Archiv des Autors: Volker Frick

American Medical Association: Journals Backfile Collection

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Mit finanzieller Unterstützung durch das Dekanat konnte die Zweigbibliothek Medizin folgende Zeitschriften-Archive der American Medical Association erwerben:

Archives of dermatology
1.1920 – 133.1997

Archives of family medicine
1.1992 – 9.2001

Archives of general psychiatry
1.1959 – 54.1997

Archives of internal medicine
1.1908 – 157.1997

Archives of neurology / früher AMA Archives of Neurology (and psychiatry)
1.1919 – 81.1959 und 1.1959 – 54.1997, ab 55.1998 als Lizenz

Archives of ophthalmology
1.1929 – 115.1997

Archives of otolaryngology – head & neck surgery
1.1925 – 123.1997

Archives of pediatrics and adolescent medicine / früher (American) Journal of diseases in children
1.1919 – 147.1993, 148.1994 – 151.1997, ab 152.1998 als Lizenz

Archives of surgery
1.1920 – 132.1997

Journal of the American Medical Association : JAMA
1.1883 – 278.1997, ab 279.1998 als Lizenz

Sowohl in der EZB als auch in PubMed sind diese Bestände bereits verlinkt.

Einzelarbeitskabinen: Ab- und Aufbau

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Die seit einem Monat im Monographienlesesaal aufgestellten Testkabinen, die intensiv genutzt wurden, werden am Freitag den 26.11. abgebaut.
Ab Montag den 29.11. bis voraussichtlich Mittwoch den 01.12. werden die aus Studienbeiträgen finanzierten 10 komfortablen Einzelarbeitskabinen an gleicher Stelle aufgebaut.

Wir bitten um Verständnis für den unvermeidbaren Lärm dieser Arbeiten.

PubMed erweitert My NBCI: My Bibliography

PubMed logo

Der neue Service My Bibliography steht allen Nutzern eines My NCBI-Kontos ab sofort zur Verfügung. Ein My NCBI-Konto ist ein personalisiertes Konto, welches neben dem Anlegen einer eigenen Bibliografie auch das Anlegen von Literaturlisten (Collections) ermöglicht.

Aus dem PubMed Send to-Menü, können nun Treffer aus der Ergebnismenge in My Bibliography exportiert werden:

Abb. 1 My Bibliography

Abb. 1 zeigt das „Send to“-Menü mit Auswahl von „My Bibliography“.
Ein Klick auf „Add to My Bibliography“ öffnet die „My NCBI Save to Bibliography“-Seite, Abb. 2:

Abb. 2 My Bibliography

Details und zusätzliche Features, wie das dauerhafte Speichern von Suchanfragen, erhalten Sie unter My NCBI Help.

Bistro eröffnet

Nachdem der Gruppenarbeitsraum im Erdgeschoß der Zweigbibliothek Medizin erweitert wurde, um diesen mit einem Bistro auszustatten, können wir nun mitteilen: Die Umbauarbeiten sind abgeschlossen und das Bistro steht ab sofort zur Verfügung.
Es ist ausgestattet mit Getränkeautomaten für Heiß- und Kaltgetränke. Speisen und Getränke nehmen Sie bitte fürderhin ausschließlich im Bistro ein. Das mit der Aufstellung eines Brötchen- und Snackautomaten beauftragte Universitätsklinikum wird diesen in etwa 2 Wochen aufgestellt haben.
Der bisherige Erfrischungsraum im ersten Obergeschoß der Bibliothek kann ab sofort als Gruppenarbeitsraum genutzt werden.

International Medical College (IMC) – Fortbildungsplattform

Das International Medical College, begründet als Universitätsverbund nebst Partnern, ist eine umfangreiche Online-Fortbildungsplattform und bietet neben dem ersten nach den Bologna-Kriterien international anerkannte Masterstudiengang für Implantologie, Online-Fortbildungen, Präsenz-Fortbildungen und in Kooperation mit der Zahnärztekammer Westfalen Lippe Strukturierte Fortbildungen an. Von Seiten des Universitätsklinikums Münster ist die Klinik und Poliklinik für Mund- und Kiefer-, Gesichtschirurgie beteiligt.

