Eine Tradition der Exzellenz: Die langjährige Verbindung zwischen Münster und dem STF wird erneut gefestigt

v.l.n.r: Rosana Amara Giardi Fachin, Richter Edson Fachin, Präsident des STF, Prof. Dr. Niels Petersen, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster, Prof. Dr. Fernando Facury Scaff, Zentrum für Verfassungsstudien des STF, Name unbekannt und Prof. Dr. Christine Peters, Zentrum für Verfassungsstudien des STF
© Antonio Augusto/STF

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster (UM) und der brasilianische Oberste Bundesgerichtshof (STF) haben ihre interinstitutionelle Zusammenarbeit durch ein neues Kooperationsabkommen auf eine neue Ebene gehoben. Die feierliche Unterzeichnung am 2. Juni 2026 stellt einen bedeutenden Meilenstein in der akademischen und juristischen Beziehung zwischen Münster und Brasilien dar. An der Zeremonie in den Räumlichkeiten des Obersten Bundesgerichtshofs in Brasília nahmen hochrangige Vertreter*innen beider Institutionen teil. Unter den Teilnehmer*innen befanden sich der Präsident des STF, Oberster Richter Edson Fachin, der Direktor des Zentrums für Verfassungsstudien des STF (CESTF), Prof. Dr. Fernando Facury Scaff, sowie die Generalsekretärin des CESTF, Prof. Dr. Christine Oliveira Peter da Silva. Die Universität Münster wurde durch Prof. Dr. Niels Petersen (Rechtswissenschaftliche Fakultät und Vorstandsmitglied des Brasilien-Zentrums) vertreten, der stellvertretend für den Dekan Prof. Dr. Mark Deiters auftrat. Unterstützt wurde er von Cíntia Toth, der Leiterin der Außenstelle des Brasilien-Zentrums in São Paulo.

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In seiner Rede betonte der Präsident des STF, Richter Edson Fachin, die herausragende Stellung der deutschen Universität und bezeichnete sie als eine der renommiertesten weltweit. Er führte weiter aus, dass das heute unterzeichnete Abkommen die seit 2021 bestehende akademische Zusammenarbeit zwischen dem STF und der deutschen Universität erweitert und die Einbindung des Obersten Gerichtshofs in die internationale wissenschaftliche Debatte stärkt.

 


„Die Etablierung einer Partnerschaft mit dieser Einrichtung war und ist eine strategische Entscheidung. Wir sind davon überzeugt, dass die Verbesserung unserer verfassungsrechtlichen Praktiken zwangsläufig den Dialog mit den führenden Zentren des juristischen Denkens erfordert.“ (Richter Edson Fachin)


Für die Universität Münster ist dieses Kooperationsabkommen ebenfalls weit mehr als ein formeller Akt: Es ist das Ergebnis einer tief verwurzelten, jahrzehntelangen akademischen Verbindung, die beide Institutionen bereits lange vor diesem Abkommen eng miteinander verknüpft. „Dieses Kooperationsabkommen markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung einer Partnerschaft, die in den vergangenen Jahren auf gegenseitigem Vertrauen, intellektueller Neugier und einem gemeinsamen Engagement für das Studium und die Ausübung des Rechts gewachsen ist“, unterstrich Prof. Petersen in seiner Rede. Ein prominentes Beispiel für diese langjährige Synergie ist der Oberste Richter Gilmar Mendes, ein Alumnus der Universität Münster, der unter der Betreuung des ehemaligen Rektors Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät promovierte.

Prof. Petersen hob darüber hinaus die besondere Bedeutung der Erneuerung dieses Abkommens für die Rechtswissenschaftliche Fakultät hervor, das eine der traditionsreichsten juristischen Fakultäten Europas und eines der weltweit einflussreichsten obersten Gerichte erneut formell miteinander verbindet.


„Für die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster ist diese Partnerschaft von besonderer Bedeutung. Als eine der führenden juristischen Fakultäten Deutschlands haben wir über viele Jahrzehnte hinweg ein umfangreiches internationales Netzwerk aufgebaut. Dennoch nimmt unsere Zusammenarbeit mit dem Bundesgerichtshof einen besonderen Platz innerhalb dieses Netzwerks ein.“ (Prof. Dr. Niels Petersen)


© Antonio Augusto/STF

Das jüngst unterzeichnete Kooperationsabkommen baut auf den Erfolgen des ersten Partnerschaftsabkommens aus dem Jahr 2021 auf und institutionalisiert den wissenschaftlichen Austausch sowie die Mobilität von Forschenden beider Länder. Die Zusammenarbeit hat sich bereits durch die erfolgreiche „STF & WWU Webinar Series“ bewährt, die 2021 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster und dem STF organisiert wurde, sowie durch die im Rahmen des ersten Abkommens ermöglichten Forschungsaufenthalte. „Die im Jahr 2021 geschlossene erste Kooperationsvereinbarung zwischen unseren Einrichtungen hat das enorme Potenzial dieser Partnerschaft deutlich gemacht“, so Prof. Dr. Petersen.

Im Rahmen der Webinar-Reihe, die während der Pandemie stattfand, wurden hochaktuelle Themen wie „Covid-19 and its Impact on Fundamental Rights“, „Constitutional Courts and Countermajoritarian Protection“ sowie „Digital Constitutionalism and Democracy“ behandelt. In der neuen Phase der Zusammenarbeit rücken drängende globale Herausforderungen in den Fokus, die in verschiedenen gemeinsamen Aktivitäten erörtert werden sollen. Zu den relevanten Themen gehören Fragen zur demokratischen Widerstandsfähigkeit, zur Rolle der Gerichte, zum technologischen Wandel, zur künstlichen Intelligenz und zum Klimawandel. Für die Bewältigung solcher Herausforderungen ist eine enge Zusammenarbeit über Institutionsgrenzen hinweg erforderlich.

Die große Begeisterung im Vorfeld der Unterzeichnung des Abkommens spiegelt die hohe strategische Bedeutung dieser Partnerschaft für beide Institutionen wider. In Kürze werden zwei Studierende der Rechtswissenschaften der Universität Münster nach Brasília reisen, um dort unter anderem beim Obersten Bundesgerichtshof ein Praktikum zu absolvieren. Diese Entwicklung knüpft direkt an die erfolgreiche Reaktivierung der Partnerschaft an und verdeutlicht das anhaltende Engagement beider Institutionen.

Das Brasilien-Zentrum als strategischer Partner

Diese Partnerschaft unterstreicht das kontinuierliche Engagement der Universität Münster, durch das Brasilien-Zentrum eine tiefe Vernetzung mit Brasilien zu fördern – ein Ziel, das fest in der Internationalisierungsstrategie der Universität verankert ist. Wie bereits beim ersten Partnerschaftsabkommen fungierte das Brasilien-Zentrum der Universität Münster erneut als strategischer Partner für die Rechtswissenschaftliche Fakultät. Diese bedeutende Partnerschaft mit dem höchsten Gericht Brasiliens konnte danke der kontinuierlichen Unterstützung des Zentrums erfolgreich reaktiviert und auf eine neue Basis gestellt werden. „Das Brasilien-Zentrum hat von Anfang an maßgeblich zum Aufbau und zur Pflege der Beziehungen zwischen unseren Institutionen beigetragen. Ohne seine Weitsicht, seine Unterstützung und sein unermüdliches Engagement wäre unsere Zusammenarbeit nicht möglich gewesen“, so Prof. Niels Petersen.

© Antonio Augusto/STF

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