Studienverlauf

Hier finden Sie eine Übersicht der sechs Regelsemester des Bachelors mit den in den jeweiligen Abschnitten zu erbringenden Prüfungsleistungen und einer kurzen Beschreibung des Semester. Eine beispielhafte Übersicht über den Verlauf des Studiums können Sie dem Studienverlaufplan entnehmen.

Falls Sie neben dem LL.B. auch die Erste Juristische Prüfung ("1. Staatsexamen") anstreben, können Sie das Bachelorstudium auch auf das anschließende Studium der Rechtswissenschaften ausrichten. Die Möglichkeit des parallelen Studiums wird bei den "Voraussetzungen und Bewerbung" näher erläutert. Für weitere Informationen bzw. bei Fragen zu Ihrer individuellen Studienplanung kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Curriculum keine zwingende Vorgabe ist, sondern es sich dabei um eine Empfehlung handelt. Eine individuelle Gestaltung der Reihenfolge, in der die Veranstaltungen absolviert werden, ist – vorbehaltlich etwaiger Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Veranstaltungen (s. dazu insb. die Modulbeschreibungen in der Prüfungsordnung) – möglich.

Semesterübersicht

  • 1. Semester

    Zu belegende Veranstaltungen: 

    • Deutschsprachige Module: 
      • Grundlinien und Allgemeiner Teil des BGB
      • Römische Grundlagen europäischer Privatrechte
    • Englischsprachige Module 
      • Common Law Legal System
      • Introduction to Common Law Constitutionalism
    • Englische Fachsprachenkurse
      • Sprachkursmodul I, Teil 1: Englischer Fachsprachkurs

    Im Zivilrecht beginnt das Studium mit den rechtlichen Grundlagen und dem allgemeinen Teil des BGB. Die Studierenden erhalten so grundlegende Kenntnisse über den Aufbau einer Privatrechtsordnung.  Zudem werden die Grundlagen des Common Law Privatrechts sowie German and European Private Law gelehrt. Eine allgemeine Einführung in das Common Law Rechtssystem dient als Grundlage, um die vom deutschen System verschiedene Herangehensweise, insbesondere den stärkeren Fokus auf das Fallrecht zu durchdringen. Dies wird durch das Grundlagenfach der römischen Grundlagen europäischer Privatrechte ergänzt. Im öffentlichen Recht lernen die Studierenden die Grundlagen des Common Law Verfassungsrechts als Basis für das spätere vertiefende Studium des Common Law.

  • 2. Semester

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Deutschsprachige Module
      • Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I
      • Europäische Verfassungsgeschichte
    • Englischsprachige Module
      • Public International Law
      • Common Law of Tort
      • Common Law of Contract
      • Constitutional Law (US oder UK)
    • Englische Fachsprachkurse
      • Sprachkursmodul I, Teil 2: Conversation and Presentation Skills for Lawyers

    Im Zivilrecht erwerben die Studierenden aufbauend auf das erste Semester weitergehende Kenntnisse über das Privatrecht des Common Law. Im öffentlichen Recht beschäftigen sich die Studierenden mit den Grundlagen der deutschen und europäischen „Staatsorganisation“, d.h. Prinzipien, Organisation und Verfahren der BRD und der EU. Besonders hervorzuheben ist dabei die innovative Verknüpfung nationaler und europäischer Fragestellungen, die bereits zu Studienbeginn einen direkten Vergleich und das Erkennen gemeinsamer Strukturen ermöglicht und damit ein profunderes Verständnis der verschiedenen Systeme verspricht. Dies wird durch das Grundlagenfach „Europäische Verfassungsgeschichte“ ergänzt, in dem die Studierenden die gemeinsamen Wurzeln der europäischen Verfassungen näher betrachten. Aufbauend auf die Grundlagen zum Common Law Constitutionalism werden in den englischsprachigen Modulen die Grundlagen des Völkerrechts und des Verfassungsrechts in der UK oder den USA vermittelt.

