Resolution zu den deutsch-polnischen Kulturbeziehungen

Prof. Dr. Martin Aust, PD Dr. Vanessa de Senarclens und Prof. Dr. Ricarda Vulpius haben sich mit einer kulturpolitischen Initiative an den Deutschen Bundestag und die deutsche Öffentlichkeit gewandt: Deutschlands muss auf sein Eigentum an Kulturgütern in Polen verzichten. Überzeugen Sie sich selbst von der Bedeutung dieser Initiative und – besser noch – unterstützen Sie sie mit Ihrer Unterschrift!
Hier zunächst das Anschreiben an den Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, anschließend die Resolution, für die Unterschriften gesammelt wird:
„Als Osteuropahistoriker und Kulturwissenschaftler begrüßen wir ausdrücklich die neue Dynamik, die infolge der von Bundeskanzler Friedrich Merz eingerichteten deutsch-polnischen Arbeitsgruppe in die Frage der Rückgabe polnischer Kulturgüter gekommen ist, die während der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg von der NS-Regierung geraubt wurden. Zugleich beunruhigt uns, dass der aus unserer Sicht eigentlich notwendige nächste Schritt gegenüber Polen von der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag bislang nicht erkannt worden ist: der längst überfällige Verzicht Deutschlands auf Eigentumsansprüche an Kulturgütern aus staatlichen Archiven, Bibliotheken und Museen, die sich heute in Polen befinden. Es ist höchste Zeit, dass der Deutsche Bundestag gegenüber Polen ein klares Zeichen setzt. Denn es muss in polnischen Ohren hohl, wenn nicht zynisch klingen, wenn die erst nach über achtzig Jahren erfolgte Rückgabe geraubten Kulturguts als „Zeichen der lebendigen Partnerschaft“, als „Ausdruck der deutschen Verantwortung gegenüber Polen“ oder gar als „Geste der Anerkennung historischen Unrechts“ bezeichnet wird. Geraubtes Kulturgut hätte seit Jahrzehnten zurückgegeben werden müssen; eine solche Rückgabe im Jahr 2026 mit diesen Worten zu feiern, bedeutet, die polnische Perspektive nicht ernsthaft einzubeziehen. Um der Rede von historischer Verantwortung Wahrhaftigkeit zu verleihen, bedarf es deshalb weitergehender Schritte. Der Verzicht Deutschlands auf Eigentumsansprüche an deutschen Kulturgütern in Polen wäre kein bloß symbolischer Akt. Gerade weil er für Deutschland eine reale politische und erinnerungskulturelle Konsequenz hätte, könnte er in Polen als ernsthaftes Zeichen der Verantwortungsbereitschaft und als Ausdruck eines wirklichen Willens zu Aussöhnung und Verständigung verstanden werden.
Über 80 Jahre nach Kriegsende und 35 Jahre nach Abschluss des Deutsch-Polnischen Freundschaftsvertrages fehlt es noch immer an einer politischen Lösung für die Frage des Eigentums an deutschen Kulturgütern, die kriegsbedingt in den Osten des damaligen Deutschen Reiches verlagert worden waren und sich infolge der nach dem Zweiten Weltkrieg verschobenen Ländergrenzen in Polen wiederfanden. Wir denken dabei insbesondere an die Bücher der Preußischen Staatsbibliothek (PSB), die während des Krieges nach Schlesien und Hinterpommern ausgelagert wurden. Diese Kulturgüter gelangten nicht durch polnische Plünderung nach Polen. Während die NS-Regierung polnische Kulturschätze raubte, zerstörte oder ganze Archive und Bibliotheken in Brand setzen ließ, bewahrten polnische Kulturschaffende deutsche Kulturgüter teilweise sogar vor dem Zugriff einrückender sowjetischer Truppen. Es ist für alle, die mit den deutsch-polnischen Beziehungen befasst sind, offensichtlich, dass für die polnische Seite eine Rückgabe dieser Kulturgüter an Deutschland nicht in Frage kommt. Zu groß war das durch Nazi-Deutschland angerichtete Leid, zu unzureichend blieb über die vergangenen acht Jahrzehnte die deutsche Auseinandersetzung mit der eigenen historischen Verantwortung gegenüber Polen. Zwar hat es in den vergangenen Jahrzehnten wichtige Schritte der Annäherung, der Verständigung und der gemeinsamen Erinnerungsarbeit gegeben. Dennoch bleibt der Eindruck bestehen, dass Deutschland seiner historischen Verantwortung gegenüber Polen politisch und gesellschaftlich noch nicht in der gebotenen Konsequenz Rechnung getragen hat. Dies gilt nicht nur mit Blick auf die vergangenen achtzig Jahre, sondern auch auf die 35 Jahre seit Abschluss des Deutsch-Polnischen Freundschaftsvertrages.