Das IMC WIKI® ist eine frei zugängliche, medizinische, universitäre Online-Enzyklopädie unter der Supervision eines wissenschaftlichen Beirates, der sich aus Universitätsprofessoren zusammensetzt. Es richtet sich an Ärzte, Zahnärzte, Wissenschaftler und Patienten sowie interessierte Personen.

Subito-Bestellservice der ZB Medizin

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Für Bedienstete und Doktoranden der Medizinischen Einrichtungen bietet die Zweigbibliothek Medizin seit Jahren den Bestelldienst Subito an. Die Kosten für die bestellten Artikel übernimmt die Bibliothek. Nachdem man sich über ein Anmeldeformular (online) angemeldet hat, druckt man dieses aus und leitet es via Fax oder Hauspost an die Bibliothek. Nach einem kurzen Check der Daten bekommt man via E-Mail die Bestätigung der Freischaltung für diesen Lieferdienst. Gleichzeitig wird auf die Modalitäten des Bestellverfahrens verwiesen. Da keine Artikel bestellt werden sollen, die in gedruckter Form oder online an der Uni Münster verfügbar sind, bittet die ZB Med alle Subito-Benutzer, ihre Bestellungen anhand unseres Zeitschriftenverzeichnisses (s.u.) zu überprüfen. Als Kontrolle werden alle Bestellungen von der Bibliothek gegengeprüft. Tatsächlich stellt sich dabei heraus, dass oftmals Artikel mühsam über Subito bestellt wurden, die mit einem Mausklick von der Verlagsseite hätten heruntergeladen werden können – und dies in einer sehr viel besseren Qualität. In solchen Fällen machen wir die Besteller freundlich aber bestimmt auf ihre „Fehlbestellung“ aufmerksam – dieses Verfahren ist aufwendig, hat sich aber sehr gut bewährt, was an den konstant niedrigen Fehlbestellungsraten abgelesen werden kann (s.u.). Da Fehlbestellungen zusätzliche und vermeidbare Kosten für die Bibliothek verursachen, kann ein Benutzer auch schon mal für eine Zeitlang von Subito-Service ausgeschlossen werden, wenn er wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, weil er z.B. Artikel von Zeitschriften wie Nature oder NEJM bestellt, die in Münster vorhanden sind.

Da seit 01.01.2008 eine Neufassung des Urheberrechts gilt (insbesondere die Einschränkung der elektronischen Fernleihe) sind die Bestellungen via Subito initial merklich zurückgegangen. Geliefert werden die Artikel, bis auf Ausnahmen (s. auch hier), nicht mehr als pdf, sondern als tiff-Datei oder als Ausdruck (der per Hauspost an die Besteller weitergeleitet wird). Auch die Preise für die einzelne Bestellung haben sich von 5 auf 6,50 Euro deutlich erhöht. Zusammenfassend lässt sich durchaus konstatieren, dass für den Endnutzer die Artikelbestellung schwieriger geworden ist, zumindest wenn via DRM-Verschlüsselung geliefert wird.

Wenn auch das Bestellaufkommen via Subito leicht rückgängig ist, so ist als durchaus positiv zu vermelden, dass der prozentuale Anteil von überflüssigen Artikelbestellungen (da diese gedruckt oder elektronisch vorliegen) von über 15% in den ersten Jahren sich seit längerem bei unter 5% bewegt – sicherlich ein Erfolg der hie und da als penetrant empfundenen Kontroll-Emails mit Hinweisen auf die Zugriffsmöglichkeiten vor Ort.

Häufige Probleme im Zusammenhang mit dem Subito-Bestellverfahren sind:

  • die persönlichen Zugangsdaten sind nicht mehr bekannt: Bitte melden Sie sich nicht erneut an, sondern kontaktieren Sie uns per Email, wir senden Ihnen dann Ihre Zugangsdaten umgehend zu.
  • die Anmeldung zum Bestellen eines Artikels erfolgt an falscher Stelle: Die Subito-Bestellseite der ZB Medizin befindet sich hier
  • Artikel werden bestellt, obwohl diese elektronisch verfügbar sind: Bitte prüfen Sie, ob Sie sich im Rechnernetz der Universität befinden und wählen sich eventuell von zuhause aus dort ein

Vermeidung von Fehlbestellungen: Starten Sie Ihre Recherche mit der Zeitschriftensuche der ZB Med und erweitern Sie die Suche mit einem Klick auf die Buttons für

bzw.
Der erste, rote Button steht für die deutschlandweite Datenbank EZB für die Online-Zeitschriften und der zweite, orange Button für die deutschlandweite Datenbank ZDB für die Print-Zeitschriften. Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie einen Artikel bestellen dürfen, melden Sie sich vor einer Bestellung.