    Hinweis: Bisher im Rahmen der Veranstaltung „Verfassungsgeschichte“ (Grundlagenfach Zwischenprüfung) erbrachte Leistungen können für das Modul „Europäische Verfassungsgeschichte“ angerechnet werden. 

    Hinweis: Für das Modul „Constitutional Law” kommen folgende Veranstaltungen in Betracht:

    • British Constitutional Law (Sommersemester)
    • US Constitutional Law (Gr. 1): Structure of American Government (Wintersemester)
    • US Constitutional Law (Gr. 2): Fundamental Rights (Sommersemester)
  • 3. Semester

    Zu belegende Veranstaltungen: 

    • Deutschsprachige Module
      • Allgemeines Schuldrecht und Kaufrecht
      • Einführung in die zivilrechtliche Rechtsvergleichung
    • Englischsprachige Module
      • Independent Legal Research
    • Englische Fachsprachkurse
      • Sprachkursmodul II, Teil 1: Legal Research and Writing

    Im dritten Fachsemester beschäftigen sich die Studierenden vor allem mit dem Zivilrecht. Hier werden, aufbauend auf die allgemeinen Regelungen des BGB, die allgemeinen Regeln der Schuldverhältnisse gelehrt. Als Anwendungsbeispiel für die Normen des Allgemeinen Teils des Schuldrechts dient das Kaufrecht aus dem besonderen Teil des Schuldrechts. Auf Basis der im Grundstudium erworbenen Grundkenntnisse zu den verschiedenen Rechtsordnungen werden die Studierenden an die Methoden der zivilrechtlichen Rechtsvergleichung herangeführt. Zudem soll das Modul „Independent Legal Research“ das eigenständige forschende Lernen fördern, entweder in praxisorientierten Formaten oder in akademisch ausgerichteten Projekten.

    Zudem soll das Modul „Independent Legal Research“ das eigenständige forschende Lernen fördern, entweder in praxisorientierten Formaten oder in akademisch ausgerichteten Projekten.  Mehr Informationen zu diesem Modul finden Sie Sie bitte dem gleichnamigen Reiter.

  • 4. Semester

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Deutschsprachige Module
      • European and International Criminal Law: Europäisches Strafrecht oder Völkerstrafrecht
      • Deutsches und europäisches Verfassungsrecht II
      • Verfassungsvergleichung
    • Englischsprachige Module
      • Wahlpflichtmodul: Structures of International and Comparative Law
    • Englische Fachsprachkurse
      • Sprachkursmodul II, Teil 2: Legal Translating

    Im vierten Fachsemester steht das öffentliche Recht im Vordergrund. Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse im deutschen und europäischen Verfassungsrecht, wobei die innovative Verknüpfung nationaler und europäischer Fragestellungen hervorzuheben ist. Dies ermöglicht einen direkten Vergleich und das Erkennen gemeinsamer Strukturen und verspricht damit ein profunderes Verständnis der verschiedenen europäischen Grundrechtssysteme. Überdies werden die Studierenden an die methodischen Grundlagen der Verfassungsvergleichung herangeführt.
     
    Zudem haben die Studierenden die Wahl zwischen zwei zentralen Bereichen des internationalen Strafrechts: dem Europäischen Strafrecht und dem Völkerstrafrecht. Die Studierenden werden so in die Lage versetzt, mit transnationalen Bezügen in strafrechtlichen Sachverhalten umzugehen. In der Vorlesung „Europäisches Strafrecht“ setzen sich die Studierenden mit der Bedeutung des Europäischen Integrationsprozesses zum Strafrecht auseinander. Im Völkerstrafrecht geht es um die Strafbarkeit auf überstaatlicher Ebene, wobei die Studierenden sowohl die Entwicklung als auch die aktuellen Herausforderungen in den Blick nehmen.
     
