Anmeldung zu und Abmeldung von Prüfungen im klassischen Jurastudium (Rechtswissenschaften)

Anmeldung

Allgemein

Studierende im Staatsexamensstudiengang melden sich ausschließlich über WiLMa DREI zu den Prüfungen an. Der Login erfolgt mit Ihrer Uni-Kennung (ohne @uni-muenster.de) und Ihrem Uni-Passwort.


Achtung: Das Prüfungsportal ist nur innerhalb des Universitätsnetzes erreichbar. Um Zugang zu WiLMa DREIzu erhalten, muss zusätzlich eine VPN-Verbindung bestehen. Eine Anleitung zur Einrichtung finden Sie auf der Website der CIT.


Nach dem Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung zu einer Prüfung nicht mehr möglich.

Bitte kontrollieren Sie daher stets, ob die Anmeldung(en) erfolgreich war(en) – dies können Sie in WiLMa DREI sowohl in Ihren Benachrichtigungen als auch unter "vorhandene Anmeldungen" prüfen.

Beim Auftreten von technischen Problemen in WiLMa DREI oder sonstigen Besonderheiten wenden Sie sich bitte innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail an das Prüfungsamt. Nur dann ist die Frist gewahrt. Nach dem Ablauf der Anmeldefrist können technische Probleme bei der Anmeldung nicht mehr geltend gemacht werden.

Unterschiedliche Prüfungsformate

Nähere Informationen zu den einzelnen Anmeldungsschritten können Sie dem jeweiligen Prüfungsformat entnehmen.

Nähere Informationen zum Ablauf des Studiums entnehmen Sie bitte den Seiten rund um das klassische Jurastudium.

Bereich der Zwischenprüfung

Zulassungsklausuren

Für die Zulassungsklausuren zu den Zwischenprüfungen (z.B. Grundlinien und allgemeiner Teil des BGB, Strafrecht I, Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II, Verfassungsgeschichte) melden Sie sich über das Prüfungsportal WiLMa DREI an.

Im Bereich „Veranstaltung anmelden“ werden Ihnen alle Prüfungen angezeigt, für die Sie sich nach Ihrem aktuellen Status anmelden können.

Wählen Sie hier die Veranstaltung(en) aus, in der Sie eine Prüfung absolvieren möchten und klicken Sie auf anmelden, anschließend bestätigen Sie die Anmeldung mit „ja“.

Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie in dem Bereich „Benachrichtigungen“ eine entsprechende Mitteilung. Auch im Bereich „Vorhandene Anmeldungen“ wird die angemeldete Prüfung dann aufgeführt.

Zwischenprüfungsklausuren

Wenn Sie sich für die Zwischenprüfungsklausuren (gesetzliche Schuldverhältnisse/Sachenrecht, Strafrecht III, Verwaltungsrecht AT) anmelden möchten, dann müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischenprüfungen erfüllen.

Auch zu den Zwischenprüfungsklausuren erfolgt die Anmeldung über WiLMa DREI

Unter der Bereich „Veranstaltung anmelden“ werden Ihnen die Zwischenprüfungsklausuren angezeigt, für die Sie sich anmelden können.

Wählen Sie hier die Veranstaltung(en) aus, in der Sie eine Prüfung absolvieren möchten und klicken Sie auf anmelden, anschließend bestätigen Sie die Anmeldung mit „ja“.

Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie in dem Bereich „Benachrichtigungen“ eine entsprechende Mitteilung. Auch im Bereich „Vorhandene Anmeldungen“ wird die angemeldete Prüfung dann aufgeführt.

Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung

Sofern Sie die Zwischenprüfung nach der alten Prüfungsordnung begonnen haben und zum Wintersemester 2023/2024 in die neue Prüfungsordnung „überführt“ wurden, sind, müssen Sie sich auch über WiLMa DREI zu weiteren Prüfungen anmelden.

Seminar

Allgemeine Hinweise

Für die Teilnahme an einem Seminar müssen Sie sich bereits in diesem Semester anmelden, wenn Sie ein Seminar im Wintersemester 2026/27 absolvieren möchten. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel über die Semesterferien die häusliche Arbeit schreiben und ggf. die mündliche Prüfung/Kolloquium im kommenden Wintersemester stattfindet. Die genauen Bearbeitungszeit legen die Seminarverantwortlichen fest.

Eine Übersicht über die Seminare, die im Wintersemester angeboten werden, wird ab Mitte Mai auf der Seite " Prüfungen" veröffentlicht, dort werden sukzessive auch die detaillierten Ankündigungen der anbietenden Lehrstühle eingestellt.

