Anmeldung zu und Abmeldung von Prüfungen im Bachelor International & Comparative Law
Inhaltsverzeichnis
Die Anmeldung zu den Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über das Elektronische Prüfungsverwaltungssystem SLCM. Bei der Anmeldung muss die Nutzerkennung und das Passwort des Zentrums für Informationsverarbeitung (ZIV) eingegeben werden. Bitte achten Sie darauf, sich bei SLCM sowohl für die Teilnahme an der Veranstaltung als auch für den Leistungsnachweis (Prüfung oder Studienleistung) anzumelden. Informationen zur Vorgehensweise bei der Anmeldung entnehmen Sie bitte der Anleitung des Prüfungsamts.
Prüfende sind grds. die Personen, die als solche im SLCM eingetragen sind. Weitere sowie abweichende Prüfende werden vom Prüfungsamt bestellt.
Weitere Informationen zur Nutzung des SLcM finden Sie auf der Website des Projekts.
Für einige Kurse ist eine zusätzliche Anmeldung auf der Homepage des Sprachzentrums erforderlich. Beachten Sie dazu die dazu die untenstehenden Hinweise.
Die Anmeldefristen für Abschlussklausuren und Seminare entsprechen denen für Staatsexamenstudierenden und können der Tabelle auf der Seite "Anmeldung und Abmeldung" entnommen werden.
Für Abschlussklausuren zu Veranstaltungen, die außerhalb des Curriculums stehen (also nicht zu den Veranstaltungen des Bachelor-Studiengangs gehören), melden Sie sich über WiLMa 1 an. Sollten hierbei Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an das Prüfungsamt.
Aus dem Bereich der Zwischenprüfung im Staatsexamensstudiengang können Bachelorstudierende insbesondere folgende Leistungen außercurricular erbringen:
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, aus dem Modul „Independent Legal Research“ eine im Rahmen des Prüfungsformats „Academic Research“ erbrachte schriftliche Leistung oder einen Moot Court (mit entsprechendem Nachweis des Lehrstuhls) als vierte häusliche Arbeit i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW anerkennen zu lassen.
Eine außercurriculare Leistungserbringung ist bei den dreistündigen Zwischenprüfungsklausuren nicht möglich.
Modulspezifische Informationen
Nähere Informationen zum Ablauf des Studiums entnehmen Sie bitte den Seiten rund um den Bachelor International & Comparative Law.
Bei den folgenden Kursen ist zusätzlich zu der Anmeldung im SLCM auch eine Anmeldung über die Homepage des Sprachenzentrums erforderlich:
Die Teilnahme an einem Moot Court erfordert eine selbständige Bewerbung bei der jeweiligen Moot Court-Koordination. Es gibt also kein gesondertes Bewerbungsverfahren für Bachelorstudierende, sondern Sie durchlaufen denselben Bewerbungsprozess wie Staatsexamensstudierende. Informationen zu den Bewerbungsanforderungen der einzelnen Moot Courts finden Sie auf der Informationsseite der Fakultät. Beachten Sie bitte insbesondere die Bewerbungsfristen.
Wenn Ihre Bewerbung für einen der Moot Courts erfolgreich war, melden Sie sich bitte bei der Studiengangskoordination.
Die Prüfungen sind gewissermaßen in den Moot Court integriert. Sie werden dort jeweils für Ihre schriftlichen (in der Regel durch Einreichen eines Schriftsatzes) und mündlichen (Verhandlungen im simulierten Gerichts- oder Schiedsverfahren) Leistungen bewertet. Diese Bewertungen bilden die Grundlage für die anschließende Umrechnung in juristische Noten und die Anrechnung für das Modul.
Zur Anrechnung des Moot Courts für Independent Legal Research reichen Sie die Ihnen individuell zugeordneten Bewerbungsbögen aus dem Moot Court gemeinsam mit dem Anrechnungsformular bei der Studiengangskoordination ein. Die Anmeldung der Leistung bei SLCM wird nach Einreichen des Antrags durch das Prüfungsamt vorgenommen. Sie müssen sich also nicht selbständig bei SLCM anmelden.