    In dem Wahlpflichtmodul „Structures of International and Comparative Law" werden die grundlegenden Kenntnisse im internationalen und ausländisches Recht aus den ersten drei Semestern vertieft. Die Studierenden können gemäß ihren Interessen aus diversen Vorlesungen auswählen, die den Studierenden als Liste zur Verfügung gestellt werden. Im Wahlpflichtmodul I dürfen die Veranstaltungen sowohl deutschsprachig wie auch fremdsprachig sein. Hierzu zählen etwa: Internationales Zivilprozessrecht, Droit des obligations français, Derecho constitucional, US Criminal Procedure Law. Eine Liste möglicher Veranstaltungen finden Sie untenstehen bei den Informationen zu den Veranstaltungen für die Wahlpflichtmodule.

  • 5. Semester

    Veranstaltungen

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Obligatorisches Auslandssemester
      • Wahlkurse zum ausländischen oder internationalen Recht
    • Auslandspraktikum (mit Vorbereitungskurs)

    1. Auslandssemester

    Das obligatorische Auslandssemester dient der Festigung und Vertiefung der im Grundlagenstudium erlangten Kenntnisse und kann an Universitäten im englischsprachigen oder sonstigen fremdsprachigen Ausland absolviert werden. Die von den Studierenden im Ausland zu erbringenden Leistungen müssen sich mit den verschiedenen Themenbereichen des LL.B. im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Internationalen Recht befassen.

    2. Praktikum

    Zudem werden im verpflichtenden Auslandspraktikum die bereits erlangten theoretischen Fähigkeiten im Common Law und im internationalen Recht zur praktischen Anwendung gebracht. Das Praktikum kann sowohl im englischsprachigen als auch im sonstigen fremdsprachigen Ausland absolviert werden und muss mind. vier Wochen andauern. Durch einen Praktikumsvorbereitungskurs werden die Studierenden des LL.B. auf die Arbeit in einem fremden Land und in einer Fremdsprache vorbereitet. Zudem erhalten sie Hilfestellung bei der Bewerbung auf Praktikumsplätze und werden über die Spezifika einer Praktikumsbewerbung in englischsprachigen Ländern aufgeklärt.

    Das Auslandspraktikum ist ein fester Bestandteil des Bachelor-Curriculums. Es kann jederzeit absolviert werden und muss deshalb nicht zwingend (wie in der Empfehlung des Curriculums vorgesehen) im Anschluss an das Auslandssemester stattfinden.

     

    Weitere Informationen zu den verschiedenen Auslandsaufenthalten entnehmen Sie bitte dem gleichnamigen Reiter.

  • 6. Semester

    Zu belegende Veranstaltungen

    • Bachelormodul mit rechtsvergleichender oder auf internationales Recht bezogener Bachelorarbeit
      Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reiter "Bachelorarbeit".
    • Wahlpflichtmodul: Current Issues in International and Comparative Law

    In dem Modul “Current Issues in International and Comparative Law” beschäftigen sich die Studierenden mit aktuellen Problemstellungen im internationalen und ausländischen Recht sowie der Rechtsvergleichung. In diesem Modul dürfen nur fremdsprachige Vorlesungen besucht werden, wie etwa International Human Rights Protection, International Competition Law, International Conflicts of Law in the US Legal System.

    Eine Liste möglicher Veranstaltungen finden Sie unter "Wahlpflichtmodule".

Informationen zu den Veranstaltungen für die Wahlpflichtmodule

Eine Auflistung der Wahlmodule können Sie dem Dokument "Veranstaltungen für WPM I/II" entnehmen.