Zeitschriften vor 1985 wieder verfügbar

Die ausgelagerten Zeitschriftenbestände der ZB Medizin vor 1985 sind nun wieder verfügbar. Unter Angabe der Signatur, die Sie im OPAC finden, können Zeitschriftenbände vor 1985 an der Leihstelle oder mit diesem Online-Formular bestellt werden. Die bestellte Bände stehen Ihnen innerhalb von 1-3 Tagen zur Verfügung.

Wahrung Ihrer Rechte an der eigenen Publikation

Autorinnnen und Autoren sollten ihre Ansprüche bis zum 31.12.2007 geltend machen.

Am 1.1.2008 tritt bundesweit ein überarbeitetes Urheberrechtsgesetz in Kraft. [Siehe auch die Meldung von Heise Online]. In dem neuen Paragraphen 137 ist geregelt, dass den Verlagen rückwirkend automatisch die Rechte an seinerzeit unbekannten Nutzungsarten zufallen. Dies betrifft auch die Online-Verwertung alter Publikationen im Internet. Betroffen sind Veröffentlichungen von 1966 bis 1994.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt: Hat ein Verfasser einem Verlag zwischen dem 1.1.1966 und dem 31.12.1994 ein umfassendes und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen, darf der Verlag dieses nun auch im Internet zugänglich machen. Damit hat zukünftig weder die Institution noch der Autor selbst das Recht, die Publikation online anzubieten.

Insbesondere bis zum 31.12.2007 besteht jedoch die Möglichkeit, seine Rechte als Verfasser zu wahren und darüber zu verfügen! Hier besteht also Handlungsbedarf. Weitere Informationen und Vordrucke zur Wahrung Ihrer Ansprüche finden Sie hier.

Dr. Oliver Obst erläutert:

1. Als Forscher und Privatperson ist man vom neuen Recht (NR) wie folgt betroffen: a) Artikel vor 1995 könnte man nach altem Recht ohne Zustimmung der Verlage auf seiner Webseite veröffentlichen. Aber auch so geben einem die meisten Verlage das Recht dazu. Artikel nach 1995 bedürfen immer der Erlaubnis des Verlags. Die Frist 31.12. ist also nur für die Autoren interessant, die Artikel vor 1995 unbedingt auf dem Internet publizieren oder in Repositories wie MIAMI ablegen wollen. b) Werden neue Nutzungsarten erfunden (z.B. – ich fingiere – im Jahr 2020 automatische Wissensextraktion aus Forschungsartikeln), muss der Autor dann Widerspruch einlegen, wenn er davon (finanziell) profitieren will. Ansonsten geht das Nutzungsrecht automatisch ohne Erlaubnis des Autor auf den Verlag über und muss von diesem nicht abgegolten werden.

2. a) ist juristisch einwandfrei und zwingend: Jeder Autor wusste nach 1995 von der Nutzungsart „digitale Publikation“ und hat dem mit seiner Unterschrift quasi „zugestimmt“. b) ist politisch natuerlich eine (kleine) Entmachtung des Autors gegenüber den Verlagen, die der Ökonomie und der besseren Lobby in Berlin geschuldet ist, und die ein weiterer Beleg dafür ist, dass es beim NR nicht um den Schutz des geistigen Eigentums geht, sondern nur ums Geschäft: Also: Aufpassen, wenn neue Nutzungsarten entstehen und ev. Widerspruch einlegen.