Die Prüfungsformate können durch ein spezifisches Bachelor-Seminar oder durch ein Schwerpunktseminar absolviert werden. Für das Prüfungsformat “Academic Research” besteht zudem die Möglichkeit, ein Schreibprojekt in individueller Betreuung zu absolvieren.
Die Prüfungsformate bestehen jeweils aus einer schriftlichen und einer mündlichen Leistung.
In jedem Wintersemester wird ein Seminar für Bachelorstudierende angeboten, das entweder der Prüfungsform „Academic Research“ oder „Critical Legal Analysis and Discussion“ entspricht.
Die inhaltliche Ausrichtung, das Format und die Anmeldebedingungen werden von der jeweiligen Seminarleitung bestimmt und vor Beginn des Wintersemesters auf der Seite Prüfungen veröffentlicht. Die Kapazität des Seminars ist auf eine bestimmte Anzahl an Studierenden begrenzt, die durch die jeweilige Seminarleitung festgelegt wird. Die Anmeldefrist endet regelmäßig vor Beginn des Wintersemesters.
Beide Prüfungsformate können im Wege eines Schwerpunktseminars absolviert werden. Die Liste mit den angebotenen Seminaren finden Sie im vorhergehenden Semester auf der Seite Seminare des Prüfungsamtes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Die Anmeldung erfolgt wie folgt:
Sie bewerben sich bei dem jeweils zuständigen Lehrstuhl für das Seminar. Bitte beachten Sie dafür die vom Prüfungsamt ausgewiesene Frist. Eine Anmeldung bei SLCM ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Die Anmeldung bei dem jeweiligen Lehrstuhl ist für Sie verbindlich. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei max. einem Seminar gleichzeitig bewerben dürfen.
Zusätzlich zu den vom Lehrstuhl ggf. angeforderten Bewerbungsunterlagen gelten für Bachelorstudierende die folgenden Besonderheiten:
Sie müssen bei der Bewerbung angeben, dass Sie die Arbeit im Rahmen des Moduls Independent Legal Research als Bachelorstudierende absolvieren.
Zusätzlich müssen Sie angeben, ob Sie das Seminar mit einer Seminararbeit oder einem Kolloquium absolvieren möchten.
Für eine Anerkennung als „Academic Research" ist die Prüfungsform „Seminararbeit“ maßgeblich.
Für eine Anerkennung als „Critical Legal Analysis and Discussion“ ist die Prüfungsform „Kolloquium“ maßgeblich.
Zudem fügen Sie Ihrer Anmeldung beim Lehrstuhl das Anmeldeformular bei. Dies wird bei erfolgreicher Bewerbung durch den Lehrstuhl ausgefüllt und an das Prüfungsamt weitergeleitet. Sie werden dann durch das Prüfungsamt bei SLCM angemeldet.
Inhaltliche Anforderungen:
Entscheidend ist ein Bezug zu Themen des internationalen Rechts, der Rechtsvergleichung oder des Rechts anderer Staaten als Deutschland. Seminararbeiten bzw. Kolloquien, die sich ausschließlich mit der deutschen Rechtsordnung befassen, können demnach nicht als Leistung für Academic Research bzw. Critical Legal Analysis and Discussion anerkannt werden.
Die Leistung kann auch auf deutscher Sprache absolviert werden.
Für das Prüfungsformat „Academic Research“ besteht die zusätzliche Möglichkeit, ein eigenes Schreibprojekt zu verfolgen und individuell eine Betreuungsperson hierfür zu suchen.
