Auf dieser Seite (vormals unsere Corona-Seite) informieren wir Sie in Zukunft auch über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen.

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die meisten Informationen zu besonderen Regelungen der Prüfungsorganisation während der Corona-Pandemie wurden von dieser Seite gelöscht, da sie seit dem 01.04.2023 nicht mehr gelten. D.h.: Für alle Prüfungen gelten ab dem SoSe 2023 wieder die Prüfungsbedingungen, die von den regulären Prüfungsordnungen vorgesehen sind. Auch Freiversuche, Bedingungen des Prüfungsrücktritts und Möglichkeiten zur Notenverbesserung sind ab dem SoSe 2023 für alle Prüfungen ausschließlich durch die regulären Prüfungsordnungen geregelt.

Digitale Verfahren

Während der Corona-Pandemie sind viele papierbasierte Arbeitsprozesse des Prüfungsamtes in digitale Verfahren überführt worden. Das möchten wir grundsätzlich beibehalten. In einigen Fällen erfordern jedoch die Prüfungsordnungen die Schriftform.
Leider ist es nicht bei allen Prozessen möglich, digitale Verfahren vollumfassend beizubehalten, weil für manche Prozesse die Schriftform erforderlich ist. Das ergibt sich aus den Prüfungsordnungen und datenschutzrechtlichen Vorgaben. Es betrifft folgende Vorgänge:
Für Einsichtnahmen wird nur in Ausnahmefällen ein Versand via Email möglich sein. In der Regel müssen Sie für eine Einsichtnahme in das Prüfungsamt kommen.
Vorläufige Abschlussdokumente müssen wir Ihnen wieder auf Papier aushändigen. Bitte kommen Sie zur Abholung in unsere Sprechzeiten (oder schicken Sie jemanden mit einer Vollmacht).
Bitte beachten Sie, dass die Ausfertigung von Dokumenten auf Papier u.U. mehr Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt als ein digitaler Versand. Planen Sie darum für die Beantragung von Dokumenten entsprechend mehr Bearbeitungszeit ein.

Online-Prüfungen im SoSe 2023

In Studiengängen mit Prüfungsordnungen, die elektronische oder Online-Prüfungen vorsehen, können diese Formen weiter angeboten werden. Auch in allen anderen Studiengängen hat das Rektorat für das SoSe 2023 diese Möglichkeit geschaffen. Die Entscheidung über den Modus der jeweiligen Prüfung treffen die Fachbereichsräte der Fachbereiche, sofern er nicht schon in den Prüfungsordnungen geregelt ist. Ausschlaggebend für die Entscheidungen der Fachbereiche sind didaktische Gründe zur weiteren Erprobung von Online-Prüfungen.