Studiengangwechsel
Wenn Sie einen Wechsel in den Studiengang "Rechtswissenschaften" mit dem Ziel Erste Juristische Prüfung ("Staatsexamen") planen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:
(Weitere Informationen finden Sie an dieser Stelle in Kürze)
Voraussetzungen
- Es besteht ein Anspruch auf den Studiengang Rechtswissenschaften
- Bis zum Examen muss mindestens vier Semester studiert werden. In dieser Zeit müssen einige Leistungen erbracht werden, die nicht im alten Studiengang erbracht werden können:
- Zwischenprüfungsklausur Sachenrecht/Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Zwischenprüfungsklausur Strafrecht III
zu erbringende Leistungen
- Neben den im Studiengang Politik/Wirtschaft und Recht vorausgehsenen Studienleistungen, sind folgende Studienleistungen für die Erste Juristische Prüfung abzulegen:
- Strafrecht I und II
- Drei Hausarbeiten in den drei Rechtsgebieten (Zivil-, Straf-, Öffentliches Recht)
- Eine Zusatzhausarbeit
- Zwei Grundlagenfächer (eins historisch, eins gesellschaftlich)
- Zwischenprüfungsklausuren Gesetzliche Schuldverhältnisse/Sachenrecht und Strafrecht III
- Fremdsprachennachweis
- Schwerpunkt (kann im Modul R4 während des Bachelors abgelegt werden); eine Anerkennung wird mit dem Bestehen der Zwischenprüfung möglich.
- 12 Wochen Praktika: Verpflichtend ist dabei jeweils ein Praktikum in der Rechtspflege (Kanzlei, Gericht, etc.) und eines in der Verwaltung (Stadtverwaltung, etc.). Entscheidend ist die Betreuung durch einen Volljuristen (Erfolgreicher Abschluss der Zweiten Juristischen Prüfung ("2. Staatsexamen")). Die Praktika können zweimal sechswöchig oder dreimal vierwöchig stattfinden.
Wichtig: Für einige Stellen muss man sich über ein Jahr im Voraus bewerben.