Seminartypen

Abhängig vom gewählten Schwerpunktbereich kann ein Seminar in verschiedenen Formen absolviert werden: Seminar mit häuslicher Arbeit und mündlicher Prüfung (klassisches Seminar), Seminar mit nur der häuslichen Arbeit und Seminar mit nur einem Kolloquium.

  • In den Schwerpunktbereichen, die nur ein Seminar vorsehen, kann dieses nur als klassisches Seminar absolviert werden. Hier muss immer eine häusliche Arbeit angefertigt und eine mündliche Prüfung erbracht werden.
  • In den Schwerpunktbereichen 1d (ohne Schwerpunktfächer), 6, 8b (seminarorientiert) und 9, in denen zwei Seminare absolviert werden müssen, können Sie frei entscheiden, in welchem Seminar Sie die häusliche Arbeit und in welchem Sie das Kolloquium erbringen möchten.

Achtung: Sie dürfen sich nur für ein klassisches Seminar anmelden. Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig und führen zur Ungültigkeit der Seminaranmeldungen insgesamt. Dies gilt jedoch nicht für die Schwerpunktbereiche mit zwei Seminaren.

Schritte zur Anmeldung

Schritt 1: Anmeldung bei WiLMa DREI

Die Anmeldung zu den Seminaren läuft über das Prüfungsportal WiLMa DREI.

Sie können hier aus allen Seminaren wählen, die für Ihren Schwerpunktbereich freigegeben sind. Das kann in der Regel schon der Seminarankündigung entnommen werden. Wenn das Seminar nicht eindeutig einem Schwerpunktbereich zugeordnet ist, entscheiden die Seminarleitenden, ob das Seminar für  Ihrem Schwerpunktbereich passt. Dies muss dann im Vorfeld der Anmeldung mit dem zuständigenSeminarleitenden abgesprochen werden.

Schritt 2: Wahl der Prüfungsform

Hinweis: Dieser Schritt ist nur für Studierende erforderlich, die einen Schwerpunktbereich gewählt haben, in dem zwei Seminare zu absolvieren sind: Schwerpunktbereich 1d (ohne Schwerpunktfach), 6, 8b (wenn seminarorientiert) und 9. Alle anderen können diesen Schritt überspringen.

Bevor Sie ein Seminar in WiLMa DREI anmelden können, müssen Sie überlegen, ob Sie das Seminar als häusliche Arbeit oder als Kolloquium absolvieren möchten. Dabei kann jedes Seminar sowohl als häusliche Arbeit als auch als Kolloquium gewählt werden.

Haben Sie sich für die passende Prüfungsform für das Seminar, das Sie absolvieren möchten, entschieden, können Sie dies im Bereich „Veranstaltung anmelden“ über die beiden Kategorien „häusliche Arbeit“ und „Kolloquium“ entsprechend anmelden.

Auch hier müssen Sie die Anmeldefrist einhalten.

Schritt 3: Bewerbung beim Lehrstuhl

Neben der Anmeldung in WiLMa DREI müssen Sie sich zusätzlich per E-Mail bei dem Lehrstuhl, der das Seminar anbietet, um die Teilnahme bewerben.

Dazu müssen Sie in der Regel eine Leistungsübersicht einreichen. Diese können Sie selbstständig in WiLMa DREI bzw. wenn Ihre Daten noch im alten WiLMa II-System gespeichert sind, in WiLMa II generieren. Wenn Sie zuvor an einer anderen Universität studiert haben, reichen Sie eine Leistungsübersicht der bisherigen Universität ein.

Der Seminarankündigung kann entnommen werden, ob noch weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Teilen Sie dem Lehrstuhl bitte auch Ihren Schwerpunktbereich und die Prüfungsform mit.

Auch hier müssen Sie die Anmeldefrist einhalten.

Schritt 4: MItteilung über die (Nicht-)Zulassung

Ob Sie den Seminarplatz dann auch tatsächlich erhalten, entscheidet sich erst nach Ablauf der Anmeldefrist. Denn erst dann ist für die Seminarverantwortlichen erkennbar, ob alle Bewerbungen berücksichtigt werden können. Die Lehrstühle werden gebeten, dies den Bewerbern möglichst zeitnah nach Ablauf der Anmeldefrist mitzuteilen.

Wenn Sie einen Seminarplatz erhalten haben, nehmen Sie an der Vorbesprechung teil. In dieser lernen Sie die/den Seminarleitende/n und die anderen Teilnehmenden kennen. Daneben erhalten Sie auch Ihr Thema. Wie die Themenvergabe gestaltet wird, entscheiden die Seminarleitenden. In der Vorbesprechung werden ebenfalls der Abgabetermin als auch der Termin für die mündliche Prüfung besprochen.