Nähere Informationen zu einzelnen Modulen

Independent Legal Research

Das Modul „Independent Legal Research“ das eigenständige forschende Lernen fördern, entweder in praxisorientierten Formaten oder in akademisch ausgerichteten Projekten, in denen eine eigene Forschungsidee verfolgt wird. In Betracht kommen

  • die Teilnahme an einem internationalen Moot Court (z.B. Jessup Moot Court/Willem C. Vis Moot Court/John H. Jackson Moot Court).
  • das Prüfungsformat “Academic Research”, bei dem die Studierenden sich frei für eine sie interessierende Rechtsfrage entscheiden und diese in Eigenregie bearbeiten. Zudem treten sie mit den begleitenden Professor:innen und den Kommiliton:innen bei der Präsentation ihrer Ergebnisse in einen wissenschaftlichen Austausch.
  • das Prüfungsformat „Critical Legal Analysis and Discussion“, in dem komplexe Rechtsprobleme oder Normen aus den verschiedensten Rechtskreisen diskutiert und von unterschiedlichen Seiten kritisch beleuchtet werden.
  • Moot Courts

    Ein Moot Court ist ein simuliertes Gerichts- oder Schiedsverfahren. Studentische Teams treten als Anwält:innen für die Prozessparteien gegeneinander an, verfassen Schriftsätze und führen Verhandlungen anhand eines meist fiktiven Sachverhalts. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Moot Courts.

    Die Studierenden können sich für einen der Moot Courts der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bewerben, die die Anrechnungserfordernisse des Bachelorstudiengangs erfüllen. Das gilt namentlich insb. für

    • Den Jessup Moot Court
    • Den Willem C. Vis Moot Court
    • Den John H. Jackson Moot Court.

    Wenn Sie sich für einen der Moot Courts interessieren, der hier nicht aufgelistet ist, erkundigen Sie sich bezüglich der Anrechenbarkeit bitte bei der Studiengangskoordination.

    Informationen zur Anmeldung und der Prüfungsleistungen entnehmen Sie bitte der Seite "Anmeldung und Abmeldung".

  • Academic Research

    In dem Prüfungsformat „Academic Research“ (LV Nr. 2 der Prüfungsordnung) verwirklichen die Studierenden ein eigenes wissenschaftliches Schreibprojekt zum ausländischen, internationalen oder vergleichenden Recht. Das Schreibprojekt unterscheidet sich grundlegend von den fallorientierten Hausarbeiten des Grundstudiums, da die Studierenden sich frei für eine sie interessierende Rechtsfrage entscheiden und diese in Eigenregie bearbeiten.

    1. Seminar „Academic Research“

    Im Wintersemester wird jeweils ein Seminar entweder als "Academic Research" oder als „Critical Legal Analysis and Discussion“ angeboten. Die inhaltliche Ausrichtung sowie das Format (z.B. Blockkurs, regelmäßiger Termin) werden von den jeweiligen Seminarleitenden bestimmt und vor Beginn des Wintersemesters veröffentlicht.

    Bei "Academic Research" fließen bei der Bewertung die mündlichen Leistungen (z.B. Präsentation, Diskussionsbeiträge) zu 30 %, die schriftlichen Leistungen zu 70 % in die Modulnote mit ein.

    2. Individuelle Möglichkeiten

    Neben dem Seminar stehen Ihnen auch individuelle Möglichkeiten offen, ein eigenes Schreibprojekt zu verfolgen. Sie können sich entweder individuell eine Betreuungsperson für ein wissenschaftliches Schreibprojekt und die daran anschließende mündliche Präsentation suchen oder Ihre Prüfungsleistungen im Rahmen eines der für Schwerpunktstudierende angebotenen Seminare absolvieren.

    Informationen zur Anmeldung und den einzelnen Möglichkeiten entnehmen Sie bitte der Seite "Anmeldung und Abmeldung".

  • Critical Legal Analysis and Discussion

    Im Prüfungsformat „Critical Legal Analysis and Discussion“ werden komplexe Rechtsprobleme oder Normen aus den verschiedenen Rechtskreisen diskutiert und von verschiedenen Seiten kritisch beleuchtet. Im Gegensatz zur sonstigen juristischen Lehre liegt der Fokus nicht ausschließlich auf der Vermittlung von Lerninhalten, sondern es wird Raum für Diskussion und Vertiefung geboten.

