Magisternebenfach

Achtung: Ein Neueinstieg im ersten Fachsemester in die Studiengänge Politikwissenschaft als Magisterhauptfach und als Magisternebenfach ist nicht mehr möglich.

Achtung: Der Antrag auf erstmalig Zulassung zur Magisterprüfung kann letztmals am 1. September 2013 gestellt werden. Ein Thema für eine Magisterarbeit, auch im Rahmen von Wiederholungen, wird letztmals ausgegeben am 1. Oktober 2013.
Andere Prüfungsleistungen der Magisterprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen und Prüfungsleistungen nach einem Rücktritt oder Inanspruchnahme eines Freiversuchs können letztmals am 30. September 2014 abgelegt werden.

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung zur Magisterprüfung folgende Hinweise (pdf).

Prüfungsordnung 1997 gem. der 12. Änderungsordnung (aktuelle Prüfungsordnung)

In Kraft seit dem 1. Oktober 2002

Diese Ordnung gilt

  • für alle Studienbeginnenden des Wintersemesters 2002/03, sofern sie nicht bis zum 30.09.2004 beim Magisterprüfungsamt eine Erklärung über den Verbleib in der alten Ordnung unterschrieben haben
  • für alle Studienbeginnenden ab dem Sommersemester 2003 verbindlich.

Die Ordnung führt für das gesamte Studium ein System von studienbegleitenden Prüfungsleistungen in Verbindung mit einem Leistungspunktesystem ein.

Übersicht des Prüfungsamtes über die geänderten Leistungsanforderungen (pdf 164 kB)

Voraussetzungen zum Abschluss des Grundstudiums

  • 3 LN Grundkurs ‡T und zwei weitere Grundkurse (je 8 Leistungspunkte) =24 LP
  • 1 LN Proseminar (6 LP) =6 LP

Summe der Leistungspunkte: 30 LP

Insgesamt sind 20 SWS zu studieren. Die Zwischenprüfung gilt durch den Erwerb der vorgegebenen 30 Leistungspunkte als bestanden. Auf dem Zwischenprüfungszeugnis erscheint keine Note; die Noten des Grundstudiums dienen folglich nur der eigenen Orientierung.

Voraussetzungen zum Abschluss des Hauptstudiums

  • 2 LN Hauptseminare (je 8 LP) =16 LP
  • 2 LN Standardkurse(je 4 LP) =8 LP
  • 1 LN Proseminar (6 LP) =6 LP

Summe der Leistungspunkte: 30 LP

Insgesamt sind 15 SWS zu studieren.

Abschlussprüfung

Es findet keine mündliche Prüfung im Fach Politikwissenschaft statt. Vielmehr gehen die Noten des Hauptstudiums gewichtet nach den Punktzahlen der jeweiligen Veranstaltung in die Endnote ein. Liegen von einem Veranstaltungstyp mehr Leistungsnachweise vor als gefordert, fließen nur die jeweils besten in die Notenberechnung ein. Die so ermittelte Fachnote macht 16.7 Prozent des Gesamtendnote aus. Denn gemäß §19 Abs. 3 MPO wird die Gesamtnote des Magisterabschlusses aus der Note der Magisterarbeit, der Fachnote des Hauptfaches und den Fachnoten der beiden Nebenfächer im Verhältnis 3:1:1:1 gebildet. D.h. die Magisterarbeit zählt 50 Prozent, und die restlichen 50 Prozent werden jeweils zu 1/3 (=16.7 Prozent) in den einzelnen Fächern ermittelt.

Prüfungsordnung 1997 (alte Fassung)

In Kraft ab dem 1.Juni 1998 (es gilt die Studienordnung vom 10. September 1998)

Voraussetzungen zum Abschluss des Grundstudiums

  • Grundkurs I
  • Grundkurs II, Grundkurs III oder Grundkurs IV
  • Ein Leistungsnachweis aus einem Proseminar

20 Semesterwochenstunden

Zwischenprüfung

Zwischenprüfung durch Erwerb der für das Grundstudium vorgeschriebenen Leistungsnachweise.

