Aktuelle Auswirkungen der Corona Pandemie auf den Studienbetrieb am Fachbereich Biologie
26.02.2021
- Lehrveranstaltungen:
Alle Lehrveranstaltungen sollen nach Möglichkeit digital durchgeführt werden. Über Ausnahmen für Vertiefungsmodule im BSc Biowissenschaften und Forschungs- und Fortgeschrittenenmodule in den Masterstudiengängen bzw. im Bachelor HRSGe entscheidet das Dekanat. Liegt eine Genehmigung vor, informieren die Lehrenden die Studierenden umgehend darüber, dass das Modul in Präsenz durchgeführt wird. Die Studierenden können ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme zurücktreten. Alle anderen Lehrveranstaltungen finden digital statt. - Abschlussarbeiten:
Möglich sind weiterhin selbständige Forschungsarbeiten, soweit alle Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden. Dazu gehören auch Arbeiten an Promotionsvorhaben.
Begonnene experimentelle Abschlussarbeiten in den Bachelor und Master Studiengängen des Fachbereichs können dann wieder aufgenommen werden, wenn deren Abbruch zu einer erheblichen Verzögerung im Studienverlauf führen würde oder der Abbruch eine unzumutbare Härte darstellen würde; diese Entscheidungen sind zu begründen und im Dekanat zu dokumentieren. Begonnene laborpraktische Abschlussarbeiten, die fortgeführt werden sollen, können nach Meldung im Dekanat zusammen mit einer Begründung fortgeführt werden.
Die Bearbeitungsfrist für bereits vor dem 16.12.2020 angemeldeten Abschlussarbeiten wird, ohne dass es einer gesonderten Beantragung bedarf, um die Dauer des momentanen Lockdowns verlängert. Sie werden diesbezüglich vom Prüfungsamt angeschrieben. Über das Aussetzen der Bearbeitungszeiten bei Bachelor-und Masterarbeiten folgen in Kürze weitere Infos.
- Prüfungen:
Von Präsenzprüfungen ist abzusehen. Prüfungen in Präsenz dürfen nur mit Genehmigung des Dekanats in absoluten Ausnahmefällen stattfinden.
- Masken:
In ausnahmsweise zulässigen Prüfungen und Lehrveranstaltungen in Präsenz sind alle Lehrenden und Teilnehmenden verpflichtet, eine medizinische Maske im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung (in der Regel OP‐Maske oder FFP2‐Maske) zu verwenden.
Seit dem 1. September gilt auf allen Verkehrsflächen (Flure, Eingangsbereiche etc.) und in Gemeinschaftsräumen (Sozialräumen, Umkleiden, Kopier- und Posträumen etc.) innerhalb von Gebäuden der WWU eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. - Die Sprechstunden der Mitarbeiter*innen des Schlossplatz 4 finden bis auf Weiteres nicht in Präsenz statt. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail.
- Informationen zur Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten, Anerkennungen, Transcript of Records, Prüfungen etc. finden Sie auf dieser Seite des Prüfungsamtes.
- ab dem 13.04.2020 können mündliche Prüfungen als online-Videoprüfungen stattfinden. Bitte informieren Sie sich über das Verfahren und die Rahmenbedingungen beim für Sie zuständigen Prüfungsamt (Leitfaden zur Durchführung von Online-Videoprüfungen für die Dauer der Corona-Krise)
Wir werden Sie an dieser Stelle über die weitere Entwicklung informieren. Bitte informieren Sie sich darüber hinaus auf der zentralen Universitäts-Homepage