe 1998/99 bis SoSe 2003; mit Ergänzungsmöglichkeit für Sek. I)
In diesem Studiengang, in den man sich zwischen dem WiSe 1998/99 und dem SoSe 2003 einschreiben konnte, erwirbt man das Lehramt Philosophie für die Sek. II mit der Möglichkeit der Ergänzung des Lehramts für die Sek. I. Dieser Studiengang läuft aus und wird durch das neue BA/MA-Modell ersetzt. Das Studium umfasst 60 Semesterwochenstunden plus Schulpraktische Studien. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungen 9 Semester.
Grundstudium
Insgesamt müssen bis zur Zwischenprüfung mindestens 30 Semesterwochenstunden (SWS) nachgewiesen werden. Verpflichtend sind:
- die erfolgreiche Teilnahme am Logikkurs (Vorlesung plus Übung). Dieser wird mit einer Klausur abgeschlossen;
- die Teilnahme am Grundkurs Praktische Philosophie I (Vorlesung und ein zugeordnetes Seminar);
- die Teilnahme am Grundkurs Praktische Philosophie II (Vorlesung und ein zugeordnetes Seminar);
- die Teilnahme am Grundkurs Theoretische Philosophie I (Vorlesung und ein zugeordnetes Seminar);
- die Teilnahme am Grundkurs Theoretische Philosophie II (Vorlesung und ein zugeordnetes Seminar);
- die Teilnahme an einem Seminar aus den Bereichen A 4 oder C 2-7.
In Zukunft werden die Grundkurse nicht mehr eigens ausgewiesen. Bitte beachten Sie die Informationen auf dieser Seite.
Darüber hinaus ist die Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden zu belegen.
Verpflichtend sind drei Proseminarscheine, davon einer aus der Praktischen Philosophie, einer aus der Theoretischen Philosophie und einer aus einem der übrigen Teilgebiete A 4 und C 2-7 nach Wahl. Verpflichtend ist ebenso der Leistungsnachweis im Logik-Kurs, der mit einer Klausur abgeschlossen wird.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus der Logik-Klausur und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Die Logik-Klausur findet im Anschluss an die Logik-Veranstaltung statt und gilt als vorgezogener Teil der Zwischenprüfung. Die mündliche Prüfung umfasst den Stoff der Grundkursvorlesungen und bezieht sich auf zwei weitere Themen, die der Prüfling im Einvernehmen mit dem Prüfer/der Prüferin vorschlagen darf. Die Themen müssen aus unterschiedlichen Epochen stammen, ein Thema muss aus der Praktischen Philosophie und ein Thema aus der Theoretischen Philosophie gewählt werden. Die Zwischenprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Studiennachweise des Hauptstudiums können erst nach Abschluss des Grundstudiums und bestandener Zwischenprüfung erworben werden.
Hauptstudium
Insgesamt müssen im Hauptstudium mindestens 30 SWS belegt werden. Es sind Studien in 5 Teilgebieten nachzuweisen (im Umgang von jeweils mindestens 4 SWS), ein Teilgebiet davon ist vertieft zu studieren (6-10 SWS). Eines der 5 Teilgebiete ist der Fachdidaktik zu entnehmen.
Insgesamt müssen drei Leistungsnachweise aus drei verschiedenen Teilgebieten und mindestens zwei verschiedenen Epochen erworben werden. Einer von den Leistungsnachweisen muss in der Didaktik erworben werden.
In den zwei weiteren Teilgebieten muss ein qualifizierter Studiennachweis erworben werden.
Zudem sind in diesem Studium Schulpraktische Studien im Umfang von 2 – 4 SWS zu absolvieren. Diese Studien kann man im Fach Philosophie, oder aber im anderen Unterrichtsfach oder im Rahmen der Erziehungswissenschaft absolvieren. Empfohlen wird, diese zu Beginn des Hauptstudiums durchzuführen. Sie sind in das fachdidaktische Studium integriert.
Die Erste Staatsprüfung
Die Prüfung besteht ggf. aus der Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit sowie aus einer vierstündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten Dauer. Wurde die schriftliche Hausarbeit nicht im Fach Philosophie geschrieben, ist eine weitere Klausur zu schreiben. Insgesamt sind fünf Prüfungsthemen aus verschiedenen Teilgebieten anzugeben. Davon werden zwei Themen in den schriftlichen Prüfungen bearbeitet und drei in der mündlichen Prüfung. Für die Hausarbeit stehen drei Monate zur Verfügung.
Ergänzungsmöglichkeit der Lehrberechtigung für die Praktische Philosophie (Sek. I)
Studierende, die die Lehrberechtigung für das Fach „Praktische Philosophie“ erwerben wollen, müssen im Hauptstudium zusätzlich 12 SWS in der Philosophie, der Religionswissenschaft oder der Didaktik des Faches belegen und zwei Leistungsnachweise, davon einen aus der Didaktik des Faches Praktische Philosophie vorweisen.
In der Staatsprüfung schreiben Sie eine zusätzliche vierstündige Klausur. Auf der Grundlage der bestandenen Sek. I-Prüfung wird auf Antrag die Lehrbefähigung für das Unterrichtsfach Praktische Philosophie erteilt.
Philosophie – Erweiterungsprüfung (3. Fach) / Grundlage: LPO 94 § 29
Für Philosophie als 3. Fach müssen insgesamt 32 SWS studiert werden. Die Aufteilung in Grund und Hauptstudium fällt weg; die Anzahl der Semester, in denen das 3. Fach studiert wird, spielt keine Rolle. Außerdem braucht keine Zwischenprüfung abgelegt zu werden. Damit entfallen die mündliche Prüfung sowie die Logikklausur. Es sind folgende Leistungsnachweise aus den Teilgebieten, die auch im Studiengang des Vollfaches vorgeschrieben sind, vorzulegen:
- 3 Proseminarscheine
- 3 Leistungsnachweise des Hauptstudiums, darunter einer aus dem Gebiet der Fachdidaktik (D1 oder D2)
- 2 qualifizierte Studiennachweise
Die Erste Staatsprüfung
Die Prüfung besteht aus zwei vierstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten Dauer.