Die Vorgehensweise ist wie folgt:
1. Die Studierenden organisieren selbständig die Betreuung ihres wissenschaftlichen Schreibprojekts. Diese muss durch einen ein:e Professor:in bzw. ein FFA-Dozierender erfolgen, die:der bereit ist, eine schriftliche Ausarbeitung zu betreuen sowie eine entsprechende mündliche Prüfung abzunehmen. Entscheidend ist, dass Ihr Projekt sich inhaltlich mit den Themen des Bachelorstudiengangs beschäftigt und Sie sich in Eigenregie wissenschaftlich mit einer Rechtsfrage auseinandersetzen. Die Prüfungsordnung sieht für die schriftliche Arbeit eine Länge von 15-30 Seiten vor, die mündliche Präsentation soll 10-20 Minuten dauern.
2. Nach erfolgreicher Organisation melden sich die Studierenden bei der Studiengangskoordination.
3. Zudem reichen die Studierenden beim Prüfungsamt das ausgefüllte Anmeldeformular ein. Sie werden dann bei SLCM angemeldet.
4. Nach Abschluss wird die schriftliche Arbeit sowie die mündliche Prüfung durch die jeweilige Betreuungsperson bewertet. Dies müssen sich die Studierenden mit einem Formular bescheinigen lassen.
5. Anschließend reichen die Studierenden die Bescheinigungen beim Prüfungsamt ein. Nur so können die Noten im SLCM eingetragen und das Modul abgeschlossen werden.
6. Inhaltliche Anforderungen:
Entscheidend ist ein Bezug zu Themen des internationalen Rechts, der Rechtsvergleichung oder des Rechts anderer Staaten als Deutschland. Seminararbeiten bzw. Kolloquien, die sich ausschließlich mit der deutschen Rechtsordnung befassen, können demnach nicht als Leistung für Academic Research bzw. Critical Legal Analysis and Discussion anerkannt werden.
Die Leistung kann auch auf deutscher Sprache absolviert werden.
Das Praktikum besteht aus dem obligatorischen Praktikumsvorbereitungskurs, dem vierwöchigen Auslandspraktikum, dem Praktikumsbericht und der mündlichen Prüfung.
Das vierwöchige Auslandspraktikum ist bescheinigen zu lassen.
Im Anschluss an das Praktikum verfassen Sie einen Praktikumsbericht (max. 3 Seiten). Dieser stellt eine Studienleistung dar und bildet die Grundlage für einen Teil des Gesprächs der mündlichen Prüfung. Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung erfolgt selbständig.
Informationen zum Praktikumsvorbereitungskurs, zum Inhalt des Praktikumsberichts und der Anmeldung zur mündlichen Prüfung entnehmen Sie bitte den Seiten der FFA.
Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums und bietet den Studierenden die Möglichkeit, ein Thema wissenschaftlich zu bearbeiten und zu vertiefen.
Die Studierenden haben die Möglichkeit, die Bachelorarbeit entweder im Rahmen einer individuellen Betreuung oder als Seminararbeit im Rahmen eines Schwerpunktseminars zu schreiben.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Sie insgesamt 120 ECTS aus den vorangegangenen Modulen erworben haben. Andernfalls ist die Anmeldung nicht möglich.
Die Bachelorarbeit muss inhaltlich einen Bezug zum internationalen Recht, EU-Recht, dem Recht anderer Staaten oder der Rechtsvergleichung aufweisen. Arbeiten, die sich thematisch ausschließlich mit deutschem Recht beschäftigen, sind nicht als Bachelorarbeit anrechenbar. Die Bachelorarbeit muss in englischer Sprache verfasst werden. Neben der schriftlichen Arbeit ist ein mündlicher Vortrag erforderlich, der ebenfalls in englischer Sprache gehalten werden muss.
Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist innerhalb der Anmeldefrist jederzeit ohne Angabe von Gründen über SLCM möglich.
Die Abmeldebedingungen außerhalb der Abmeldefrist entsprechen denen für Staatsexamensstudierende und können den Informationen auf der Seite "Klassisches Jurastudium" entnommen werden.