Pflichtpraktikum im „Zusatzmodul“ im Master of Arts Germanistik

Praktikumsanerkennung

Im Rahmen des „Zusatzmoduls Praxis“ im Master of Arts Germanistik ist studienbegleitend ein Pflichtpraktikum in einem fachnahen Berufsfeld zu absolvieren (Alternativen: Auslandsaufenthalt oder Beitrag in einer wissenschaftlichen Publikation; Achtung: Tätigkeiten als SHK werden grundsätzlich NICHT als Praktikum anerkannt!). Das Praktikum sollte einen Zeitraum von mindestens vier Wochen umfassen und durch ein Praktikumszeugnis nachgewiesen werden. (Für Bewerbungen kann ggf. ein entsprechender Nachweis zur Vorlage beim Praktikumsgeber erstellt werden.) Zudem ist ein Praktikumsbericht im Umfang von drei DIN-A4-Seiten vorzulegen.

-    Studienordnung und Modulbeschreibung finden Sie hier
-    Hinweise zu möglichen Inhalten des Berichts finden sich in dem Info-Blatt des Career Service

Verbuchung des Praktikums als Prüfungsleistung

Das im „Zusatzmoduls Praxis“ absolvierte Praktikum gilt als Prüfungsleistung (die Gewichtung für die Bildung der Modulnote beträgt 0 %). Die Leistung  wird von Herrn Dr. Gunia in QISPOS verbucht, sobald Praktikumszeugnis (Kopie) und Praktikumsbericht vorliegen. Es reicht, wenn beide Dokumente mit einem kurzen Anschreiben ins Postfach von Herrn Dr. Gunia gegeben werden.

Für weitere Fragen steht der Koordinator des „Zusatzmoduls“, Herr Dr. Jürgen Gunia, in seiner Sprechstunde oder per Mail (juergen.gunia@uni-muenster.de) zur Verfügung.