Informationen zu Bewerbung und Immatrikulation

Hinweis: Für Fragen, die das Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren betreffen, insb. die Anerkennung bestimmter Sprachnachweise, ist das Studierendensekretariat der Universität Münster zuständig. Bitte wenden Sie diesbezügliche Fragen dorthin. Achten Sie aufgrund der Ausschlussfristen darauf, sich bei Fragen frühzeitig beim Studierendensekretariat zu melden.

Zugangsbedingungen

Um den Bachelorstudiengang „International and Comparative Law" studieren zu können, benötigen die Studierenden:

  • Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (regelmäßig Abitur)
  • Den Nachweis von Kenntnissen der deutschen und der englischen Sprache (Englisch: C1-Niveau)
    • Der Nachweis von Englischkenntnissen (C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) kann durch eine Hochschulzugangsberechtigung, die das C1-Niveau ausdrücklich ausweist, oder durch Sprachzertifikate (z.B. TOEFL, IELTS, C-Test) erfolgen. Bei Unsicherheit, ob Ihr Sprachnachweis anerkennungsfähig ist, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Studierendensekretariat.
    • Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen den Nachweis für die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der Universität Münster erbringen. Der Nachweis ist nicht erforderlich für Bewerber:innen, deren Erstsprache Deutsch ist (§ 5 Abs. 3 S. 1 PO).

Bewerbung und Immatrikulationsverfahren

Für das Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren um einen Studienplatz für das erste Fachsemester des Bachelorstudiengangs International and Comparative Law ist das Studierendensekretariat der Universität Münster zuständig.

Die Immatrikulation in höhere Fachsemester des Bachelorstudiengangs ist voraussichtlich frühestens zum Sommersemester 2024 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie eine Leistung bereits im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaften erbracht haben, besteht die Möglichkeit, sich diese für den Bachelorstudiengang anrechnen zu lassen. Informationen zur Einstufung in höhere Fachsemester finden Sie untenstehend.

Weitere Fragen finden Sie im FAQ zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren.

Einstufung in höhere Fachsemester

Studierende können sich grundsätzlich auch für ein höheres Fachsemester des Bachelorstudiengangs bewerben. Hierbei kommt für eine Einschreibung im Sommersemester nur eine Bewerbung zu geraden (2., 4., 6. Fachsemester), im Wintersemester nur eine Bewerbung zu ungeraden (3., 5.) Fachsemestern in Betracht. Die Möglichkeit der Einstufung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.

  • Parallele Einschreibung in einen anderen Studiengang

    Der Bachelorstudiengang ist im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Ab dem Wintersemester 2025/26 ist der Bachelorstudiengang ab dem 2. Fachsemester zulassungsfrei. Da eine parallele Einschreibung in zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge nicht möglich ist, kann eine zusätzliche Immatrikulation in den Bachelorstudiengang (z.B. parallel zum Studiengang Rechtswissenschaften (StEx)) erst in die höheren, zulassungsfreien Fachsemester des Bachelorstudiengangs erfolgen.
    Ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist, bestimmt sich danach, wie viele passende Leistungen aus dem Bachelor-Curriculum bereits absolviert wurden.

  • Zulassung in höhere Fachsemester

    Die Einschreibung für das höhere Fachsemester erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Münster. Sollten im Rahmen des Verfahrens Fragen auftreten, richten Sie Ihre Fragen deshalb gerne dorthin. Bitte beachten Sie insbesondere die auf der Homepage des Studierendensekretariats ausgewiesenen Fristen.

  • Einstufungsbescheinigung

    Damit Sie für ein höheres Fachsemester zugelassen werden können, benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.


    Damit die Bescheinigung ausgestellt werden kann, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: 

    • Tabelle über bereits absolvierte Leistungen (Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise in der Tabelle)
    • Leistungsnachweis über juristische Veranstaltungen (bspw. WiLMa-Auszug)
    • Leistungsnachweis über FFA-Leistungen (beglaubigte Fassung, SoLMa-Auszug ist nicht ausreichend)
    • Leistungsnachweis über Auslandssemester
    • Modulbescheinigung der im Ausland besuchten Kurse
    • ggf. Nachweise und Inhaltsangabe über weitere erbrachte Leistungen (bspw.- Moot-Court)

    Wenn Sie vorher nicht in Münster studiert haben, müssen Sie zusätzlich Modulbeschreibungen ihrer juristischen- und FFA-Leistungen einreichen.


    Bitte beachten Sie, dass die Einstufungsbescheinigung nicht gleichbedeutend mit der Anrechnung der Leistungen ist. Sie müssen also nach Ihrer Einschreibung in den Studiengang im Prüfungsamt nochmal einen Anrechnungsantrag stellen.

Abschluss und Möglichkeiten

Nach erfolgreicher Absolvierung des Studiengangs erlangen die Studierenden einen deutschen Bachelor of Laws (LL.B.). Mit diesem Abschluss bieten sich den Studierenden verschiedene Möglichkeiten.

Zur Ausübung eines klassischen juristischen Berufs (Richteramt, Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft) genügt der LL.B. nicht. Studierende, die eine Tätigkeit im Rahmen dieser Berufsfelder anstreben, müssen zusätzlich zu dem Bachelor die Erste Juristische Prüfung ("1. Staatsexamen"), das Referendariat und die Zweite Juristische Staatsprüfung ("2. Staatsexamen") ablegen. Hierbei besteht die Möglichkeit, sich verschiedene Leistungsnachweise aus dem Bachelorstudium anrechnen zu lassen. Falls Sie neben dem LL.B. auch die Erste Juristische Prüfung anstreben, können Sie das Bachelorstudium auch auf das anschließende Studium der Rechtswissenschaften ausrichten. Die Möglichkeit des parallelen Studiums wird oben auf der Seite unter "Einstufung in ein höheres Fachsemester" näher erläutert. Für weitere Informationen bzw. bei Fragen zu Ihrer individuellen Studienplanung kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Ohne die klassischen juristischen Werdegänge zu verschließen, erweitert der Studiengang die möglichen Werdegänge und Berufsfelder. Der LL.B. stellt aufgrund seiner internationalen Ausrichtung eine optimale Qualifikation für den beruflichen Einstieg in global agierenden Unternehmen und Organisationen dar, wobei mögliche Tätigkeitsfelder von der reibungsfreien Gestaltung bi- und multinationaler Geschäftsbeziehungen bis zur internen Beratung reichen. Regelmäßig wird die Tätigkeit in solchen internationalen juristischen Berufsfeldern nicht schon mit dem Bachelor möglich sein, sondern auch einen darauf aufbauenden Master erfordern. Der LL.B. ermöglicht den Absolventen, einen aufbauenden LL.M. oder M.A. im Ausland oder in Deutschland zu belegen. Die entsprechenden Masterprogramme weisen – im Unterschied zur Ersten Juristischen Prüfung – einen deutlich höheren Grad an Spezialisierung auf.

Für besonders leistungsstarke Studierende bietet sich nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium (Master oder Staatsexamen) das Anfertigen einer Dissertation im Rahmen des üblichen Promotionsverfahrens an.