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Bundeshilfe für Studierende jetzt beantragen!

Studierende in akuter Notlage können Zuschüsse vom Bund als Überbrückungshilfe jetzt per Online-Tool beantragen. Dafür hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der deutschen Studentenwerke ein eigenes Portal geschaffen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die aktuell immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter spielen keine Rolle. Entscheidend sind die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage und das Vorhandensein eines Kontos bei einer deutschen Bank.
Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk in Münster weitergeleitet, bearbeitet und ausgezahlt.

Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden, pro Monat ist ein Antrag erforderlich, der noch innerhalb des Monats gestellt werden muss – für Juni also spätestens am 30. Juni!

Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung! Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten, wessen Konto 0 Euro oder ein Minus aufweist, kann die Höchstsumme von 500 Euro erhalten.

Hier geht’s zum Online-Antrag: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de