Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungen mit Studienbeginn ab WiSe 26/27 (PO 26)
Zwei-Fach-Bachelor
Der 2-Fach-Bachelor ist ein sogenannter "polyvalenter" Studiengang, der für die Aufnahme einer Tätigkeit in verschiedenen Bereichen befähigt. Im Bereich der Lehramtsausbildung ist der 2-Fach-BA die Voraussetzung für den Master of Education-Studiengang (MEd) für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Der 2-Fach-BA kann seit dem Wintersemester 2018/2019 nicht mehr ohne Graecum studiert werden (erforderlich für das Proseminar NT). Für die Zulassung zum MEd muss zusätzlich ein Latinum oder Hebraicum vorgelegt werden. Nähere Informationen entnehmen sie bitte den Modulbeschreibungen.
Zwei-Fach-Bachelor inkl. Erweiterungsstudium (u.a. für LA an Gymnasium und Gesamtschule) (ab WiSe 26/27)
Lehramt Berufskolleg
Der Bachelor Berufskolleg ist Voraussetzung für den Studiengang Master of Education, Lehramt an Berufskollegs. Es gibt keine Sprachvoraussetzungen. Der Studiengang wird in Zusammenarbeit mit der FH Münster gestaltet, das zweite Studienfach muss ein berufsbildendes Fach sein.
Bachelor Berufskolleg inkl. Erweiterungsstudium (ab WiSe 26/27)
Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
Der Studiengang Bachelor Haupt-, Real und Gesamtschulen ist Voraussetzung für den Studiengang Master of Education, Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Es gibt keine Sprachvoraussetzungen.
Bachelor Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen inkl. Erweiterungsstudium (ab WiSe 26/27)
Lehramt an Grundschulen
Der Studiengang Bachelor Lehramt an Grundschulen ist Voraussetzung für den Studiengang Master of Education, Lehramt an Grundschulen. Es gibt keine Sprachvoraussetzungen.
Bachelor Grundschullehramt inkl. Erweiterungsstudium (ab WiSe 26/27)
Prüfungsordnungen mit Studienbeginn ab WiSe 18/19 (PO18)
Zwei-Fach-Bachelor
Der 2-Fach-Bachelor ist ein sogenannter "polyvalenter" Studiengang, der für die Aufnahme einer Tätigkeit in verschiedenen Bereichen befähigt. Im Bereich der Lehramtsausbildung ist der 2-Fach-BA die Voraussetzung für den Master of Education-Studiengang (MEd) für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Der 2-Fach-BA kann seit dem Wintersemester 2018/2019 nicht mehr ohne Graecum studiert werden (erforderlich für das Proseminar NT). Für die Zulassung zum MEd muss zusätzlich ein Latinum oder Hebraicum vorgelegt werden. Nähere Informationen entnehmen sie bitte den Modulbeschreibungen.
Lehramt an Berufskollegs
Der Bachelor Berufskolleg ist Voraussetzung für den Studiengang Master of Education, Lehramt an Berufskollegs. Es gibt keine Sprachvoraussetzungen. Der Studiengang wird in Zusammenarbeit mit der FH Münster gestaltet, das zweite Studienfach muss ein berufsbildendes Fach sein.
Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
Der Studiengang Bachelor Haupt-, Real und Gesamtschulen ist Voraussetzung für den Studiengang Master of Education, Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Es gibt keine Sprachvoraussetzungen.
Lehramt an Grundschulen
Der Studiengang Bachelor Lehramt an Grundschulen ist Voraussetzung für den Studiengang Master of Education, Lehramt an Grundschulen. Es gibt keine Sprachvoraussetzungen.
Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Der Studiengang Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist Voraussetzung für den Studiengang Master of Education, Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Es gibt keine Sprachvoraussetzungen.