Praktika

1.    Praktikumssuche und Beratung
2.    
Pflichtpraktikum im „Zusatzmodul“ im Master of Arts Germanistik

1.    Praktikumssuche und Beratung

Das Germanistische Institut vermittelt keine Praktika, bietet aber Unterstützung bei der Praktikumssuche. Eine Liste mit Praktikumsanbietern in Münster steht jedoch zur Verfügung. Diese Liste kann in der Sprechstunde von Herrn Dr. Gunia oder im Studienbüro eingesehen werden. Das Versenden per E-Mail ist leider nicht möglich.

Bei konkreten und spezifischen Fragen zu einem möglichen Praktikum kann Kontakt zu AnsprechpartnerInnen aus folgenden Berufsfeldern wie z.B. Journalismus, Literatur- und Kulturbetrieb, Öffentlichkeitsarbeit, Fernsehen, Literaturarchiv und Consulting vermittelt werden. Es handelt sich um Personen mit germanistischem Hintergrund, die in der Vergangenheit im Rahmen der Reihe "Germanistik im Beruf" vorgetragen haben und sich bereit erklärt haben, Studierenden beratend (d.h. nicht als Praktikumsvermittler!) zur Verfügung zu stehen. Studierende, die dieses Angebot nutzen möchten, senden ihre Fragen an praxisg@uni-muenster.de. In der Regel werden die Anfragen zeitnah bearbeitet bzw. beantwortet.

Angebote des Career Service
Allgemeine Informationen und Beratung rund ums Praktikum bietet der Career Service der WWU.

Für Praktika im Lehramtsstudium ist die Abteilung Praxisphasen des Zentrums für Lehrerbildung der Universität Münster zuständig. Von hier aus werden Praktika koordiniert und verwaltet, die Studierenden mit dem Berufsziel Lehramt im Verlaufe ihres Studiums an schulischen oder außerschulischen Lernorten absolvieren müssen.

Auslandspraktikum
Germanistik-Studierende, die an einem Praktikum im Ausland interessiert sind, finden Möglichkeiten und Informationen hier.

2.    Pflichtpraktikum im „Zusatzmodul“ im Master of Arts Germanistik

Praktikumsanerkennung

Im Rahmen des „Zusatzmoduls Praxis“ im Master of Arts Germanistik ist studienbegleitend ein Pflichtpraktikum in einem fachnahen Berufsfeld zu absolvieren (Alternativen: Auslandsaufenthalt oder Beitrag in einer wissenschaftlichen Publikation). Das Praktikum sollte einen Zeitraum von mindestens vier Wochen umfassen und durch ein Praktikumszeugnis nachgewiesen werden. (Für Bewerbungen kann ggf. ein entsprechender Nachweis zur Vorlage beim Praktikumsgeber erstellt werden.) Zudem ist ein Praktikumsbericht im Umfang von drei DIN-A4-Seiten vorzulegen.

-    Studienordnung und Modulbeschreibung finden Sie hier
-    Hinweise zu möglichen Inhalten des Berichts finden sich in dem Info-Blatt des Career Service

Verbuchung des Praktikums als Prüfungsleistung

Das im „Zusatzmoduls Praxis“ absolvierte Praktikum gilt als Prüfungsleistung (die Gewichtung für die Bildung der Modulnote beträgt 0 %). Die Leistung  wird von Herrn Dr. Gunia in QISPOS verbucht, sobald Praktikumszeugnis (Kopie) und Praktikumsbericht vorliegen. Es reicht, wenn beide Dokumente mit einem kurzen Anschreiben ins Postfach von Herrn Dr. Gunia gegeben werden.

Für weitere Fragen steht der Koordinator des „Zusatzmoduls“, Herr Dr. Jürgen Gunia, in seiner Sprechstunde oder per Mail (juergen.gunia@uni-muenster.de) zur Verfügung.