Wenn Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, dann können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Sehen Sie dazu unter Schritt 5.

Schritt 5: Restplatzbörse

Wenn Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, dann können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Diese wird über das Prüfungsamt verwaltet.

Im Restplatzvergabeverfahren haben Sie auch die Möglichkeit, eine Rangfolge von bis zu drei der noch verfügbaren Seminare anzugeben, an denen Sie gern teilnehmen würden.

Das Verfahren der Restplatzbörse ist ausführlich in den Erläuterungen zur Teilnahme an der Restplatzbörse (s.u.) beschrieben.

Restplatzbörse

Wenn Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, dann können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Diese wird vom Prüfungsamt verwaltet. Dies setzt voraus, dass Sie sich bis zum Ende der Anmeldefrist bei einem Seminar angemeldet haben (sowohl in WiLMa DREI als auch bei Lehrstuhl). Bachelor-Studierende weisen dies bitte mit der Ablehnungsemail des Lehrstuhls nach.

Schritt 1: Restplatzliste

Aus den Rückmeldungen der Lehrstühle wird eine Restplatzliste erstellt. Aus dieser können Sie entnehmen, on und wie viele Plätze in einem Seminar noch zur Verfügung stehen und für welche Schwerpunktbereiche das jeweilige Seminar angeboten wird. Sie werden per E-Mail darüber informiert, sobald die Restplatzbörse verfügbar ist.

Schritt 2: Bewerbung

Nach der Bekanntgabe der Liste haben Sie drei Tage Zeit, sich für einen der Restplätze zu bewerben.

Fristende: Mittwoch, 28. Januar 2026 - 23.59 Uhr

Die Frist ist so kurz gesetzt, damit noch möglichst viele Studierende an den Vorbesprechungen teilnehmen können und die Möglichkeit haben ihr Wunschseminar zu erhalten.


Für die Bewerbung für die Restplatzbörse muss ein spezielles Formular genutzt werden:

Achtung: Wenn Sie das Formular nicht verwenden, können Sie nicht an der Restplatzbörse teilnehmen.


In diesem haben Sie die Möglichkeit, eine Rangfolge von bis zu drei der noch verfügbaren Seminare anzugeben, an denen Sie gern teilnehmen würden. Diese Wünsche werden bei der Vergabe der Restplätze soweit wie möglich berücksichtigt.

Vor Ablauf der Frist werden keine Plätze vergeben – es gilt also nicht das “Windhundprinzip”.

Schritt 3: Absenden der Bewerbung

Das Formular senden Sie bitte per E-Mail an das Prüfungsamt.

Schritt 4: Vergabe der Restplätze

Nach dem Ablauf der Frist wird die Kapazität in dem von Ihnen gewünschten Seminar überprüft. Wenn in diesem ausreichend Plätze vorhanden sind, erhalten Sie Ihren Wunschplatz. Gibt es jedoch mehr Bewerbungen auf dieses Seminar, als noch Plätze vorhanden sind, dann entscheidet das Los.

Weitere Möglichkeiten

Wenn Sie auch im Restplatzverfahren keinen Platz erhalten oder sich nicht innerhalb der Frist gemeldet haben, besteht auch dann noch die Möglichkeit, sich für einen Seminarplatz zu bewerben. Hier gilt: Wer zuerst kommt, erhält auch als erstes einen Platz. Informationen dazu finden Sie dann auf der Webseite des Prüfungsamtes.

Schwerpunktklausuren

Wichtige Hinweise:

WiLMa DREI kann noch nicht zuverlässig erkennen, ob die Zwischenprüfung bestanden wurde und damit mit dem Schwerpunktbereich begonnen werden kann. Wenn Sie die Zwischenprüfung bestanden haben, aber dennoch keinen Schwerpunktbereich wählen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Prüfungsamt. Dort kann der entsprechende Fortschritt manuell gesetzt werden, sofern die Zwischenprüfung bestandenen wurde.

Schritte zur Anmeldung

Schritt 1: Schwerpunktbereichswahl

Wenn Sie die Zwischenprüfung bestanden haben, müssen Sie als ersten Schritt für die Anmeldung zu weiteren Prüfungen einen der 18 Schwerpunktbereiche wählen. Dies erfolgt über das Prüfungsportal WiLMa DREI.