Voraussetzungen zum Abschluss des Hauptstudiums

  • Ein Leistungsnachweis aus den Hauptseminaren

15 Semesterwochenstunden

Ausbildung von Schwerpunkten

Grundstudium:

1 Proseminar + 1 Vorlesung

Hauptstudium:

  • 1 Hauptseminar (mit LN) + 2 Vorlesungen ="Nebenschwerpunkt"
  • 1 Hauptseminar (ohne LN) + 1 Vorlesung ="Zusatzschwerpunkt"

Es ist dabei in der Regel kein Problem, eine Vorlesung durch eine andere besuchte Veranstaltung aus dem Schwerpunktbereich zu ersetzen. Als Schwerpunktbereiche gelten zum einen die Großbereiche des Faches ("Politische Theorie und Ideengeschichte", "Deutsche Innenpolitik", "Internationale Politik" und "Vergleichende Politikwissenschaft"), aber auch anders definierte Schwerpunkte wie "politische Dimensionen der Ökonomie" oder "Entwicklungspolitik" sind nicht ausgeschlossen. Wichtig ist aber, dass sich die gewählten Schwerpunkte inhaltlich erkennbar voneinander unterscheiden.

Die Bildung von Schwerpunkten dient einerseits der eigenen Profilierung, andererseits aber auch konkret der Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung. Geprüft werden in der Regel zwei Themen, die idealerweise aus dem Neben- und dem Zusatzschwerpunkt hervorgehen, so dass es sich lohnt, die Literaturempfehlungen und Thesenpapiere aus den Hauptseminaren zu sammeln und für die Prüfungsvorbereitung zu nutzen. Es ist aber auch nicht verboten, völlig andere Themen für die mündliche Prüfung vorzuschlagen. Über die tatsächlichen Prüfungsthemen entscheidet letztlich das Prüfungsvorbereitungsgespräch zwischen Ihnen und der Sie prüfenden Person.

Examen

Mündliche Prüfung (30 Minuten)

Verfahren:

Gegen Ende Ihres Studiums machen Sie sich Gedanken über ein mögliches Magisterarbeitsthema, beginnen mit der Literaturrecherche und Lektüre und führen erste Vorgespräche mit dem von Ihnen gewünschten Prüfer.

Wenn Sie eine*n Prüfer*in und eine Themenvorstellung haben, besorgen Sie sich beim Magisterprüfungsamt den Anmeldebogen für die Prüfung und lassen sich in all Ihren Fächern den Abschluss des Hauptstudiums bestätigen. Im Hauptfach wird von der*dem Prüfer*in auch das Thema der Magisterarbeit auf dem Bogen vermerkt. Mit den ausgefüllten Bögen melden Sie sich dann innerhalb kurzer Zeit zur Magisterprüfung an.

Dann erhalten Sie einen Brief vom Prüfungsamt, in dem Ihnen das Thema der Magisterarbeit und der Abgabetermin mitgeteilt werden. Nun läuft die Bearbeitungszeit.

Nach Abschluss der Magisterarbeit können Sie sogleich damit beginnen, mit Ihren Prüfer*innen über die mündlichen Prüfungen zu sprechen und sich darauf vorzubereiten. In der Zwischenzeit wird Ihre Magisterarbeit korrigiert, und die Gutachten werden ans Prüfungsamt geschickt. Dort müssen Sie mindestens zwei Monate vor dem nächsten Prüfungsblock ankommen, sonst verschieben sich Ihre Prüfungen automatisch um einen Prüfungsblock. Prüfungsblöcke sind dreimal jährlich (jeweils im Februar, im Juli und im Oktober), und all ihre mündlichen Prüfungen liegen im gleichen Prüfungsblock. Die Termine werden vom Prüfungsamt ausgehängt.

Prüfungsordnung 1993

(Es gilt die Studienordnung vom 8. März 1979)

Voraussetzungen zum Abschluss des Grundstudiums

  • Grundkurs ‡T
  • Grundkurs ‡U oder Grundkurs ‡V
  • Ein weiterer Leistungsnachweis

20 Semesterwochenstunden

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung kann wahlweise in einem der beiden Nebenfächer abgelegt werden. Die Zwischenüprüfung in Politikwissenschaft besteht aus einer vierstündigen Klausur.

Voraussetzungen zum Abschluss des Hauptstudiums

  • Ein Leistungsnachweis aus den Hauptseminaren

15 Semesterwochenstunden

Examen

Mündliche Prüfung (30 Minuten)

Prüfungsordnung 1977

(Es gilt die Studienordnung vom 8. März 1979)

Voraussetzungen zum Abschluss des Grundstudiums

  • Grundkurs ‡T
  • Grundkurs ‡U oder Grundkurs ‡V
  • Ein weiterer Leistungsnachweis

20 Semesterwochenstunden

Zwischenprüfung

Es gibt keine Zwischenprüfung.

Voraussetzungen zum Abschluss des Hauptstudiums

  • Ein Leistungsnachweis aus den Hauptseminaren

25 Semesterwochenstunden

Examen

Mündliche Prüfung (30 Minuten)