Antrag auf ein Gruppen-Zertifikat
Als Verantwortlicher eines klar definierten Personenkreises können Sie für diesen Personenkreis ein Gruppen-Zertifikat beantragen. Ein typischer Anwendungsfall wäre ein Institut mit einer Instituts-E-Mail-Adresse.
Dieses können Sie insbesondere zum elektronischen Unterschreiben und Verschlüsseln von E-Mails mit S/MIME verwenden.
Falls zu dieser Gruppe eine unpersönliche Kennung gehört, gelten die Anleitungen für Personen-Zertifikate mit folgenden Abweichungen:
Sie müssen eine genaue und ausführliche Bezeichnung für die Gruppe angeben. Verwenden Sie keine für Außenstehende unverständliche Abkürzungen. Ein Außenstehender sollte alleine aufgrund dieser Bezeichnung eindeutig feststellen können, ob eine Person zu dieser Gruppe gehört oder nicht. Beispiel: „Arbeitsgruppe Prof. Deus im Institut für Physikalische Theologie“
Für eine digitale ID melden Sie sich bitte nicht unter der unpersönlichen Kennung, sondern unter der persönlichen Kennung des aktuell für die unpersönliche Kennung Verantwortlichen im IT-Portal an und nutzen dann nicht „Neue persönliche ID“, sondern „Neue unpersönl. ID”.
PDF-Zertifikate werden nur für Personen, nicht für Gruppen ausgestellt.