Hintergründe und Details zur Urheberrechtsreform bietet das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“.
Bei weiteren Fragen zum Thema Online-Publikationen wenden Sie sich bitte an Dr. Stephanie Klötgen (Telefon: 83 – 2 55 28, E-Mail: stephanie.kloetgen@uni-muenster.de)

Übrigens: Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Urheberrechtsgesetz am 01.01.2008 sind auch Einschränkungen der beiden Fernleihdienste Normale Online-Fernleihe (Info der ULB) und subito (Info der ZB Med) verbunden.

Ältere Zeitschriftenbestände der ZB Medizin weiterhin nicht verfügbar

Die ausgelagerten Zeitschriftenbestände der ZB Medizin vor 1985 sind leider weiterhin nicht verfügbar. Laut Info-Plattform Bau der ULB werden die entsprechenden Arbeiten am Außenmagazin Georgskommende „voraussichtlich noch bis Ende Januar dauern.“

Dringend notwendige Zeitschriftenartikel dieser Jahrgänge können über die Onlinefernleihe/subito bestellt werden. Bitte die Anleitungen hierfür beachten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verbundkatalog NRW, Suchportal DigiBib, Fernleihe nicht verfügbar

In der Zeit vom 26.07. (ab ca. 16:00 Uhr) bis zum 30.07. (bis ca. 18:00 Uhr) stehen der HBZ-Verbundkatalog NRW und das Suchportal DigiBib nicht zur Verfügung. Fernleihbestellungen für Bücher und Zeitschriftenaufsätze sind in dieser Zeit leider auch nicht möglich.
Bei den über das HBZ angebotenen Fachdatenbanken kann es ebenfalls zu Ausfällen kommen.

Grund für die ungewöhnlich lange Unterbrechung sind umfangreiche Umbauarbeiten im Rechenzentrum des Hochschulbibliothekszentrums (HBZ) NRW in Köln.

Ich hätte da mal eine Frage: Reprint Requests

Frage:
Häufig werde ich als Autor um die Übersendung von .pdf Reprints meiner Artikel gebeten. Diesen Bitten komme ich in der Regel gerne nach, da es sich hierbei meist um Interessenten aus Ländern mit eingeschränktem Zugang zu medizinischer Information handelt und ich diesen unkomplizierten und direkten Weg zur Information selbst gelegentlich nutze. Nun werde ich erstmal von einer Bibliothek direkt angeschrieben, wobei im Namen eines Dritten die Übersendung des .pdf eines Artikels von mir erbeten wird. Würde ich mich eigentlich strafbar machen, wenn ich diesem Wunsch nachkommen würde?

Antwort:
Es hängt von der Zeitschrift ab, manche Verlag erlauben das, andere nicht. Die von Ihnen genannte Zeitschrift wird von Lippincott/Ovid publiziert, hier gibt es keine Probleme mit der Übermittlung der .pdf-Datei. Bei anderen Verlagen müssen Sie sich erst eine schriftliche Erlaubnis holen. Nähere Infos finden Sie im Weblog medinfo.

Nachfrage:
Warum stellen wir dann eigentlich nicht einen Studenten ein, der für Bibliotheksbenutzer extravagante .pdf direkt von den Autoren anfordert? Wäre doch sicher billiger als hässlich gescannte SUBITO-Dokumente zu bestellen, oder?

Antwort:
Ja, genau dies haben sich auch schon andere gefragt. Das erscheint naheliegend. Aber tätsächlich gibt es da einige Untiefen:

– nur ca. 1/3 aller Anfragen werden erfüllt
– manche schicken nur das gedruckte Paper (aus den erwähnten rechtl. Gründen)
– man muss warten
– es macht von der Effizienz wenig Sinn, hier jemand dazwischen zu schalten. In der Zeit, wo sie den Studenten anmailen, haben Sie den Autor auch selbst angeschrieben (aber man könnte das ev. mit Pubmed/SFX automatisieren)
– subito **garantiert** einfach die Lieferung in 24/72 Stunden, das bietet kein anderer Service und das ist vielen wichtiger als ein echtes PDF
– letztendlich ist ein Studentenservice wahrscheinlich noch nicht mal kostengünstiger
– aber was am wichtigsten ist: Es ist nur zwischen Autoren (in einigen Fällen) erlaubt. Die erste Bibliothek, die so einen Service offiziell anbietet, würde sofort Schwierigkeiten mit den Verlagen bekommen.