Im Bereich „Schwerpunktwahl“ können Sie den Schwerpunkt auswählen. Erst nach der Schwerpunktwahl können Sie sich für die jeweiligen Klausuren anmelden. Ob die Wahl funktioniert hat, können Sie daran erkennen, dass in dem Bereich Anmeldung die passenden Klausuren für Ihren Schwerpunktbereich erscheinen.

Schritt 2: Klausuranmeldung

Im Bereich „Veranstaltung anmelden“ werden Ihnen alle Prüfungen angezeigt, die für Ihren Schwerpunktbereich angeboten werden.

Wählen Sie hier die Veranstaltung(en) aus, in der Sie eine Prüfung absolvieren möchten und klicken Sie auf anmelden, anschließend bestätigen Sie die Anmeldung mit „ja“.

Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie in dem Bereich „Benachrichtigungen“ eine entsprechende Mitteilung. Auch im Bereich „Vorhandene Anmeldungen“ wird die angemeldete Prüfung dann aufgeführt.

Achtung: Sie dürfen sich nur für so viele Klausuren anmelden, wie dies nach der Prüfungsordnung für Ihren Schwerpunktbereich vorgesehen ist.

Für die Anmeldung zu den Seminaren beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise.

Übergang von der alten zur neuen Prüfungsordnung

Schwerpunktbereich bereits nach neuer Prüfungsordnung begonnen

Bei Studierenden, die die Schwerpunktbereichsprüfung nach der neuen Prüfungsordnung bereits vor dem WiSe 2023/24 begonnen haben, ist die Schwerpunktbereichswahl bei WiLMa DREI grundsätzlich schon übertragen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Schwerpunktbereich unter dem Bereich „Schwerpunktwahl“ selbst erneut wählen.

Ihre Prüfungen wurden auch in das neue Prüfungsportal übertragen. 

Wechsel von der alten zur neuen Prüfungsordnung

Bei Studierenden, die die Schwerpunktbereichsprüfung noch nach der alten Prüfungsordnung begonnen und bisher keinen Wechsel zum neuen Recht beantragt haben, werden die Prüfungen nicht migriert. Vielmehr müssen Sie dem Prüfungsamt zunächst mitteilen, dass Sie in die neue Prüfungsordnung wechseln möchten und welche Prüfungen angerechnet werden sollen. Das hierfür erforderliche Formular „Optierung zur neuen Prüfungsordnung“ können Sie im alten WiLMa II selbst generieren.

Abmeldung

Innerhalb der Anmeldefrist

Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist innerhalb der Anmeldefrist jederzeit ohne Angabe von Gründen über  WiLMa DREI möglich.

Nach Ablauf der Anmeldefrist

Nach dem Ablauf der Anmeldefrist ist eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung (Rücktritt von einer Teilprüfung) nur noch in zwei Fällen möglich:

  • bei einer akuten Erkrankung
  • bei anderen außergewöhnlichen, ähnlich gewichtigen Gründen.

Antrag

Erforderlich ist hierfür ein Antrag an das Prüfungsamt, mit dem der Rücktritt vom Versuch einer/mehererer Teilprüfung(en) beantragt wird. Dieser Antrag muss unverzüglich gestellt werden. Unverzüglich bedeutet dabei, dass der Antrag innerhalb von sieben Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der nicht angetretenen Prüfung, gestellt werden muss. Danach ist ein Rücktritt von der Teilprüfung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Der Antrag kann entweder per E-Mail von Ihrer Universitäts-E-Mail Adresse, per Post oder persönlich während der Sprechzeiten beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Formular

Hierfür ist das Formular "Antrag auf Rücktritt vom Versuch einer Teilprüfung" zu verwenden. In diesem ist auch eine Vorlage für eine ärztliche Bescheinigung enthalten.

Nachweise

Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen: entweder im Form einer ärztlichen Bescheinigung (Formular im Antrag enthalten) im Falle einer Erkrankung oder in Form von Dokumenten, die einen außergewöhnlichen, ähnlich gewichtigen Grund für den Rücktritt belegen.

In der ärztlichen Bescheinigung müssen die Symptome bzw. Umstände der Erkrankung und die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit so ausführlich beschrieben werden, dass dem Prüfungsamt eine Beurteilung der Frage der Prüfungsunfähigkeit möglich ist. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Nicht ausreichend sind pauschale Angaben wie "studierunfähig", "prüfungsunfähig" oder "arbeitsunfähig", da die Entscheidung, ob tatsächlich Prüfungsunfähigkeit vorliegt, nur dem Prüfungsamt vorbehalten ist. Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am dritten Kalendertag, gerechnet ab dem Tag der nicht angetretenen Prüfung, ausgestellt worden sein. Auch muss die Bescheinigung Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit enthalten.