Warum also soll die Unsicherheit über die Eigentumsfrage weiter aufrechterhalten werden? Sie erschwert grenzüberschreitende Kooperationen, verhindert wissenschaftliche und museale Nutzung und gefährdet den Erhalt der Kulturgüter, solange notwendige Konservierungsmaßnahmen zurückgestellt werden. Dabei sollten diese Kulturgüter gerade zugänglich sein: für Forschung und Lehre, für Ausstellungen, für die interessierte Öffentlichkeit in Deutschland, Polen und darüber hinaus in Europa — und für alle, die sich mit der gemeinsamen deutsch-polnischen und europäischen Geschichte auseinandersetzen wollen. Der Verzicht Deutschlands auf Eigentumsansprüche an Kulturgütern in Polen wäre zugleich ein überaus bedeutendes Zeichen in die deutsche Gesellschaft hinein. Auch darum sollte es uns gehen. Angesichts der historisch bedingten schweren Belastung der deutsch-polnischen Beziehungen wäre ein solcher Schritt ein wichtiger Beitrag zur Selbstverständigung der Deutschen. Er würde greifbar machen, was eine wahrhaftige Übernahme historischer Verantwortung für das Leid bedeutet, das Nazi-Deutschland Polen angetan hat. Wir, die Unterzeichner der beiliegenden Resolution, appellieren daher an die Mitglieder des Kulturausschusses sowie an die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen des Deutschen Bundestages, denen dieses Schreiben in Cc zugeht, nicht länger auf dem Eigentum an den kriegsbedingt verlagerten deutschen Kulturgütern zu bestehen, die sich ohne polnisches Zutun nach der Verkleinerung des deutschen Territoriums auf polnischem Boden wiederfanden. Wir werden mit dieser Forderung auch an die Fachverbände und an eine weitere Öffentlichkeit herantreten. An Sie appellieren wir, ein Gesetz zu verabschieden, das den Verzicht Deutschlands auf Eigentumsansprüche an Kulturgütern in Polen erklärt.

Für einen Verzicht Deutschlands auf sein Eigentum an Kulturgütern in Polen
Mit der Neubestimmung der deutsch-polnischen Grenze entlang der Oder/Neiße-Linie im August 1945 befanden sich mit einem Schlag Millionen von Büchern und Handschriften aus deutschen Sammlungen auf polnischem Territorium. Seitdem sind sie in die Bestände polnischer Institutionen, vor allem Universitäten, aufgenommen worden, bleiben aber bis heute, 80 Jahre nach Kriegsende, Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Polen und Deutschland. Polen betrachtet sich selbst als rechtmäßigen Eigentümer dieser Kulturgüter. Die Staatsbibliothek zu Berlin beharrt bis heute ihrerseits darauf, das Eigentum an den Büchern und Handschriften, die zum Schutz während des Krieges von deutschen Behörden aus Berlin gen Osten ausgelagert worden waren, nicht verloren zu haben. Eine deutsch-polnische Zusammenarbeit zu diesen Kulturgütern, eine Nutzung diesseits und jenseits der deutsch-polnischen Grenze, eine Vernetzung der deutschen und polnischen Bibliothekskataloge ist dadurch nach wie vor erschwert. Nutzer der Berliner Staatsbibliothek stoßen noch bei vielen Kataloganfragen auf den Vermerk „Kriegsverlust“, auch wenn bekannt ist, dass das gesuchte Buch in Polen existiert. Es ist nicht zu verstehen, dass Deutschland weiterhin auf seinem Eigentum an diesen Büchern beharrt, obwohl Polen sich dieser Kulturgüter anders als im Falle deutschen Kulturguts in der Sowjetunion nicht als Raubgut bemächtigt hat und obwohl der Vernichtungskrieg Nazi-Deutschlands gegenüber Polen uns Nachfahren zu fortwährender Verantwortung für eine Versöhnung mit Polen verpflichtet. Achtzig Jahre nach Kriegsende und ein 25 Jahre nach Abschluss des deutsch polnischen Vertrags „Gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ von 1991 herrscht in der Eigentumsfrage Stillstand. Wie lange soll das weitergehen? Weder das Völkerrecht als solches noch bestehende zwischenstaatliche Verträge hindern Deutschland daran, auf das seiner Sicht nach weiter bestehende – Eigentum an den im Zweiten Weltkrieg ausgelagerten Büchern und Handschriften zu verzichten. Wir, die Unterzeichner dieser Resolution, appellieren daher an die Bundesregierung, nicht länger auf dem Eigentum an den kriegsbedingt verlagerten deutschen Büchern, die sich ohne polnisches Zutun nach Abnahme des Territoriums von Deutschland auf polnischem Boden wiederfanden, zu bestehen. Durch diesen Verzicht ließe sich die Aussöhnung mit unserem polnischen Nachbarn befördern und eine kulturelle Kooperation anstoßen, wie wir sie in den deutsch-französischen Beziehungen erreicht haben. Die Lähmung deutsch-polnischer Forschungen und Kooperationen, die dieses wichtige europäische Kulturerbe umgibt, muss beendet werden. Von ihrer konfliktträchtigen rechtlichen Dimension befreit, könnten die Bücher eine enge kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland ermöglichen. Den Büchern würde der Sinn ihrer Existenz zurückgegeben werden, nämlich von jedermann gelesen und studiert werden zu können. Sie gehören zu einem europäischen Kulturerbe, das es im Sinne einer gemeinsamen deutsch-polnischen Verantwortung auch gemeinsam zu bewahren gilt. Ein Eigentumsverzicht Deutschlands zum nächsten Jahrestag des Kriegsendes wäre ein von Polen dringend erwartetes und sehr konkretes Zeichen dafür, wie wichtig für Deutschland das gemeinsame Zusammenhalten gerade angesichts der wachsenden Herausforderungen für die europäische Wertegemeinschaft ist."
Prof. Dr. Martin Aust, Universität Bonn
PD Dr. Vanessa de Senarclens, Humboldt-Universität
Prof. Dr. Ricarda Vulpius, Universität Münster






