    1. Seminar „Critical Legal Analysis and Discussion”

    Im Wintersemester wird jeweils ein Seminar entweder als "Academic Research" oder als „Critical Legal Analysis and Discussion“ angeboten. Die inhaltliche Ausrichtung sowie das Format (z.B. Blockkurs, regelmäßiger Termin) werden von den jeweiligen Seminarleitenden bestimmt und vor Beginn des Wintersemesters veröffentlicht.

    Bei "Critical Legal Analysis and Discussion" fließen bei der Bewertung die mündlichen Leistungen (z.B. Präsentation, Diskussionsbeiträge) zu 70 %, die schriftlichen Leistungen zu 30 % in die Modulnote mit ein.

    2. Individuelle Möglichkeit

    Neben dem Seminar steht Ihnen auch die individuelle Möglichkeit offen, Ihre Prüfungsleistungen im Rahmen eines der für Schwerpunktstudierende angebotenen Seminare zu absolvieren.

    Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der Seite "Anmeldung und Abmeldung".

  • Auslandsaufenthalt

    Auslandssemester

    Den Bachelorstudierenden stehen die gleichen Auslandsstudienplätze zur Verfügung wie den Studierenden des Staatsexamensstudienganges. Informationen zum Auslandsstudium generell sowie zum Bewerbungsprozess und relevanten Ansprechstellen finden Sie auf der Seite " Auslandsstudium". Es gibt kein gesondertes Bewerbungsverfahren für Bachelorstudierende, sondern Sie nehmen an dem regulären Auslandsbewerbungsverfahren des Fachbereichs teil. Das SIZ veranstaltet zudem im November jeden Jahres eine gesonderte Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium. Die Termine werden auf der Homepage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bekannt gegeben.

    Der erfolgreiche Abschluss des Auslandsmoduls setzt voraus, dass Sie während Ihres Auslandsaufenthalts Leistungen im Wert von 22 ECTS erbringen. Es empfiehlt sich, dass Sie sich vor Antritt Ihres Auslandssemesters beim SIZ darüber informieren, welche Kurse für das Auslandsmodul anrechenbar sind. Informationen zur Überprüfung der Anrechenbarkeit und zu den ECTS-Anforderungen finden Sie auf der Seite "Learning Agreement und Anrechnung".

    Auslandspraktikum

    Das Praktikum muss eine Dauer von mind. 4 Wochen während der vorlesungsfreien Zeit betragen und inhaltlich eine juristische Ausrichtung aufweisen. Das Praktikum muss sich thematisch mit dem Themenfeld des Bachelorstudiengangs befassen, d.h. internationales Recht, vergleichendes Recht, Recht anderer Staaten.  Es soll im Ausland in einer Fremdsprache stattfinden. Das Praktikum sollte von einer:einem Volljurist:in oder einer Person mit einem äquivalenten ausländischen Abschluss geleitet werden. Geeignete Praktikumsstellen sind insbesondere Kanzleien, Behörden, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Gerichte und Internationale Organisationen. Inhaltlich sind Sie nicht an die Kursinhalte gebunden. Informationen zu der Praktikumsvorbereitung finden Sie auf der Seite der FFA. Im Rahmen des Bachelorstudiengangs ist das Absolvieren des Praktikumsvorbereitungskurses obligatorisch.

    Informationen zu den zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Praktikums finden Sie auf der Seite "Anmeldung und Abmeldung".

  • Bachelorarbeit

    Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums uund muss inhaltlich einen Bezug zum internationalen Recht, EU-Recht, dem Recht anderer Staaten oder der Rechtsvergleichung aufweisen.. Die Bachelorarbeit bietet den Studierenden die Möglichkeit, ein Thema wissenschaftlich zu bearbeiten und zu vertiefen.

    Die Studierenden haben die Möglichkeit, die Bachelorarbeit entweder im Rahmen einer individuellen Betreuung oder als Seminararbeit im Rahmen eines Schwerpunktseminars zu schreiben.

    Weitere Informationen zu Anmeldung und Ablauf entnehmen Sie bitte "Anmeldung und Abmeldung".